Hebammenschule am Universitätsspital Zürich: verschiedene Lösungsvarianten in Abklärung

Beantwortung der dringlichen Anfrage der Kantonsrätinnen Erika Ziltener, Käthi Furrer und Kantonsrat Christoph Schürch (KR-Nr. 408/2000). Der Regierungsrat hat eine vom Kantonsrat dringlich erklärte Anfrage zur Zukunft der Hebammenschule am Universitätsspital Zürich behandelt. Die Parlamentarier erkundigen sich nach Verhandlungen des Regierungsrates mit anderen Kantonen über eine allfällige Uebergabe der Schule. In seiner Antwort hält der Regierungsrat fest, dass zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Schule möglichst schnell Massnahmen zu prüfen und zu ergreifen sind, welche die Effizienz der Schule verbessern. Dazu gehört auch die Kontaktnahme mit anderen Kantonen zur Abklärung möglicher Synergien.

Der Regierungsrat schreibt in seiner Antwort auf die dringliche Anfrage, dass die Hebammenschule am Universitätsspital Zürich (USZ) als einzige Schule in der deutschen Schweiz für diplomierte Krankenschwestern einen verkürzten Ausbildungsgang zur Hebamme anbietet. Die Schule beginnt pro Semester mit einer Klasse mit 14 Lernenden. Seit Jahren setzen sich die Klassen aus je rund 50% Lernenden mit stipendienrechtlichem Wohnsitz im Kanton Zürich und rund 50% Lernenden aus andern Kantonen zusammen. Dieses Verhältnis blieb konstant, obwohl alle Zürcher Bewerberinnen, welche die Aufnahmekriterien erfüllen, aufgenommen werden. Die Zürcher Lernenden werden für die Dauer der Ausbildung von der Schule angestellt und besoldet. Die ausserkantonalen Lernenden müssen ein kostendeckendes Schulgeld entrichten, da es bei Postdiplomausbildungen nicht üblich ist, dass ausserkantonale Lernende unentgeltlich ausgebildet werden. Da die Kantone in der Regel nicht bereit sind, die Kosten für die verkürzte Ausbildung zu finanzieren, wurden für die ausserkantonalen Lernenden folgende Möglichkeiten geschaffen: Einerseits kann die Ausbildung im Berufsschulsystem (Anstellung in einem Spital im Wohnortkanton) mit einem kostendeckenden Schulgeld absolviert werden und andererseits über eine Anstellung an der Hebammenschule, bei der das Schulgeld über die Erträge aus der Arbeit in der Praxis (Stationsgeld) finanziert wird. Diese Regelung wurde geschaffen, weil der Bedarf des Kantons Zürich an diplomierten Hebammen durch die Zürcher Lernenden aus der Schule am USZ und aus den Vertragsschulen für die Grundausbildung zur Hebamme in St. Gallen und Chur gedeckt werden kann. An den Schulen in St. Gallen und Chur treten jährlich 11-14 Lernende aus dem Kanton Zürich in die dreijährige Grundausbildung zur Hebamme ein. Eine Umfrage an den kantonalen, staatsbeitragsberechtigten und privaten Zürcher Spitälern hat ergeben, dass die Betriebe bei der Anstellung von diplomierten Hebammen nicht zwischen den Ausbildungsgängen (Grundausbildung oder verkürzte Ausbildung) unterscheiden.

Die Hebammenschule muss seit Jahren grösste Anstrengungen unternehmen, um für die insgesamt 42 Lernenden genügend Ausbildungsplätze in den Spitälern zu organisieren. Zudem liegen die Kosten pro Lernende bei der Hebammenausbildung am USZ massiv über der Schülerpauschale an den Pflegeschulen, obwohl die Ausbildungsgänge in Bezug auf den Umfang der schulischen Ausbildung vergleichbar sind. Bis zum Jahr 2000 lag der Aufwand für den Lehrkörper und die Verwaltung bei 23'500.- Franken pro Lernende, während den Pflegeschulen dieser Aufwand mit 13'120.- Franken abgegolten wurde. Diese Ausgangslage bewog die Gesundheitsdirektion im März 1999, die Hebammenschule mit der Einleitung folgender Massnahmen, basierend auf der Bedarfsdeckung für den Kanton Zürich, zu beauftragen:

  • Kursbeginn alle 18 Monate (anstelle von 6 Monaten)
  • Klassengrösse mindestens 18 - 20 Lernende
  • Ausserkantonale Lernende haben ein kostendeckendes Schulgeld zu entrichten


Die Massnahmen wurden von der Hebammenschule bisher noch nicht eingeleitet. Die Hebammenschule schlug der Gesundheitsdirektion im Oktober 2000 drei Lösungsvarianten vor.

  1. Fusion mit einer andern Hebammenschule oder einer Schule mit Grundausbildung Pflege.
  2. Schliessung der Schule.
  3. Die Hebammenschule sucht ein zweites Standbein.


In Absprache mit der Verwaltungsdirektorin des Universitätsspitals wurden folgende Problemlösungsschritte festgelegt:

  1. Prüfung der Angliederung des Ausbildungsganges an einer der drei Schulen mit einer Grundausbildung für Hebammen in der deutschen Schweiz (Bern, Graubünden, St. Gallen).
  2. Umsetzung der Massnahmen gemäss den Vorgaben der Gesundheitsdirektion vom März 1999.


Mit Schreiben vom 22. November wurden die Vorsteher der Gesundheitsdirektionen Bern, Graubünden und St. Gallen um eine Einschätzung über die Angliederung des verkürzten Ausbildungsganges zur Hebamme an das Grundausbildungsprogramm ihres Kantons gebeten. Die Anfrage der Gesundheitsdirektion beinhaltet zudem die Hinweise, dass die konstante Nachfrage für den verkürzten Ausbildungsgang und die Erfahrungen in der Praxis die Aufrechterhaltung des Angebotes bedingen und dass der Kanton Zürich bereit wäre, den Ausbildungsgang für Zürcher Lernende auch an einem andern Schulstandort zu finanzieren. Die Bemessung der kantonalen Beiträge soll inskünftig gestützt auf die Interkantonale Fachschulvereinbarung vom 27. August 1998 erfolgen. Selbstredend wäre der Kanton Zürich bereit, die notwendigen Praktikumsplätze für die Zürcher Lernenden zur Verfügung zu stellen.
Zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Schule sind möglichst schnell Massnahmen zu prüfen und zu ergreifen, welche die Effizienz der Schule verbessern. Dazu gehört auch die Kontaktnahme mit anderen Kantonen zur Abklärung möglicher Synergien. Die Hebammenschule des USZ ist im Tertiärbereich angesiedelt und wird es auch in Zukunft bleiben. Die vorgesehenen Aktivitäten präjudizieren darum die anstehenden Reformen im Bildungsbereich des Gesundheitswesens nicht.

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