Sturm LOTHAR: Ein Jahr danach Eine Bilanz zur Situation im Kanton Zürich

Schadenereignis LOTHAR hat am 26. Dezember 1999 im Kanton Zürich rund 1,1 Mio. m3 Holz geworfen. Dies entspricht knapp der dreifachen Holzmenge, die in einem «normalen» Jahr im Zürcher Wald genutzt wird. 2/3 dieser Holzmenge war Nadelholz (vor allem Fichten, Weisstannen, aber auch Föhren und Lärchen), 1/3 davon war Laubholz (vor allem Buchen, aber auch Eichen, Eschen und Ahorne).

Schadenmenge nach Eigentum:

  • Öffentlich (Bund, Kanton, Einwohner-, Kirchgemeinden) 500'000 m3
  • Privat (Korporationen)                                                       200'000 m3
  • Privatpersonen                                                                  400'000 m3

Durch den Sturm LOTHAR entstanden

  • 2200 Hektaren Flächenschäden (d.h. Flächen, die kahl sind), was gut 4 % der Waldfläche des Kantons Zürich entspricht. Die neu aufgerissenen Bestandesränder sind z.T. wenig stabil und in Fichtenbeständen attraktiv für den Borkenkäfer.
  • 3750 Hektaren Streuschäden (d.h. Flächen, auf denen der Baumbestand stark aufgelockert ist), was knapp 8 % der Waldfläche des Kantons Zürich entspricht
  • insgesamt 5950 Hektaren LOTHAR-Schäden, was rund 12 % des Zürcher Waldes entspricht

Die restlichen 88% der Waldfläche sind vom Sturm nur mässig bis wenig geschädigt worden.

Schadenfläche nach Eigentum:

  • Öffentlich (Bund, Kanton, Einwohner-, Kirchgemeinden) 2600 Hektaren
  • Privat (Korporationen)                                                       1000 Hektaren
  • Privatpersonen                                                                  2350 Hektaren



Ziele der Schadenbewältigung

Bei der Schadenbewältigung standen die drei Aspekte der Nachhaltigkeit im Zentrum:

  • ökonomischer Aspekt: Sturmholz mit angemessenem Gewinn oder mindestens kostendeckend verkaufen
  • ökologischer Aspekt: Sturmflächen natürlich und standortgerecht verjüngen sowie spezielle Baumarten fördern
  • sozialer Aspekt: Einheimische Holzkäufer versorgen und einheimische Arbeitskräfte berücksichtigen

Sofortmassnahmen

Am 19. Januar 2000 beschloss der Regierungsrat folgende Sofortmassnahmen:

  • Einrichten einer Sturmholzzentrale. Auftrag: Vermittlung von Holzkäufern und Arbeitskräften, Ermittlung neuer Holzabsatzkanäle, insbesondere auch im Export ins Ausland, Beratung und Information der Förster und Waldeigentümer
  • Befristete personelle Unterstützung des kommunalen Forstdienstes
  • Soforthilfe in Härtefällen für das Aufrüsten von Sturmholz


Bis jetzt hat die Sturmholzzentrale ihren Auftrag wie folgt erfüllt:

  • Holzvermittlung: Es wurde ca. 200'000 m3 Holz vermittelt.
  • Holzverkauf und Abrechnung über die Sturmholzzentrale: Die vertraglich vereinbarte Menge beträgt 110'000 m3.
  • Beratung und diverse Dienstleistungen: u.a.
    - Telefonische Beratung der Revierförster
    - Herausgabe von Merkblättern und Vertragsmustern (Rundholz-Kaufvertrag, Bankgarantie)
    - Beratung der Revierförster beim Abschluss von Rundholzverträgen (Preise, Sicherheiten, Prüfung Vertragstext usw.)
    - Koordination des Einsatzes von ausländischen Arbeitskräften
    - Stellungnahmen zu Freistellungen von WK-Einsätzen zu Gunsten LOTHAR
    - Koordination von gemeindeübergreifenden Zivilschutzeinsätzen
    - Mitarbeit bei der Ausarbeitung der Richtlinie betreffend Staatsbeiträge an die Sturmschäden des Orkans LOTHAR - Einführungs- und Erfahrungskurs für Bearbeiter der Wiederherstellungs-Projekte
  • Information: Info-Telefon (täglich von 7.30 bis 12.00 Uhr), 12 Info-Bulletins an die Revierförster, verschiedene Artikel in der Zeitschrift «Zürcher Wald», in der «Zürcher Umweltpraxis» und im «Zürcher Bauer», Vorträge an verschiedenen Anlässen

Holzernte und Arbeitssicherheit

Rund 90% des vom Sturm gefällten Stammholzes ist aufgerüstet worden. Der Rest und allfällige Folgeschäden sind noch aufzurüsten. Viel Kronenholz und Bruchholz bleibt auf allen Flächen liegen bzw. stehen.

Auf rund 24 Hektaren oder einem Prozent der Flächenschäden bleibt alles Holz liegen, also auch das Stammholz.

Nebst leichten und schwereren Unfällen sind im Kanton Zürich 4 Todesopfer zu beklagen.


Wirtschaftlicher Schaden und öffentliche Beiträge an Wiederherstellungsmassnahmen

Der Sturm LOTHAR hat den Waldeigentümern im Kanton Zürich wirtschaftliche Kosten im geschätzten Ausmass von rund 100 Mio. Franken verursacht (Ertragsausfälle, Aufwand Holzereiarbeiten, Wiederherstellungskosten).

Im Kanton Zürich wurden für die Sofortmassnahmen eine Mio. Franken und für die mittelfristigen Massnahmen 9 Mio. Franken, insgesamt also 10 Mio. Franken gesprochen. Daraus werden Beiträge in der Höhe von 40% der beitragsberechtigten Kosten ausgerichtet. Der Bund zahlt im Kanton Zürich 16% an die beitragsberechtigten Kosten, was rund 3,5 Mio. Franken entspricht. Zusätzlich erhalten private Waldeigentümer und privatrechtliche Körperschaften noch eine Pauschalentschädigung aus dem Schweizerischen Fonds für Hilfe bei nicht versicherbaren Elementarschäden. An zürcherische Waldeigentümer sind aus dem Fonds bis heute 1,75 Mio. Franken ausbezahlt worden (651 Gesuche). 127 Gesuche sind noch pendent. Insgesamt stehen voraussichtlich rund 15 Mio. Franken Bundes- und Kantonsbeiträge, einschliesslich Beiträge aus dem Elementarschadenfonds, zur Verfügung. Dieser Betrag genügt knapp für die Wiederherstellung. Nicht abgedeckt sind damit die Aufrüstkosten und die Kosten für die vorzeitige Zerstörung des Waldes durch den Sturm. In 4 Jahren wird es unumgänglich sein, die Beiträge an die Jungwaldpflege zu erhöhen.

Der Regierungsrat hat am 24. Mai 2000 mittelfristige Massnahmen beschlossen. Damit sollen folgende Ziele erreicht werden:

  • Förderung der Naturverjüngung und spezieller Baumarten auf den Schadenflächen
  • Förderung einer standortangepassten Baumartenvielfalt und von naturnahen strukturreichen Waldbeständen
  • Förderung eines nachhaltigen, stabilen Waldaufbaus, insbesondere Stabilität gegen Wind und Schneedruck

Folgende Massnahmen werden finanziell unterstützt:

  • Schlagräumung
  • Warten auf die Naturverjüngung, einschliesslich Jungwaldpflege in den ersten 5 Jahren
  • Pflanzung standortgerechter Baumarten, ausgenommen Fichte, einschliesslich Jungwaldpflege in den ersten 5 Jahren
  • Pflanzung spezieller Baumarten: Spitzahorn, Feldahorn, Eibe, Erle, alle Vogelbeerarten, Wildapfel, Wildbirne
  • Wildschaden-Verhütungsmassnahmen: Wildzaun, mechanischer und chemischer Einzelschutz, Hochsitze in Flächen von mehr als 2 Hektaren
  • Wiederinstandstellung von Waldstrassen
  • Aufrüsten von Borkenkäfer-Holz, sofern der Holzerlös die Aufrüstkosten nicht deckt, jedoch nur, wenn die Massnahmen vom kantonalen Forstdienst angeordnet werden


Zur Zeit werden im Rahmen von Wiederherstellungsprojekten Ziele, Massnahmen und Beiträge für die Schadenflächen ausgearbeitet, mit den Waldeigentümern festgelegt und mit den Jagdvertretern bereinigt. Von Juli 2001 bis Dezember 2003 sollen die Massnahmen realisiert werden.


Entwicklung der Holzpreise

Ein markanter Preiszerfall von rund 40 % ist im Verlauf des Jahres 2000 eingetreten.

Das Sturmholz wurde einerseits den angestammten Holzkäufern verkauft und anderseits exportiert. Das Nadelholz wurde hauptsächlich nach Österreich, das Laubholz hauptsächlich nach Italien verkauft.


Langfristige Auswirkungen

Bis auf den entstandenen Kahlflächen erstmals wieder Holz genutzt werden kann, wird es rund 40 Jahre dauern. Die Stämme sind dann aber erst ca. 20-30 cm dick. Für sägefähiges Nutzholz dauert es 60 bis über 100 Jahre. Das ursprüngliche Landschaftsbild wird sich ebenfalls in diesem Zeitrahmen wieder einstellen.

Der Borkenkäfer (Grosser achtzähniger Fichtenborkenkäfer, auch grosser Buchdrucker genannt) hat im Jahr 2000 dank der trockenen Witterung und dem günstigen Nahrungsangebot (geschwächte Fichten an aufgerissenen Bestandesrändern) eine starke Population entwickeln können. Je nach Witterungsverlauf im nächsten Jahr wird sich diese Population weiter aufbauen. Bei längerer warmer und trockener Witterung kann der Borkenkäfer in den nadelholzreichen Gebieten zu einem Problem werden.


Folgerungen

Bis jetzt können aus der Tätigkeit der Sturmholzzentrale die nachstehenden Folgerungen gezogen werden:

  • Für die Schadenbewältigung: Logistik von Anfang an beachten, kontinuierliche Orientierung der Beteiligten sicherstellen, Holzernte-Technik der Situation anpassen, Hilfe in Anspruch nehmen (Revierförster), Arbeiten nach klaren Prioritäten ausführen, Ruhe bewahren und Übersicht behalten (Merkwort: LOTHAR)
  • Für die Holzvermarktung: Der europäische Holzmarkt ist für uns von Bedeutung. In Zukunft müssen Kontakte zu in- und ausländischen Kunden systematisch aufgebaut und gepflegt werden. LOTHAR hat gezeigt, dass wir das Holzangebot stärker bündeln müssen. Der Waldwirtschaftsverband Zürich (=Verband der Waldeigentümer) sollte sich für die Holzvermarktung engagieren. Zusammengefasst: Wir müssen unseren Rohstoff Holz aus einer stärkeren Marktposition heraus vermarkten.
  • Für die Sturmholzzentrale: Wunder konnten keine vollbracht werden, Unmögliches dauerte etwas länger, aber der Auftrag wurde erfüllt.


Das Mandat der Sturmholzzentrale ist befristet bis Ende Januar 2001. Bis dann ist die Erfüllung der abgeschlossenen Verträge sicherzustellen und sind die Lehren aus LOTHAR zu ziehen.


Für weitere Fragen und Erläuterungen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Abteilung Wald Sturmholzzentrale
Kaspar Escher-Haus, Postfach, 8090 Zürich

Leiter: Alain Morier

Direktwahl: 01/259.49.93
Telefax: 01/259.49.91

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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