Beiträge aus dem Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus

Den Kantonen stehen zehn Prozent vom Reinertrag der Eidgenössischen Alkoholverwaltung zu. Die Mittel sind für die Bekämpfung von Alkoholabhängigkeit, Suchtmittel-, Betäubungsmittel- und Medikamentenmissbrauch zu verwenden. Der Kanton Zürich lässt seinen Anteil am Reingewinn der Alkoholverwaltung jeweils dem Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus (Alkoholfonds) zufliessen, dem hierauf die notwendigen Mittel zugunsten verschiedener Einrichtungen oder Programme entnommen werden. Von den 4,208 Millionen Franken, die dem Kanton Zürich aus dem Reingewinn der Eidgenössischen Alkoholverwaltung für das Jahr 2000 zugeflossen sind (Alkoholzehntel), werden der Direktion für Soziales und Sicherheit 2,3 Millionen für den Behandlungs- und Nachsorgebereich und der Gesundheitsdirektion 1,88 Millionen Franken für den Präventionsbereich zur Verfügung gestellt.

Die Beiträge für den Behandlungs- und Nachsorgebereich werden zum Teil an Fachstellen entrichtet, die für die Betreuung und Beratung von alkoholabhängigen Personen zuständig sind. Seit 1989 sind diese Mittel auf 1,5 Mio. Franken limitiert. Um eine gerechte, d.h. effiziente und dem Zweck entsprechende Verteilung der Mittel unter den einzelnen Beratungsstellen gewährleisten zu können, wurde dem Institut für Suchtforschung der Auftrag erteilt, eine neue Grundlage für die leistungs- und qualitätsgebundene Berechnung der Subventionsanteile zu schaffen. Diese Studie wurde am 5. Juni 2000 der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Auszahlungen für das Jahr 2000 basieren nun auf ersten Erkenntnissen aus dieser Studie.

Weiter werden Beiträge unter anderen auch an Alkoholentziehungskuren, an die Forelklinik, an die Fachstellenkonferenz im Kanton Zürich für Alkohol- und andere Suchtprobleme oder die Schweizer Guttempler (Bereich «Nachsorge») gesprochen.

Die Gesundheitsdirektion wird für die Primärprävention (Verhütung) Beiträge von rund 1,61 Millionen Franken, für die Sekundärprävention (Früherfassung) 125'000 Franken und für Forschung, Aus- und Weiterbildung 138’000 Franken ausrichten.

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
Bei Fragen zu dieser Meldung wenden Sie sich bitte an den unten aufgeführten Kontakt.

Für diese Meldung zuständig: