Standortkataster und Kontrollen von Mobilfunkantennen

Die Baudirektion veröffentlicht einen Mobilfunk-Antennenkataster für den ganzen Kanton Zürich. Sie stellt jeder Gemeinde einen Plan aller Mobilfunkstandorte ihres Gebietes und des unmittelbaren Grenzbereiches zur Verfügung. Damit schafft sie im Bereich der Anlagen, die nichtionisierende Strahlungen (NIS) erzeugen, Transparenz.

Nach Absprache mit dem kantonalen Datenschutzbeauftragten und den Mobilfunkbetreibern legt die Baudirektion einen Plan aller Mobilfunk-Antennenstandorte im Kanton Zürich öffentlich auf. Gesamthaft sind auf der Karte 763 Standorte eingetragen, wovon sich 259 auf dem Gebiet der Stadt Zürich und 39 auf demjenigen der Stadt Winterthur befinden. Basierend auf der Landeskarte 1:25000 stellt die Baudirektion jeder Gemeinde einen Plan aller Mobilfunk-Antennenstandorte ihres Gebietes und des unmittelbaren Grenzbereiches zur Verfügung. Aus Gründen des Datenschutzes nicht eingetragen sind Angaben zu den Betreibern, Koordinaten und Adressen der Anlagen sowie die technischen Sendeparameter. Im Einzelfall, das heisst bei entsprechender nachbarrechtlicher Legitimierung, sind diese Angaben jedoch durch die Gemeinde bekannt zu geben.

Der Plan der Mobilfunkantennen wird laufend aktualisiert und schrittweise durch weitere Emissionsquellen wie Rundfunk, Betriebsfunk, Flugfunk und Amateurfunk ergänzt. Auf eine Publikation über Internet wird einstweilen verzichtet, weil das Bundesamt für Kommunikation BAKOM für das nächste Jahr auf Internet einen ähnlichen Katasterplan angekündigt hat.

Antennen werden elektrisch von einer Zentrale aus angesteuert. Vor Ort können die Antenneneinstellungen nicht kontrolliert werden. Für die Behörden ist es deshalb wichtig, dass die Einstellungen stichprobenartig in der Zentrale des Betreibers abgefragt werden können. Nach anfänglichem Zögern seitens der Mobilfunkbetreiber gestalten sich diese Abfragen inzwischen problemlos. Sie zeigen, dass bis anhin von den Betreibern ohne vorgängige behördliche Bewilligung keine relevanten Parameter verändert worden sind. Die Änderung einer Anlage (Erhöhung der Strahlungsleistung oder Änderung der Frequenz oder der Senderichtungen) ist bewilligungspflichtig. Eine entsprechende Eingabe hat über die Gemeinde zu erfolgen.

Für die Bewilligung einer Mobilfunkanlage prüft die Gemeinde (meist mit fachlicher Unterstützung des Amtes für Abfall, Wasser, Energie und Luft AWEL), ob die Emissionen aller installierter Antennen im näheren Umkreis und alle kritischen Orte, an denen sich Personen heute oder in Zukunft längere Zeit aufhalten, im Standortdatenblatt erfasst sind. Das AWEL begutachtete allein dieses Jahr rund 160 Projekte, wovon etwa 2/3 die Anforderungen erfüllten. Bei den übrigen waren entweder die Abklärungen fehlerhaft oder aufgrund der Berechnungen konnte der Anlagegrenzwert nur knapp eingehalten werden. Im zweiten Fall wurde nach Erstellung der Anlage zusätzlich eine genaue Messung der Strahlung vor Ort vorgenommen. Aufgrund solcher Messungen wurden zum Teil Grenzwertüberschreitungen festgestellt, worauf die Antennenleistung entsprechend reduziert werden musste.

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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