Verstärkung und Aufwertung des Grenzwachtkorps angezeigt
Medienmitteilung 09.11.2000
Der Regierungsrat ist bereit, ein dringliches Postulat aus dem Kantonsrat, das die Verstärkung und Aufwertung des Grenzwachtkorps (GWK) fordert, entgegenzunehmen und dem Bundesrat einen entsprechenden Vorstoss zu unterbreiten.
Die Zuständigkeiten für die Grenz- und Personenkontrolle sind heute auf den Bund und die Kantone aufgeteilt. Während die Kantone für die Personenkontrolle in internationalen Zügen und in den Flughäfen verantwortlich sind, obliegt dem Grenzwachtkorps des Bundes die Personenkontrolle im Strassen-, Schiffs- und regionalen Bahnverkehr sowie im Gelände.
Ein wichtiger Aufgabenbereich des GWK ist die Verhinderung der illegalen Immigration. Dabei ist anzustreben, dass die illegale Einreise bereits an der Grenze unterbunden wird. Mit Blick auf die illegale Migration und die transnationale Kriminalität (Betäubungsmittel- und Waffenschmuggel, Ausweisfälschung, Fahrzeugschieberei, Diebstahltourismus) kann das GWK mit seinem heutigen Personalbestand den aktuellen Herausforderungen nicht mehr gerecht werden. Es ist daher angezeigt, das GWK personell zu verstärken, das gesamte Grenzkontrollsystem effizienter zu gestalten und die Kompetenzen und Aufgaben in diesem Bereich sachgerecht festzulegen. Unter anderem wäre darauf hinzuwirken, dass einfache Gesetzesverstösse (z.B. in den Bereichen des Strassenverkehrs- oder Ausländerrechtes) durch das GWK eigenständig rapportiert und an die beurteilende Amtsstelle weitergeleitet werden könnten.
Die Verbesserung des Grenzschutzes dürfte die Sicherheitslage in der Schweiz und im Kanton Zürich positiv beeinflussen.
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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