Umbau des GZO-Spitals WetzikonHintergründe der Kostenentwicklung
Medienmitteilung 14.09.2000
In einer Pressemitteilung am 28. August 2000 führte die Gesundheitsversorgung Zürcher Oberland (GZO) in Wetzikon aus, dass die Gesundheitsdirektion die schnelle Schliessung des Spitals Rüti faktisch verfügt habe und daher für die erhebliche Kostenzunahme der Umbau- und Sanierungsmassnahmen im Spital Wetzikon verantwortlich sei. Dies entspricht in keiner Weise den Tatsachen.
Nach Inkrafttreten des KVG verlor das Spital Rüti einen erheblichen Teil seiner Patienten aus dem angrenzenden Raum Rapperswil/Jona, da der Kanton St. Gallen es ablehnte, das Spital in seine Spitalliste aufzunehmen. Auch die Fusion mit dem Spital Wald und die Schliessung der dortigen Akutabteilung konnten diesen Verlust nicht ausgleichen. In der Folge erhöhte sich das Betriebsdefizit des Spitals Rüti von 1995 4.8 Mio. auf 1998 9.9 Mio. Fr., so dass eine Weiterführung in der bestehenden Form nicht mehr möglich war.
Im Mai 1999 fiel der Entscheid, das Spital Rüti als Betriebsstätte in die GZO einzubringen und die Akutabteilungen sobald als möglich nach Wetzikon zu verlagern. Optionen, den Standort Rüti einer alternativen Nutzung wie Akutgeriatrie zuzuführen, erwiesen sich in der Folge als nicht praktikabel und wurden fallengelassen.
Die Erfahrungen mit Spitalschliessungen im Kanton Zürich zeigen, dass der Betrieb nach einem Schliessungsentscheid nur noch mit erheblichen Problemen und Einschränkungen aufrecht zu erhalten ist. Zum einen beginnen insbesondere die qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich neu zu orientieren und verlassen meist vorzeitig das Spital. Zum anderen ändert sich auch schon frühzeitig das Zuweisungsverhalten der niedergelassenen Ärzte. Beides ist in Rüti erfolgt mit den entsprechenden finanziellen Einbussen für das Spital.
Die GZO, unter deren Leitung das Spital Rüti nun stand, erarbeitete im Frühjahr 2000 vier Szenarien, um dieser bedrohlichen Entwicklung zu begegnen. Die Berechnungen der GZO zeigten, dass eine möglichst schnelle Schliessung der Betriebsstätte Rüti und die Einrichtung von Provisorien in Wetzikon zur Sicherstellung der Aufnahmefähigkeit in der Akutversorgung die kostengünstigste und sinnvollste Variante darstellte. Das entsprechende Szenario, welches von der Gesundheitsdirektion unterstützt wurde, sah vor, die Chirurgie in Rüti auf den 30. Juni und die Medizin auf den 30. September 2000 zu schliessen. Der Entscheid für die Schliessung wurde mit den zuständigen Gremien der GZO gemeinsam getroffen.
Die Schliessung der Betriebsstätte Rüti hat zur Folge, dass am Standort Wetzikon bauliche Anpassungen vorgenommen werden müssen. Die baulichen Anpassungen stehen jedoch nur teilweise im Zusammenhang mit der Spitalschliessung in Rüti. Teilprojekte wie die Sanierung der Frauenklinik oder die Einrichtung der chirurgischen Tagesklinik erfolgen völlig unabhängig davon.
Die Gesundheitsdirektion hat die GZO am 25. August 2000 aufgefordert, das Projekt in zwei Pakete aufzuteilen. Das erste Paket, das von der Gesundheitsdirektion beschleunigt behandelt wird, umfasst bei einer Grössenordnung von 3 - 4 Mio. Franken diejenigen Sofortmassnahmen, die direkt mit der Schliessung der Betriebsstätte Rüti in Zusammenhang stehen und zur Sicherstellung der Aufnahmebereitschaft möglichst schnell umgesetzt werden müssen. Es sind dies der Umbau einer der zwei Krankenheimstationen in eine Akutstation mit 26 Betten sowie, bis zu dessen Abschluss, die Einrichtung eines Bettenprovisoriums mit 22 Betten in Containern. An die Einrichtung des Bettenprovisoriums mit Kosten von 1›254›000 Franken wurde Ende August 2000 ein Staatsbeitrag von 865 000 Franken zugesichert. Weitere Gesuche liegen der Gesundheitsdirektion zur Zeit nicht vor.
Alle übrigen Baumassnahmen, die überwiegend der Sanierung und Modernisierung des Spitals Wetzikon dienen, werden in einem zweiten Paket zusammengefasst. Da es sich hierbei um Vorhaben handelt, die eine weniger hohe Dringlichkeit aufweisen, aber sehr komplex sind, soll die GZO die Möglichkeit erhalten, sie mit der gebotenen Gründlichkeit zu projektieren. Das zweite Paket wird von der Gesundheitsdirektion nochmals eingehend geprüft werden, um Wünschbares von Notwendigem zu trennen und damit eine kostengünstige Lösung zur langfristigen Sicherstellung der Akutversorgung im Zürcher Oberland zu gewährleisten.
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
Bei Fragen zu dieser Meldung wenden Sie sich bitte an den unten aufgeführten Kontakt.