Betriebskonzession für den Flughafen Zürich soll 2001 an die Unique Zurich Airport (Flughafen Zürich AG) übergehen
Medienmitteilung 28.07.2000
Der Regierungsrat beantragt dem Bund, gestützt auf das Flughafengesetz, die Betriebskonzession für den Flughafen Zürich per 1. Juni 2001 der Unique Zurich Airport (Flughafen Zürich AG) zu erteilen. Die Konzession, die der Kanton 1951 erhalten hat, war auf fünfzig Jahre befristet und läuft am 31. Mai 2001 aus.
Vor bald 50 Jahren, am 20. Oktober 1951, erteilte das damalige Eidgenössische Post- und Eisenbahndepartement (heute Eidgenössisches Departement für Umwelt, Energie, Verkehr und Kommunikation, UVEK) dem Kanton Zürich die Konzession für den Betrieb des interkontinentalen Flughafens Zürich (Betriebskonzession). Diese Konzession war von vornherein zeitlich befristet und läuft am 31. Mai 2001 aus. Nachdem die Stimmberechtigten des Kantons Zürich am 28. November 1999 das Flughafengesetz angenommen haben und nachdem die Generalversammlung der Flughafen-Immobilien-Gesellschaft (FIG) dem Zusammenschluss der Flughafendirektion Zürich mit der FIG zur gemischtwirtschaftlichen Flughafen Zürich AG (Unique Zurich Airport) am 30. März 2000 zugestimmt hat, beantragt der Regierungsrat dem UVEK gestützt auf das Flughafengesetz, die Betriebskonzession auf den 1. Juni 2001 der Unique Zurich Airport zu erteilen.
Mit der Konzessionserteilung werden die Schritte zur Schaffung eines selbstständigen Flughafenunternehmens, welches dank zeitgemässer Organisation im globalen Umfeld tätig werden kann, abgeschlossen. Zusätzlich zur Betriebskonzession benötigt Unique Zurich Airport ein Betriebsreglement, in dem unter anderem die An- und Abflugwege bestimmt werden. Aus zeitlichen Gründen, vor allem wegen den laufenden Staatsvertragsverhandlungen mit Deutschland, erfolgt die Erarbeitung und Festlegung eines neuen Betriebsreglementes unabhängig von der Betriebskonzession. Soweit es in diesem Verfahren um wesentliche Auswirkungen auf die Fluglärmbelastung geht, werden die Mitbestimmungsrechte des Regierungsrates und der Einbezug der Gemeinden über die Konsultative Konferenz (Runder Tisch) zum Tragen kommen.
Hinweis
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