Vernehmlassung zu einer Parlamentarischen Initiative betreffend Einführung eines Bausparabzugs im Steuerharmonisierungsgesetz des Bundes

Nationalrat Hans Rudolf Gysin hatte am 18. Dezember 1998 mit einer Parlamentarischen Initiative eine Änderung des Steuerharmonisierungsgesetzes des Bundes verlangt. Mit dieser Änderung sollen die Kantone ermächtigt werden, in ihren Steuergesetzen vorzu-sehen, dass gebundene Bausparrücklagen bis zu einem nach kantonalem Recht bestimmten Betrag von den steuerbaren Einkünften abgezogen werden können. Im Auftrag der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) unterbreitete das Eidgenössische Finanzdepartement am 25. Januar 2000 den Kantonen einen Vorschlag für eine entsprechende Änderung des Steuerharmonisierungsgesetzes.

Der Regierungsrat lehnt in seiner Vernehmlassung diesen Vorschlag der WAK-N ab. Anlass zu dieser ablehnenden Haltung gibt vorab der Umstand, dass der Vorschlag dem verfassungsmässigen Gebot der Steuerharmonisierung klar zuwiderläuft und dem Anspruch auf eine möglichst transparente und praktikable Steuergesetzgebung nicht genügt. Im Weiteren bietet der Vorschlag der WAK-N keine hinreichende Gewähr für eine zweckgemässe Verwendung der Bausparrücklagen und weist im interkantonalen Verhältnis grosse Mängel auf. Zur Beurteilung, inwieweit und unter welchen Voraussetzungen ein steuerlich privilegiertes Bausparen überhaupt ein probates Mittel zur Wohneigentumsförderung darstellt, müssten zudem weitere Grundlagen erarbeitet werden.

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
Bei Fragen zu dieser Meldung wenden Sie sich bitte an den unten aufgeführten Kontakt.

Für diese Meldung zuständig: