SRK Kanton Zürich übernimmt Rückkehrberatung und Rückkehrhilfe

Die Direktion für Soziales und Sicherheit des Kantons Zürich überträgt dem Schweizerischen Roten Kreuz Kanton Zürich (SRK Kanton Zürich) die Aufgabe der Rückkehrberatung und Rückkehrhilfe für Personen kosovo-albanischer Abstammung. Sie vertraut dabei auf die humanitäre Tradition des SRK und dessen internationales Netzwerk zur Unterstützung Rückkehrender.

Zur Zeit halten sich noch mehrere tausend Personen kosovo-albanischer Abstammung im Kanton Zürich auf, die gemäss der vom Bundesrat gesetzten Frist bis am 31. Mai 2000 in ihre Heimat zurückkehren müssen. Es ist deshalb wichtig, diese Personen umfassend zu informieren, sie auf ihre Möglichkeiten für Rückkehrhilfe hinzuweisen und ihnen für ihre Rückreise Unterstützung anzubieten.

Aufgrund der besonderen Situation, die mit der grossen Zahl von rückkehrwilligen Personen gegeben ist, hat sich die Direktion für Soziales und Sicherheit des Kantons Zürich entschieden, die Aufgabe der Rückkehrberatung und Rückkehrhilfe für ausreisewillige Asylsuchende und vorläufig aufgenommene Schutzsuchende dem Schweizerischen Roten Kreuz Kanton Zürich zu übertragen.

Folgende Gründe waren für diesen Entscheid von Bedeutung:

  •  Das SRK verfügt über ein internationales Netz. Es setzt sich dafür ein, dass in den Heimatstaaten Netzwerke aufgebaut werden, die den zurückkehrenden Personen als Informations- und Anlaufstelle dienen und den Aufbau eines stabilen sozialen Netzes begünstigen.
  •  Als neutrale und unabhängige Organisation kommt dem SRK eine hohe Legitimation zur Erfüllung dieser Aufgabe zu. Für die Rückkehrberatung und Rückkehrhilfe sind insbesondere die Rotkreuzgrundsätze der Menschlichkeit, der Unabhängigkeit, der Unparteilichkeit und der Neutralität von Bedeutung.
  • Andere Kantone (FR, GE, GL, TI, UR, VD) nehmen bereits die Dienste des SRK in Anspruch; die dort gemachten Erfahrungen sind durchwegs positiv.



Das SRK Kanton Zürich übernimmt per 1. März 2000 die Gesamtleitung für folgende Aufgaben:

  •  Die Rückkehrberatung und Rückkehrhilfe (Ziel: Motivation zur freiwilligen Rückkehr, Auszahlung von Rückkehrhilfen, Förderung von Rückkehrprogrammen).
  • Vorbereitung der Rückkehr (Ziel: Gewährleistung der Sicherheit, Eigenständigkeit und Würde derjenigen Personen, die bereit sind, in ihr Herkunftsland zurückzukehren).
  • Aufnahme und Integration im Heimat- bzw. Herkunftsstaat (Ziel: Förderung und Beschaffung von Mitteln zur Starthilfe, Aufbau von Rotkreuz-Netzwerken im Herkunftsstaat).

Während einer Übergangsfrist beschränken sich diese Leistungen auf hier anwesende Personen kosovo-albanischer Abstammung. Die operative Umsetzung der Rückkehrhilfe liegt dabei weiterhin bei der Asylorganisation Zürich (AO), ebenso die Beratung von Personen aus anderen Ländern. Ab dem 1. Juli 2000 übernimmt das SRK Kanton Zürich das gesamte Mandat der Rückkehrhilfe und Rückkehrberatung.

Die neue Partnerschaft trägt auch dem Anliegen einer Aufgabenentflechtung zwischen Betreuung, Unterbringung und Rückkehrberatung der Asylsuchenden im Kanton Zürich Rechnung. Für die Betreuung und Unterbringung von Asylsuchenden wird man weiterhin auf die gute Zusammenarbeit mit der AO und anderen Organisationen zählen.

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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