Unterhaltsbeiträge an Gemeindestrassen

Hier finden Gemeinden Informationen zu den Beiträgen aus dem Strassenfonds für den Gemeindestrassenunterhalt.

Ausgangslage

Am 27. September 2020 haben die Stimmberechtigten des Kantons Zürich einer Änderung des Strassengesetzes zugestimmt. Diese sieht vor, dass die Gemeinden Beiträge aus dem Strassenfonds für den Unterhalt der Gemeindestrassen erhalten. Die dafür notwendige Verordnung über die Beiträge an den Unterhalt der Gemeindestrassen (VBUG) trat per 1. Juni 2022 in Kraft.

Anrechenbare Gemeindestrassen

Die anrechenbaren Gemeindestrassen wurden durch das Amt für Mobilität bis Herbst 2022 unter Mitwirkung der Gemeinden erhoben. Das Amt für Mobilität setzt die Längen der anrechenbaren Gemeindestrassen mittels Anordnung fest und veröffentlicht sie im kantonalen Amtsblatt. Die Längen der anrechenbaren Gemeindestrassen werden alle vier Jahre aktualisiert.

Die erstmalige Publikation der Längen der anrechenbaren Gemeinstrassen erfolgte am 21. Februar 2023 im kantonalen Amtsblatt. 

Berechnung der Beiträge

Die Beiträge an die Gemeinden werden wie folgt ermittelt:

Der dafür vom Kantonsrat budgetierte Betrag wird durch die Gesamtlänge aller anrechenbaren Strassen im Kanton geteilt. Anschliessend wird das Ergebnis mit der Länge der anrechenbaren Strassen der Gemeinde multipliziert.

Es ist möglich, dass der so errechnete Beitrag an eine Gemeinde in wenigen Ausnahmefällen deren tatsächliche Aufwendungen für den Unterhalt der Gemeindestrassen übersteigt. Bei diesen wenigen Gemeinden wird der Beitrag entsprechend gekürzt und der Überschuss nach Massgabe der Länge der anrechenbaren Strassen auf die übrigen Gemeinden verteilt.

Festlegung und Auszahlung der Beiträge

Die ermittelten Beiträge werden vom Amt für Mobilität jeweils jährlich in einer Anordnung festgelegt. Die Auszahlung erfolgt, wenn sowohl die Anordnung der anrechenbaren Strassenlängen als auch die Anordnung der Beiträge rechtskräftig sind. Vorbehalten bleibt die Möglichkeit einer vorläufigen Auszahlung, falls gegen eine Anordnung oder beide Anordnungen ein Rechtsmittel ergriffen wird.

Die Publikation der Festlegung der Beträge an den Unterhalt der Gemeindestrassen erfolgt jeweils jährlich im Amtsblatt.

Weiterführende Informationen

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Kontakt

Amt für Mobilität - VBUG

Adresse

Neumühlequai 10
8090 Zürich
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Telefon

+41 43 259 31 60

Jakob Lindenmeyer, VBUG-Gesamtprojektleiter und Leiter Rechtsdienst

+41 43 259 56 15

Stefanie Zunzer, Juristin

E-Mail

vbug.afm@vd.zh.ch

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Judith Setz - Medienkontakt

Adresse
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