Ermässigung der Verkehrsabgabe beantragen

Anleitung

  1. Wer dieses Formular benötigt und wozu

    Die Verkehrsabgabe (auch Strassensteuer oder Fahrzeugsteuer genannt) für Fahrzeuge vom Kanton und von Gemeinden kann auf Gesuch hin ermässigt werden. Das bedeutet, dass Sie nur die Hälfte der ordentlichen Verkehrsabgabe bezahlen müssen.

    Rechtliche Grundlage

    Die rechtliche Grundlage für eine Verkehrsabgabenermässigung bildet die Verkehrsabgabenverordnung (VAV).

  2. Voraussetzungen

    Die Fahrzeuge sind auf eine Kantonale Behörde oder eine Gemeinde eingelöst. Dazu zählen:

    • kantonale Zentralverwaltung inklusive allen Ämtern und Dienstabteilungen
    • politische Gemeinden
    • Schulgemeinden
    • Kirchgemeinden
    • zwischen Gemeinden geschlossene Zweckverbänd zur Erfüllung einer Gemeindeaufgabe
    • von Gemeinden gegründete Anstalten, welche öffentliche Aufgaben erfüllen
    • selbständige Anstalten, welche öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen

    Die Fahrzeuge werden ausschliesslich dienstlich verwendet.

  3. Gültigkeit

    Die Verkehrsabgabe wird ab dem Tag des Gesuchs ermässigt. Voraussetzung ist, dass Ihr Gesuch bewilligt wurde.

  4. Kosten

    Die Anpassung ist für Sie kostenlos.

  5. Formular ausfüllen

    Senden Sie uns die nötigen Angaben.

    Gesuchstellerin

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Bitte wählen Sie die passende Ortschaft aus:

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse an.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    00.000.000.000 Eingabe entspricht den Vorgaben. Eingabe entspricht nicht den Vorgaben.

    Bitten geben Sie einen korrekten PIN ein.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Die PIN-Nummer ist auf der Rechnung ersichtlich.

    Bestätigung

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Vielen Dank.

    Ihr Antrag ist bei uns eingegangen.

    Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse an.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

  6. Wie es nun weiter geht

    Sie erhalten eine Antwort von uns, sobald wir Ihr Gesuch geprüft haben. 

    Sind alle Voraussetzungen erfüllt, ermässigen wir die Verkehrsabgabe ab Datum des Gesuchs.

    Haben Sie bereits eine Rechnung erhalten, jedoch noch nicht bezahlt? Sie erhalten eine neue Rechnung mit der ermässigten Verkehrsabgabe.

    Haben Sie bereits eine Rechnung erhalten und bezahlt?
    Sie erhalten eine Gutschrift (Rückerstattung der zuviel bezahlten Verkehrsabgabe ab Datum des Gesuchs).

Kontakt

Strassenverkehrsamt - Rechnungswesen

Adresse

Uetlibergstrasse 301
8036 Zürich
Route (Google)


Telefonische Erreichbarkeit:

Montag und Dienstag
7.15 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 17.00 Uhr

Mittwoch bis Freitag
7.15 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 16.00 Uhr

Sie können uns auch ausserhalb der Öffnungszeiten anrufen. Dann beantwortet ein Sprachroboter Ihre Anfrage.

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