Ermässigung der Verkehrsabgabe beantragen

Anleitung

  1. Wer dieses Formular benötigt und wozu

    Die Verkehrsabgabe (auch Strassensteuer oder Fahrzeugsteuer genannt) für Fahrzeuge vom Kanton und von Gemeinden kann auf Gesuch hin ermässigt werden. Das bedeutet, dass Sie nur die Hälfte der ordentlichen Verkehrsabgabe bezahlen müssen.

    Rechtliche Grundlage

    Die rechtliche Grundlage für eine Verkehrsabgabenermässigung bildet die Verkehrsabgabenverordnung (VAV).

  2. Voraussetzungen

    Die Fahrzeuge sind auf eine Kantonale Behörde oder eine Gemeinde eingelöst. Dazu zählen:

    • kantonale Zentralverwaltung inklusive allen Ämtern und Dienstabteilungen
    • politische Gemeinden
    • Schulgemeinden
    • Kirchgemeinden
    • zwischen Gemeinden geschlossene Zweckverbände zur Erfüllung einer Gemeindeaufgabe
    • von Gemeinden gegründete Anstalten, welche öffentliche Aufgaben erfüllen
    • selbständige Anstalten, welche öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen

    Die Fahrzeuge werden ausschliesslich dienstlich verwendet.

  3. Gültigkeit

    Die Verkehrsabgabe wird ab dem Tag des Gesuchs ermässigt. Voraussetzung ist, dass Ihr Gesuch bewilligt wurde.

  4. Kosten

    Die Anpassung ist für Sie kostenlos.

  5. Formular ausfüllen

    Senden Sie uns die nötigen Angaben.

    Gesuchstellerin
    Eingabe entspricht den Vorgaben. Eingabe entspricht nicht den Vorgaben.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Eingabe entspricht den Vorgaben. Eingabe entspricht nicht den Vorgaben.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Eingabe entspricht den Vorgaben. Eingabe entspricht nicht den Vorgaben.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Eingabe entspricht den Vorgaben. Eingabe entspricht nicht den Vorgaben.
    Eingabe entspricht den Vorgaben. Eingabe entspricht nicht den Vorgaben.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Bitte wählen Sie die passende Ortschaft aus:

      Eingabe entspricht den Vorgaben. Eingabe entspricht nicht den Vorgaben.

      Dies ist ein Pflichtfeld.

      Eingabe entspricht den Vorgaben. Eingabe entspricht nicht den Vorgaben.

      Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse an.

      Dies ist ein Pflichtfeld.

      Eingabe entspricht den Vorgaben. Eingabe entspricht nicht den Vorgaben.

      Die Nummer besteht aus maximal 14 Zeichen.

      PIN- oder Halternummer (optional)

      Bestätigung

      Dies ist ein Pflichtfeld.

      Vielen Dank.

      Ihr Antrag ist bei uns eingegangen.

      Eingabe entspricht den Vorgaben. Eingabe entspricht nicht den Vorgaben.

      Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse an.

      Dies ist ein Pflichtfeld.

    • Wie es nun weiter geht

      Sie erhalten eine Antwort von uns, sobald wir Ihr Gesuch geprüft haben. 

      Sind alle Voraussetzungen erfüllt, ermässigen wir die Verkehrsabgabe ab Datum des Gesuchs.

      Haben Sie bereits eine Rechnung erhalten, jedoch noch nicht bezahlt? Sie erhalten eine neue Rechnung mit der ermässigten Verkehrsabgabe.

      Haben Sie bereits eine Rechnung erhalten und bezahlt?
      Sie erhalten eine Gutschrift (Rückerstattung der zuviel bezahlten Verkehrsabgabe ab Datum des Gesuchs).

    Kontakt

    Strassenverkehrsamt – Rechnungswesen

    Adresse

    Uetlibergstrasse 301
    8036 Zürich
    Route (Google)
    Adresse wurde kopiert Adresse konnte nicht kopiert werden

    Öffnungszeiten Schalter

    Montag und Dienstag
    7.15 bis 17 Uhr

    Mittwoch bis Freitag
    7.15 bis 16 Uhr

    Telefon

    +41 43 257 00 41

    Telefonische Erreichbarkeit

    Montag und Dienstag
    7.15 bis 12 Uhr und
    13 bis 17 Uhr

    Mittwoch bis Freitag
    7.15 bis 12 Uhr
    13 bis 16 Uhr

    E-Mail


    Kontaktformular