Erlass der Verkehrsabgabe beantragen

Anleitung

  1. Wer dieses Formular benötigt und wozu

    Die Verkehrsabgabe (auch Strassensteuer oder Fahrzeugsteuer genannt) für Fahrzeuge von Personen mit einer Gehbehinderung kann auf Gesuch hin erlassen werden. Das bedeutet, dass Sie keine Verkehrsabgabe bezahlen müssen.

    Rechtliche Grundlage

    Die rechtliche Grundlage für eine Verkehrsabgabenermässigung bildet die Verkehrsabgabenverordnung (VAV).

  2. Voraussetzungen

     

    Vorteile:

    • Die Fortbewegung zu Fuss ist nur bis ca. 200 Meter oder nur mit besonderen Hilfsmitteln oder mit Hilfe einer Begleitperson möglich.

    Vorteile:

    • Es handelt sich um eine Gehbehinderung mit Ursache im Bewegungsapparat der Beine (direkte Gehbehinderung) oder mit Ursache im Atem- und Kreislaufsystem (indirekte Gehbehinderung).

    Vorteile:

    • Sie haben eine ärztliche Bestätigung oder eine Bestätigung vom Team Mobilitätsbehinderung des Strassenverkehrsamts, welche ab 2023 ausgestellt wurde.

    Vorteile:

    • Das Fahrzeug ist auf Sie eingelöst.
  3. Gültigkeit

    Die Verkehrsabgabe wird ab dem Tag des Gesuchs für das laufende Jahr und die darauffolgenden vier Jahre ermässigt. Voraussetzung ist, dass Ihr Gesuch bewilligt wurde.

    Sie können vor Ablauf der Ermässigung erneut ein Gesuch stellen. Danach ist die Ermässigung für weitere fünf Jahre gültig.

    Bei gleichbleibenden oder zunehmenden Gehbehinderungen erhalten Sie eine unbefristete Ermässigung. Voraussetzung ist eine ärztliche Bestätigung oder eine Bestätigung vom Team Mobilitätsbehinderung des Strassenverkehrsamts, dass Sie eine gleichbleibende oder zunehmende Gehbehinderung haben.

  4. Benötigte Dokumente

  5. Kosten

    Die Anpassung ist für Sie kostenlos.

  6. Formular ausfüllen

    Senden Sie uns die nötigen Angaben.

    Gesuchsteller/in

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Bitte wählen Sie die passende Ortschaft aus:

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    TT.MM.JJJJ

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Bitte geben Sie ein korrektes Datum an.

    Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse an.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Für Rückfragen

    Fahrzeugangaben
    000.000.000 Eingabe entspricht den Vorgaben. Eingabe entspricht nicht den Vorgaben.

    Bitte geben Sie eine gültige Stammnummer ein.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Stammnummer

    ZH ------ Eingabe entspricht den Vorgaben. Eingabe entspricht nicht den Vorgaben.

    Bitte geben Sie ein korrektes ZH-Kontrollschild an.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Fakultativ

    Upload
    Ärztliche Bestätigung

    Bitte geben Sie eine Datei an

    Sie können nur 1 Datei gleichzeitig hochladen.

    <%- fileTitle %> <%- fileType %> | <%- fileSize %>

    Die Datei ist grösser als die maximale Dateigrösse.

    Die Datei hat ein nicht erlaubtes Dateiformat.

    Vielen Dank.

    Ihr Antrag ist bei uns eingegangen.

    Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse an.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

  7. Wie es nun weiter geht

    Sie erhalten eine Antwort von uns, sobald wir Ihr Gesuch geprüft haben. 

    Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erlassen wir die Verkehrsabgabe ab Datum des Gesuchs.

    Haben Sie bereits eine Rechnung erhalten, jedoch noch nicht bezahlt? Sie erhalten eine neue Rechnung mit der ermässigten Verkehrsabgabe.

    Haben Sie bereits eine Rechnung erhalten und bezahlt?
    Sie erhalten eine Gutschrift (Rückerstattung der zuviel bezahlten Verkehrsabgabe ab Datum des Gesuchs).

Kontakt

Strassenverkehrsamt - Rechnungswesen

Adresse

Uetlibergstrasse 301
8036 Zürich
Route (Google)


Telefonische Erreichbarkeit:

Montag und Dienstag
7.15 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 17.00 Uhr

Mittwoch bis Freitag
7.15 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 16.00 Uhr

Sie können uns auch ausserhalb der Öffnungszeiten anrufen. Dann beantwortet ein Sprachroboter Ihre Anfrage.

Telefon

+41 58 811 33 32

E-Mail


Kontaktformular