Fachliche Unterstützung durch den Kanton

Das Veloweggesetz verlangt den Ausbau der kommunalen Velonetze und damit die Erschliessung der kantonalen Velonetze. Der Kanton hilft bei der grossen Aufgabe.

Details

Kapitel
2. Abstimmung mit dem Kanton
Unterkapitel
2.1 Unterstützung durch den Kanton

Unterstützung holen

Die Gemeinden werden ermutigt, frühzeitig mit den zuständigen kantonalen Stellen in Kontakt zu treten – nicht nur zur Genehmigung, sondern auch als Teil einer konstruktiven Zusammenarbeit. Der Kanton hilft bei der kommunalen Velonetzplanung sowohl inhaltlich als auch planerisch und konzeptionell. Dabei wird Folgendes angeboten:

  • Planungsgrundlagen und GIS-Daten zur Abstimmung des Gesamtnetzes
  • Beispiele und Best Practices aus anderen Gemeinden
  • Beratung in Bezug auf Vorgehensweise, Linienführung, Anforderungen und Massnahmen
  • Abstimmung mit dem übergeordnetem Velowegnetz
  • Fachliteratur und Fachveranstaltungen

Kontakt

Amt für Mobilität – Fachstelle Veloverkehr

Adresse

Neumühlequai 10
8090 Zürich
Route (Google)

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kommunikation Amt für Mobilität

Adresse
Neumühlequai 10
8090 Zürich
Route (Google)
Telefon
+41 43 257 60 25

Leiter Kommunikation: Manuel Fuchs

E-Mail
kommunikation.afm@vd.zh.ch