Anforderungen an Netz und Linienführung

Auf kommunaler Ebene spielt die Anpassung an die vorhandene Siedlungsstruktur eine zentrale Rolle. Daraus ergeben sich zusätzliche Aspekte für die kommunale Netzplanung.

Details

Kapitelnummer
1.2
Kapitel
1. Das kommunale Velonetz
Unterkapitel
1.2 Anforderungen an Netz und Linienführung

Zusätzliches Augenmerk auf kommunale Aspekte

Die «Praxishilfe Velowegnetzplanung» des Bundes beschreibt die Grundlagen für den Aufbau und die Linienführung von Velonetzen. Kommunale Netze erfüllen ihre Funktion jedoch nur, wenn sie an die örtliche Struktur agepasst sind. Dies erfordert eine differenzierte Betrachtung der Siedlungsstruktur, der Verkehrszusammensetzung und der bestehenden Infrastruktur. Deshalb ergeben sich zusätzliche Aspekte, die bei der Netzplanung zu berücksichtigen sind.

Dichte Erschliessung auf Quartierebene

Das kommunale Netz ist so zu gestalten, dass kurze Wege zwischen Wohnlagen und lokalen Zielorten möglich sind – insbesondere in dicht bebauten oder topografisch anspruchsvollen Gebieten.

Anschluss an Zielorte des täglichen Bedarfs

Einkaufsmöglichkeiten, Sportanlagen, Gemeindeverwaltungen, Quartierplätze und Haltestellen des öffentlichen Verkehrs sind auf kommunaler Ebene zu verbinden.

Anschluss an Schulen und an sichere Schulrouten

Schulstandorte sind prioritär an das Velonetz anzubinden. Die Linienführung ist so zu wählen, dass sie altersgerechte Sicherheit bietet – z. B. durch die Führung abseits stark befahrener Strassen und anspruchsvoller Knoten.

Vermeidung von Netzlücken

Übergänge zwischen kommunalen und kantonalen Netzen sind so zu gestalten, dass keine Unterbrüche, unklare Führungen oder qualitative Brüche entstehen.

Routenwahl entlang verkehrsberuhigter Strassen

Nutzungskonflikte können reduziert werden, wenn die Routen in verkehrsberuhigten Bereichen oder Tempo-30-Zonen mit geringem Verkehrsaufkommen geführt werden. Auf diesen Strassen kann Mischverkehr eine geeignete Lösung darstellen.

Knoten als Planungsschwerpunkte

Besonders bei Anschlüssen an Knoten mit Kantonsstrassen oder mit hoher Verkehrsbelastung ist die Linienführung frühzeitig mit dem Tiefbauamt abzustimmen, um durchgehende und sichere Lösungen zu ermöglichen.

Kontakt

Amt für Mobilität – Fachstelle Veloverkehr

Adresse

Neumühlequai 10
8090 Zürich
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Kommunikation Amt für Mobilität

Adresse
Neumühlequai 10
8090 Zürich
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Telefon
+41 43 257 60 25

Leiter Kommunikation: Manuel Fuchs

E-Mail
kommunikation.afm@vd.zh.ch