Gut zu wissen

Die Velonetzplanung ist ein intensiver Prozess. Für eine kontinuierliche Qualitätssicherung des Netzes sind eine regelmässige Überprüfung und allfällige Anpassungen sinnvoll.

Details

Kapitelnummer
1.3
Kapitel
1. Das kommunale Velonetz
Unterkapitel
1.3 Gut zu wissen

Auslöser für eine Velonetzplanung

Neben der Verpflichtung aus dem Veloweggesetz werden im Rahmen folgender Prozesse Velonetzplanungen ausgelöst:

  • bei der Revision des kommunalen Richtplans
  • im Rahmen einer kommunalen Gesamtverkehrsstrategie
  • bei der Ausarbeitung eines Mobilitäts- oder Energieleitbilds (beispielsweise Energiestadt)
  • im Zusammenhang mit der Sanierung von Strassen 
  • bei der Entwicklung neuer Areale und Quartiere

Vorgehensweise

Erläuterungsbericht

Die Erarbeitung eines Velonetzplanes ist in der «Praxishilfe Velowegnetzplanung» des Bundes in den Kapiteln 4.2 und 4.3. ausführlich beschrieben. Zusammen mit dem kommunalen Velonetzplan wird die Erstellung eines Erläuterungsberichts mit den folgenden Inhalten empfohlen:

  • Ausgangslage
  • Ziele des kommunalen Velonetzplans
  • Konzept zur Veloförderung auf kommunaler Ebene
  • Analyse und Schwachstellen des kommunalen Netzes
  • Erläuterungen zum Velonetzplan inklusive Hinweise zu kantonalen Verbindungen auf Gemeindestrassen
  • Erläuterungen zu den Massnahmenlisten und Massnahmenblättern, bei Bedarf ergänzt mit Grobkosten

Als Bestandteil des kommunalen Richtplans oder als Konzept?

Der kommunale Velonetzplan kann als integraler Bestandteil der kommunalen Verkehrs- und Siedlungsplanung (kommunaler Richtplan) oder als eigenständige Planung (Konzept) erarbeitet werden, die als verwaltungsanweisende Grundlage von der Gemeindeexekutive beschlossen wird. Die Festsetzung und Genehmigung des kommunalen Richtplans richtet sich nach dem Richtplanverfahren gemäss Checklisten des kantonalen Amts für Raumentwicklung. Der Vorteil des kommunalen Richtplans ist seine Verbindlichkeit für Behörden, während ein Konzept sich einfacher anpassen lässt.

Fachleute, Arbeitsgruppen und Mitwirkung der Bevölkerung

Für die Erarbeitung ist der Beizug externer Fachleute sinnvoll. Es wird empfohlen, das lokal vorhandene Wissen durch den Einbezug von Kommissionen oder speziell für diese Aufgabe zusammengestellten Arbeitsgruppen nutzbar zu machen.

Im Idealfall bringt sich bei der Erarbeitung des kommunalen Velonetzplans die Bevölkerung ein. Damit können Erfahrung und Ortskenntnis genutzt und gleichzeitig die Identifikation mit der Planungbehörde gestärkt werden. Es können offene Veranstaltungen organisiert, aber auch Arbeitsgruppen, Kommissionen und Ausschüsse gebildet werden. Dabei ist eine thematische Abdeckung (z.B. Schulwege) wichtiger als parteipolitische Überlegungen. Behördenverbindliche Pläne sind gemäss Raumplanungsgesetz der Bevölkerung zur Mitwirkung zu unterbreiten.

Qualitätssicherung und Wirkungskontrolle

Es wird empfohlen, alle ein bis zwei Jahre Erhebungen des Velonetzes durchzuführen, um die Wirkung umgesetzter Massnahmen zu prüfen, aber auch um allfällige Korrekturen am Velonetzplan vorzunehmen. Die Einbindung von ortskundigen Velofahrenden, die das Velonetz aus ihrer Alltagssicht gut kennen, hat sich bewährt. Dabei kann ein regelmässiges Gespräch mit den Beteiligten und das Festhalten der Rückmeldungen in einer Aktennotiz bereits genügen. Bei diesen Treffen sprechen die Teilnehmenden über bereits umgesetzte und geplante Massnahmen. Sie besprechen auch die nächsten Schritte und neue Probleme.

Erfassung im GIS

Für eine langfristige, strukturierte und sichere Speicherung des kommunalen Velonetzplans wird die Datenverwaltung im GIS empfohlen. Für die planerische Ausarbeitung eignen sich Formate, die auf CAD-Daten basieren und sich verlustfrei in GIS-Systeme überführen lassen. Alternativ können auch GIS- oder Grafikwerkzeuge eingesetzt werden. 

Kontakt

Amt für Mobilität – Fachstelle Veloverkehr

Adresse

Neumühlequai 10
8090 Zürich
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Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kommunikation Amt für Mobilität

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Neumühlequai 10
8090 Zürich
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Telefon
+41 43 257 60 25

Leiter Kommunikation: Manuel Fuchs

E-Mail
kommunikation.afm@vd.zh.ch