Standards Veloverkehr
Zukunftsgerichtete Velostandards sind eine Voraussetzung für den Bau sicherer und bedarfsgerechter Veloinfrastruktur. Deshalb hat der Kanton Zürich seine Richtlinien in einem breit abgestützten Prozess überarbeitet.
Inhaltsverzeichnis
Veloverkehrsanteil steigern
Damit der Veloverkehr eine bedeutende Verkehrsleistung übernehmen kann, braucht es direkte, sichere und somit attraktive Veloinfrastruktur. Das Angebot für Velofahrende muss mit den Standards für andere Verkehrsmittel mithalten können.
Standards Veloverkehr
Ein wesentlicher Baustein für die Umsetzung bedarfsgerechter Veloinfrastruktur ist ein zukunftstaugliches Regelwerk, wie die bauliche Umsetzung auszusehen hat. Da die Zweiradrichtlinie aus dem Jahre 2012 nicht mehr zeitgemäss war, startete der Kanton Zürich 2018 einen Prozess zur Erarbeitung neuer Velostandards. Das Ziel der eingesetzten Projektgruppe war, Umsetzungsrichtlinien zum Velonetzplan zu erarbeiten und den Stand der Velo-Normierung zu erneuern.
Verbindlichkeiten
Der Kanton Zürich setzt die «Standards Veloverkehr» im Sinn einer Weisung in Kraft, wonach die enthaltenen Grundsätze und Lösungsvorschläge anzuwenden sind.
- Für kantonale Vorhaben sind die Standards verbindlich.
- Für Stadt- und Gemeindeverwaltungen haben sie empfehlenden Charakter.
- Für eine ernsthafte Veloförderung ist die Berücksichtigung einheitlicher Standards von zentraler Bedeutung.
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Kontakt
Amt für Mobilität - Fachstelle Veloverkehr
8090 Zürich