Planvorlage der Sihltal Zürich Uetliberg Bahn SZU AG betreffend Linie 712, S4: Doppelspurausbau «Wildpark Höfli» - Auflage Umweltverträglichkeitsbericht

Start Auflage
29. April 2024
Ende Auflage
28. Mai 2024

Gemeinden

Langnau am Albis, Adliswil

Gesuchstellerin

Sihltal Zürich Uetliberg Bahn SZU AG

Gegenstand

Das Projekt «Doppelspurausbau Wildpark Höfli» der SZU lag vom 22. Januar 2024 bis am 20. Februar 2024 öffentlich auf. Mit Eingabe vom 25. März 2024 reichte die SZU dem BAV den Umweltbericht neu als «Umweltverträglichkeitsbericht» ein. Dieser Umweltverträglichkeitsbericht ersetzt den ursprünglichen Umweltbericht und ist materiell identisch mit dem Umweltbericht. Hingegen gilt der Umweltverträglichkeitsbericht als einstufige Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne von Art. 8a Abs. 1 der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV; SR 814.011).

Die übrigen Planunterlagen des ursprünglichen Gesuchsdossiers (Berichte und Pläne) wurden bereits aufgelegt und ändern durch den neuen Umweltverträglichkeitsbericht nicht; diese werden folglich nicht mehr aufgelegt. Sie liegen dem Umweltverträglichkeitsbericht lediglich zur Information bei.

Verfahren

Das Plangenehmigungsverfahren richtet sich nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz vom 20. Dezember 1968 (VwVG; SR 172.021), soweit das Eisenbahngesetz vom 20. Dezember 1957 (EBG; SR 742.101) nicht davon abweicht. Leitbehörde für das Verfahren ist das Bundesamt für Verkehr (BAV).

Öffentliche Auflage

Der Umweltbericht vom 25. März 2024 kann vom 29. April 2024 bis 28. Mai 2024 während den ordentlichen Öffnungszeiten an folgenden Stellen eingesehen werden:

  • Gemeindeverwaltung Langnau am Albis, Abteilung Infrastruktur, Neue Dorfstrasse 14, 8135 Langnau am Albis
  • Stadt Adliswil, Planung Werke, Werkbetriebe, Zürichstrasse 10, Postfach, 8434 Adliswil

Aussteckung

Durch die Neuauflage des UVB ändert sich nichts am eingereichten Projekt, es ist daher keine erneute Aussteckung vorzunehmen.

Einsprachen

Wer nach den Vorschriften des VwVG Partei ist, kann während der Auflagefrist bei der Genehmigungsbehörde Einsprache gegen den Umweltverträglichkeitsbericht erheben.

Einsprachen müssen schriftlich und im Doppel innert der Auflagefrist (Datum der Postaufgabe) beim Bundesamt für Verkehr, Sektion Bewilligungen II, 3003 Bern eingereicht werden. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen

29. April 2024

Bundesamt für Verkehr
Amt für Mobilität, Kanton Zürich
 

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8090 Zürich
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Ansprechperson Stefanie Zunzer

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ebg.afm@vd.zh.ch

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Judith Setz - Medienkontakt

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