Planvorlage der Aargau Verkehr AG (AVA) betreffend Doppelspurausbau BDB Dietikon, Projektänderung

Start Auflage
18. November 2024
Ende Auflage
17. Dezember 2024

Gemeinde

Dietikon

Gesuchstellerin

Aargau Verkehr AG (AVA)

Gegenstand

Doppelspurausbau BDB Dietikon, Projektänderung:
Das vorliegende Plangenehmigungsgesuch der AVA beinhaltet die Projektänderung zum laufenden Plangenehmigungsverfahren der AVA, welches bereits vom 15. Juni 2020 bis 14. Juli 2020 Gegenstand einer öffentlichen Auflage bildete. Die Projektänderung umfasst im Wesentlichen die folgenden Elemente:

Abschnitt Nord:

  • Marginale Anpassung der Gleisgeometrie im Übergang Bestand im Bereich Oberdorfstrasse
  • Anpassung der Möblierungselemente bei der Haltestelle Schöneggstrasse
  • Optimierung der Velofurt bei der Haltestelle Schöneggstrasse
  • Anpassung der Gehwege an bestehende Parzellengrenzen
  • Anpassung Kreisel Guggenbühlstrasse an gültige Norm des Tiefbauamts des Kantons Zürich (TBA)
  • Optimierung Standorte Fahrleitungs- und Beleuchtungskandelaber

Abschnitt Mitte:

  • Anpassung der Möblierungselemente bei der Haltestelle Bergfrieden
  • Marginale Anpassung Geometrie Haltestelle
  • Anpassung der Gehwege an bestehende Parzellengrenzen
  • Optimierung Standorte Fahrleitungs- und Beleuchtungskandelaber

Abschnitt Süd:

  • Reduktion Fahrbahnfläche (Weglassen Sperrfläche) im Bereich Bremgartnerstrasse 132 -136 zugunsten Vergrösserung Grünfläche (Hitzeminderung)
  • Anpassung der Gehwege an bestehende Parzellengrenzen
  • Optimierung Knoten Bernstrasse (Verbesserung Verkehrssicherheit) in Zusammenarbeit mit dem TBA
  • Anpassung einzelner Veloquerungen
  • Treppe anstelle Rampe bei Haltestelle Stoffelbach
  • Anpassung der Möblierungselemente bei der Haltestelle Stoffelbach
  • Anpassung Parkplätze Haltestelle Stoffelbach inkl. Ein- und Überfahrten
  • Böschungssicherung mit Winkelgitter und Absturzsicherung
  • Anpassung Strassengeometrie Stoffelbachstrasse
  • Marginale Anpassungen am Bachdurchlass Stoffelbach
  • Anpassung Gleisgeometrie Kurveninnenseite Bernstrasse Richtung Bremgarten
  • Optimierung Standorte Fahrleitungs- und Beleuchtungskandelaber

Abschnitt Bernstrasse:

  • Marginale Anpassungen am Bachdurchlass Tobelbach
  • Anpassung temporäre Waldbeanspruchung
  • Optimierung Standorte Fahrleitungs- und Beleuchtungskandelaber
  • Marginale Anpassungen Technikkabine Stoffelbach

Mit diesen Änderungen wurde das Projekt optimiert sowie einzelne Rückmeldungen der Ämter, neue Normalien, das Road-Safety-Audit (RSA) und einzelne Einsprachepunkte in das Projekt eingearbeitet. Die Änderungen haben teilweise auch Auswirkungen auf den geplanten Land- und Rechtserwerb.

Rodung

Es werden Ausnahmen nach Art. 5 – 7 des Bundesgesetzes über den Wald (WaG; SR 921.0) betreffend Rodung beansprucht. Das vom 15. Juni 2020 bis 14. Juli 2020 öffentlich aufgelegte Rodungsdossier beinhaltete definitive Rodungen von total 3'330 m2 und temporäre Rodungen von total 5'615 m2. Insgesamt sah das ehemalige Rodungsdossier Rodungen von 8'945 m2 vor, bei einer Ersatzaufforstungsfläche von total 5'615 m2. Die vorliegenden Projektänderung sieht demgegenüber definitive Rodungen von 1'625 m2 und temporäre Rodungen von 3'160 m2 vor. Für die totale Rodungsfläche von 4'785 m2 ist eine Ersatzaufforstung von 4'785 m2 vorgesehen.
Für Detailinformationen wird auf die öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegten Planunterlagen verwiesen.

Verfahren

Das Plangenehmigungsverfahren richtet sich nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz vom 20. Dezember 1968 (VwVG; SR 172.021), soweit das Eisenbahngesetz vom 20. Dezember 1957 (EBG; SR 742.101) nicht davon abweicht.

Gemäss den Übergangsbestimmungen des EntG zur Änderung vom 19. Juni 2020 richtet sich das vorliegende Enteignungsverfahren nach der bis 31. Dezember 2020 in Kraft gestandenen Fassung.
Leitbehörde für das Verfahren ist das Bundesamt für Verkehr (BAV).

UVP-Pflicht

Das Gesamtbauvorhaben untersteht der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach Art. 10a des Umweltschutzgesetzes vom 7. Oktober 1983 (USG; SR 814.01).
Der Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) war bereits als Bericht «UVB Voruntersuchung» Gegenstand der öffentlichen Auflage vom 15. Juni 2020 bis 14. Juli 2020. Mit der vorliegenden Projektänderung wird der UVB ergänzt. Die Ergänzungen zum UVB sind in den Gesuchsunterlagen enthalten.

Öffentliche Auflage

Die Planunterlagen können vom 18. November 2024 bis 17. Dezember 2024 während den ordentlichen Öffnungszeiten an folgender Stelle eingesehen werden:

  • Stadt Dietikon, Bausekretariat, Bremgartnerstrasse 22, 8953 Dietikon

Das Projektänderungsdossier ist für die öffentliche Auflage wie folgt aufgebaut:

  • «Schachtel 1»: Dieser Teil des Projektänderungsdossiers enthält die wesentlichen Änderungen im Sinne von Art. 5 Abs. 1 VPVE. Es handelt sich dabei insbesondere um Änderungen, welche die von Land- und/oder Rechtserwerb betroffenen Grundeigentümer resp. bisherige Einsprachen tangieren. Dieser Teil ist öffentlich aufzulegen und wird deshalb mit dem Hinweis «Auflagerelevant» bezeichnet.
  • «Schachtel 2»: Dieser Teil des Projektänderungsdossiers enthält technische Präzisierungen und Aktualisierungen des Bestands sowie von Drittprojekten zu Handen des BAV. Dieser Teil der Unterlagen wird lediglich zur Information bzw. zum besseren Verständnis der Unterlagen öffentlich aufgelegt, weshalb er - im Hinblick auf die öffentlich Auflage - mit dem Hinweis «Informative Unterlagen» versehen ist.
  • «Schachtel 3»: Um den Betroffenen während der öffentlichen Auflage des Projektänderungsdossiers den Direktvergleich zwischen dem Plangenehmigungsgesuch vom 31. Juli 2019 (PGV 2019) und der gesuchsgegenständlichen Projektänderung (PGV 2024) zu ermöglichen, wird das PGV 2019 als «Schachtel 3» während der öffentlichen Auflage ebenfalls (zur Information) zur Verfügung gestellt.  

Im Projektänderungsdossier Beilage Nr. 26 (Schachtel 1) hat die AVA in den Situationsplänen, den Landerwerbsplänen sowie in der Landerwerbstabelle die Projektänderungen hervorgehoben. Bei den Situationsplänen hat sie hierfür die Planungsstände PGV 2024 und PGV 2019 übereinandergelegt und mit ergänzenden Hinweisen versehen. Beim Landerwerbsplan mit dem Planungsstand PGV 2024 hat sie zur Information die Kästchen aus dem Plangenehmigungsgesuch vom 31. Juli 2019 in brauner Farbe dargestellt, um bezüglich des geplanten Land- und Rechtserwerb den Vergleich zwischen den zwei Planungsständen 2019 und 2024 zu vereinfachen.

Aussteckung

Die durch die Projektänderung bewirkten Veränderungen werden während der Auflagefrist im Gelände ausgesteckt und die Hochbauten werden profiliert. Soweit die Verkehrssicherheit beeinträchtigt würde, wird allerdings auf die Aussteckung verzichtet.

Einsprachen

Wer nach den Vorschriften des VwVG Partei ist, kann während der Auflagefrist bei der Genehmigungsbehörde Einsprache erheben.
Einsprachen und Forderungsanmeldungen sind nur gegen die Projektänderungsinhalte, d.h. die Abweichungen gegenüber dem Inhalt des Plangenehmigungsgesuchs vom 31. Juli 2019, möglich.
Einsprachen müssen schriftlich und im Doppel innert der Auflagefrist (Datum der Postaufgabe) beim Bundesamt für Verkehr, Sektion Bewilligungen II, 3003 Bern eingereicht werden. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen (vgl. Art. 18f Abs. 2 EBG in Verbindung mit Art. 35 - 37 EntG). Für nachträgliche Forderungen gilt Art. 41 EntG.
Einwände betreffend die Aussteckung sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist beim BAV vorzubringen (Art. 18c Abs. 2 EBG).

Enteignungsbann

Vom Tag der öffentlichen Bekanntmachung der Planauflage an dürfen ohne Zustimmung des Enteigners keine die Enteignung erschwerenden rechtlichen oder tatsächlichen Verfügungen über den Gegenstand der Enteignung getroffen werden (vgl. Art. 42 EntG).

18. November 2024

Bundesamt für Verkehr
Amt für Mobilität, Kanton Zürich
 

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