Schiffsführerprüfung in anderem Kanton machen
Anleitung
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Wer dieses Formular benötigt und wozu
Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Kanton Zürich haben, können Sie die Schiffsführerprüfung (theoretisch und/oder praktisch) auch in einem anderen Kanton machen. Dafür benötigen Sie eine Bewilligung von uns. Auch für die Prüfung auf der Rheinstrecke zwischen Stein am Rhein und Schaffhausen benötigen Sie eine Bewilligung.
Wir empfehlen Ihnen, beim ausserkantonalen Schifffahrtsamt vorgängig abzuklären, ob eine ausserkantonale Prüfung möglich ist. Insbesondere im Kanton Schwyz gelten besondere Kriterien.
Es gibt drei Möglichkeiten. Je nach Möglichkeit müssen Sie das PDF-Dokument «Anmeldung Schiffsführer/in» auszufüllen und im Schritt 2 hochladen.
Sie machen nur die praktische Prüfung in einem anderen Kanton
Voraussetzung ist, dass Sie die theoretische Prüfung innerhalb der letzten zwei Jahre bestanden haben oder bereits einen eidgenössischen Schiffsführerausweis besitzen.
Tragen Sie das Datum Ihrer bestandenen Theorieprüfung direkt im Formular unter Schritt 2 ein.
Wenn Sie nicht wissen, wann Sie die Theorieprüfung bestanden haben, können Sie das PDF-Dokument «Anmeldung Schiffsführer/in» ausfüllen und es zusammen mit Ihrem Schiffsführerausweis im Formular unter Schritt 2 hochladen.Sie machen die praktische und die theoretische Prüfung in einem anderen Kanton
Füllen Sie das PDF-Dokument «Anmeldung Schiffsführer/in» aus und laden Sie es unter Schritt 2 hoch.
Sie machen die Zusatzprüfung auf der Rheinstrecke
Füllen Sie das PDF-Dokument «Anmeldung Schiffsführer/in» aus und laden Sie es unter Schritt 2 hoch.
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Formular ausfüllen
Senden Sie uns die nötigen Angaben.
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Wie es nun weiter geht
Sie erhalten die Bewilligung innerhalb von 3 Arbeitstagen per Mail.
Danach können Sie sich für einen Prüfungstermin direkt beim ausserkantonalen Schifffahrtsamt melden.
Kontakt
8036 Zürich
Öffnungszeiten Schalter
Montag und Dienstag
7.15 bis 17 Uhr
Mittwoch bis Freitag
7.15 bis 16 Uhr