Schiffsführerausweis

Sie möchten einen Schiffsführerausweis umtauschen oder ersetzen oder sind Änderungen im Ausweis nachzuführen, dann können Sie sich hier über das weitere Vorgehen informieren.

Inhaltsverzeichnis

Schiffsführerausweis weiterhin in Papierform

Der Schweizer Führerausweis ist ab Mitte April in einem neuen Design erhältlich. Der Schiffsführerausweis ist von dieser Designänderung nicht betroffen. Die Schiffsführerausweise werden bis auf auf Weiteres auf Papier gedruckt.

Adress- und Namensänderung

Wenn Sie umziehen oder Ihren Namen ändern, müssen Sie uns das innert 14 Tagen melden und uns den Ausweis zur Anpassung schicken.

Verlust und Diebstahl

Internationaler Schiffsführerausweis

Sie sind im Besitz des schweizerischen Schiffsführerausweis? Sie können ein internationales Zertifikat für Führer von Sport- und Freizeitschiffen beim Schifffahrtsamt Ihres Wohnkantons beantragen.

Benötigte Unterlagen

  • Aktuelles Passfoto
  • Kopie Ihres schweizerischen Schiffsführerausweises

Ausländischen Ausweis umtauschen

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegt haben, müssen Sie Ihren ausländischen Schiffsführerausweis in einen Schweizer Schiffsführerausweis umschreiben.

Umtausch eines militärischen Ausweises

Haben Sie im Militär den Schiffsführerausweis für die Kategorien I/II (Schiffe mit Aussenbordmotoren und Schiffe bis 15 m mit eingebautem Motor) oder VI (Radarnavigation) erworben, dann können Sie diesen in einen Schiffsführerausweis umtauschen.

Kategorien und Mindestalter

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Motorschiffe mit einer Antriebsleistung von mehr als 6 Kilowatt, soweit sie nicht unter die Kategorien B und C fallen

Mindestalter: 18 Jahre

Segelschiffe mit einem Motor mit mehr als 6 Kilowatt Antriebsleistung; die Prüfung wird auf einem Segelschiff absolviert

Mindestalter: 18 Jahre

Fahrgastschiffe für gewerbsmässigen Personentransport von mehr als 12 Personen

  • BI: bis 60 Fahrgäste
  • BII/1: bis 300 Fahrgäste
  • BII/2: ohne Beschränkung der Fahrgastzahl 
  • BIII: Schiffe mit getrenntem Kommando- und Maschinenfahrstand

Mindestalter: 21 Jahre

Güterschiffe mit Maschinenantrieb, Schub- und Schleppschiffe

Mindestalter: 20 Jahre

Segelschiffe mit mehr als 15 Quadratmeter Segelfläche (im Schiffsausweis eingetragene Fläche)

Mindestalter: 14 Jahre

Schiffe besonderer Bauart (z.B. Mähschiffe)

Mindestalter: 20 Jahre

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Strassenverkehrsamt - Schifffahrtskontrolle

Adresse

Seestrasse 87
8942 Oberrieden
Route (Google)


Öffnungszeiten


Mai bis August

Montag bis Freitag
7.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch bis 18.00 Uhr

September bis April

Montag bis Freitag
7.00 bis 11.30 Uhr und
13.00 bis 16.00 Uhr

Telefon

+41 58 811 80 00

Montag bis Freitag

7.00 bis 11.30 Uhr und
13.00 bis 16.00 Uhr

Technische Auskünfte
11.30 bis 12.00 Uhr

E-Mail

schiko@stva.zh.ch

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