Schiffsführerausweis
Sie möchten einen Schiffsführerausweis umtauschen oder ersetzen oder sind Änderungen im Ausweis nachzuführen, dann können Sie sich hier über das weitere Vorgehen informieren.
Inhaltsverzeichnis
Schiffsführerausweis weiterhin in Papierform
Der Schweizer Führerausweis ist ab Mitte April in einem neuen Design erhältlich. Der Schiffsführerausweis ist von dieser Designänderung nicht betroffen. Die Schiffsführerausweise werden bis auf auf Weiteres auf Papier gedruckt.
Adress- und Namensänderung
Wenn Sie umziehen oder Ihren Namen ändern, müssen Sie uns das innert 14 Tagen melden und uns den Ausweis zur Anpassung schicken.
Verlust und Diebstahl
Internationaler Schiffsführerausweis
Sie sind im Besitz des schweizerischen Schiffsführerausweis? Sie können ein internationales Zertifikat für Führer von Sport- und Freizeitschiffen beim Schifffahrtsamt Ihres Wohnkantons beantragen.
Benötigte Unterlagen
- Aktuelles Passfoto
- Kopie Ihres schweizerischen Schiffsführerausweises
Ausländischen Ausweis umtauschen
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegt haben, müssen Sie Ihren ausländischen Schiffsführerausweis in einen Schweizer Schiffsführerausweis umschreiben.
Umtausch eines militärischen Ausweises
Haben Sie im Militär den Schiffsführerausweis für die Kategorien I/II (Schiffe mit Aussenbordmotoren und Schiffe bis 15 m mit eingebautem Motor) oder VI (Radarnavigation) erworben, dann können Sie diesen in einen Schiffsführerausweis umtauschen.
Kategorien und Mindestalter
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Motorschiffe mit einer Antriebsleistung von mehr als 6 Kilowatt, soweit sie nicht unter die Kategorien B und C fallen
Mindestalter: 18 Jahre
Segelschiffe mit einem Motor mit mehr als 6 Kilowatt Antriebsleistung; die Prüfung wird auf einem Segelschiff absolviert
Mindestalter: 18 Jahre
Fahrgastschiffe für gewerbsmässigen Personentransport von mehr als 12 Personen
- BI: bis 60 Fahrgäste
- BII/1: bis 300 Fahrgäste
- BII/2: ohne Beschränkung der Fahrgastzahl
- BIII: Schiffe mit getrenntem Kommando- und Maschinenfahrstand
Mindestalter: 21 Jahre
Güterschiffe mit Maschinenantrieb, Schub- und Schleppschiffe
Mindestalter: 20 Jahre
Segelschiffe mit mehr als 15 Quadratmeter Segelfläche (im Schiffsausweis eingetragene Fläche)
Mindestalter: 14 Jahre
Schiffe besonderer Bauart (z.B. Mähschiffe)
Mindestalter: 20 Jahre
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
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Kontakt
Strassenverkehrsamt - Schifffahrtskontrolle
8942 Oberrieden
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Montag bis Freitag7.00 bis 16.00 Uhr
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13.00 bis 16.00 Uhr
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