Gemeinden und Städten stehen verschiedene Planungsinstrumente zur Verfügung, mit denen sie die Entwicklung der Ladeinfrastruktur beeinflussen können. Nutzen auch Sie in Ihrer Gemeinde oder Stadt die verschiedenen Möglichkeiten, um die Elektromobilität voranzubringen.
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Verankerung in Bau- und Zonenordnung
Die kommunale Bau- und Zonenordnung (BZO) oder ein eigenes Parkplatzreglement legen den Bedarf an Parkplätzen fest. Kommunale Erlasse können allerdings nur die Themen regeln, die im kantonalen Planungs- und Baugesetz (PBG) abgedeckt sind. Seit August 2025 können Gemeinden die Ausstattung der Abstellplätze bei Bedarf in der Bau- und Zonenordnung genauer regeln (§244 Abs.4 PBG). Dies schliesst auch Vorgaben für eine Mindesterschliessung für Ladeinfrastruktur ein. Der Kanton empfiehlt folgende Musterbestimmung als Formulierung:
«Bei Neu- und Umbauten oder Nutzungsänderungen, durch die von den bisherigen Verhältnissen wesentlich abgewichen wird, ist die elektrische
Basisinfrastruktur für Bewohner- und Beschäftigtenabstellplätze zur Einrichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge vorzubereiten.»
Im Erläuterungsbericht kann auf «Ausbaustufe C1, Stromzuleitung bis Garage gemäss SIA-Norm 2060 zur Infrastruktur für Elektrofahrzeuge in Gebäuden» verwiesen werden. Mit der Ausbaustufe C1 wird die Voraussetzung geschaffen, um einzelne Abstellplätze bedarfsgerecht zum passenden Zeitpunkt mit einer Ladestation auszurüsten. Damit können Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer eines Stellplatzes zeitnah eine Ladestation installieren lassen, sobald ein Elektrofahrzeug angeschafft wird. Mittel- bis langfristig kann von einer fast vollständigen Elektrifizierung des Fahrzeugparks ausgegangen werden, deshalb lohnt es sich von Beginn an die gesamte Parkierungsanlage für einen späteren Anschluss einer Ladestation vorzubereiten. Eine nachträgliche Ausstattung mit Basisinfrastruktur ist in der Regel mit deutlich höheren Kosten verbunden.
Baurechtliche Vorgaben greifen allerdings nur bei Neubauten und bei umfassenden Sanierungen von Bestandsbauten. Der grösste Bedarf für den Ausbau der Ladeinfrastruktur liegt aber bei den Parkplätzen bestehender Gebäude, da Neubauten bereits häufig die Voraussetzungen erfüllen. Deshalb setzt der Kanton zusätzlich auf finanzielle Anreize: Das laufende kantonale Förderprogramm richtet sich an den Aufbau von Ladeinfrastruktur an Bestandsbauten.
Weitere Handlungsmöglichkeiten
Planungsinstrumente umfassen alle Dokumente, in denen Gemeinden oder Städte rechtliche Vorgaben, strategische Zielsetzungen oder Empfehlungen kommunizieren. Zu den Planungsinstrumenten gehören auch Massnahmen, mit denen Gemeinden oder Städte die räumliche Entwicklung steuern. Ihrer Gemeinde oder Stadt stehen folgende Planungsinstrumente zur Verfügung:
- Elektromobilitätskonzept: Mit einem Konzept kann Ihre Gemeinde oder Stadt den Stand der Elektromobilität darstellen und den Bedarf an Ladeinfrastruktur pro Quartier bestimmen. Zudem können Sie darin kommunale Ziele zum Ausbau der Ladeinfrastruktur definieren. So wissen die Bauherrschaften, wie sie die angestrebte Entwicklung Ihrer Gemeinde oder Stadt unterstützen müssen.
- Leitbild: Ihre Gemeinde oder Stadt kann strategische Leitbilder nutzen, um Empfehlungen zum Aufbau von Ladeinfrastruktur zu machen. So bekommen Bauherrinnen und Bauherren Informationen an die Hand, die ihnen den Aufbau von Ladeinfrastruktur erleichtern.
- Gestaltungspläne: Fordern Sie als Gemeinde im Sinne einer Selbstverpflichtung, dass eine Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge vorgesehen wird, um die heutigen und zukünftigen Ladebedürfnisse zu berücksichtigen.
- Arealentwicklungen: Gemäss §71 PBG müssen bei einer Arealüberbauung die Bauten und Anlagen sowie deren Umschwung besonders gut gestaltet sowie zweckmässig ausgestattet und ausgerüstet sein. Weisen Sie als Gemeinde darauf hin, dass eine genügend dimensionierte Ladeinfrastruktur ein Element dieser Ausstattung und Ausrüstung sein sollte.
Neben Empfehlungen sollten Ihre Gemeinde oder Stadt aber auch konkrete Massnahmen zum Aufbau der Ladeinfrastruktur verfolgen.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
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