Aussenlandungen in Wohngebieten für Arbeitszwecke melden

Anleitung

  1. Wer dieses Formular benötigt und wo

    Aussenlandungen zu Arbeitszwecken in Wohngenbieten benötigen keine Bewilligung. Das Flugbetriebsunternehmen muss die Aussenlandung jedoch gemäss Art. 31. Abs. 1 AuLaV mit der nach kantonalem Recht zuständigen Behörde (Gemeinde) im Voraus absprechen. Für diese Absprache hat das Flugbetriebsunternehmen die geplante Aussenlandung vorgängig mittels des vorliegenden digitalen Formulars zu melden.

  2. Fristen einhalten

    Reichen Sie das Formular grundsätzlich mindestens fünf Arbeitstage vor dem geplanten Arbeitseinsatz bzw. mindestens zwei Arbeitstage, wenn es sich um kleinere Einsätze ausserhalb einer Kontrollzone (CTR) handelt, ein.

    Telefonieren Sie bei dringenden Einsätzen neben dem Einreichen dieses Formulars mit den betroffenen Gemeinden.

  3. Das müssen Sie beachten

    • Eine Meldung ist nur erforderlich für «Aussenlandungen» zu «Arbeitszwecken» in «Wohngebieten». Es müssen immer diese drei Kriterien erfüllt sein. Mangelt es an einem dieser drei Kriterien, handelt es sich um keinen Anwendungsfall von Art. 31 AuLaV. Der Entscheid darüber, ob diese drei Kriterien erfüllt sind und dementsprechend eine Meldung einzureichen ist, liegt in der alleinigen Verantwortung des Flugbetriebsunternehmens. Die Weiterleitung der Meldungen an die betroffene Gemeinde erfolgt ohne jegliche inhaltliche Prüfung weder des Inhalts an sich noch im Besonderen bezugnehmend auf diese drei erforderlichen Kriterien.
    • Es handelt sich nur dann um eine Aussenlandung, insofern ein Helikopter vom Boden aus startet bzw. landet oder Personen bzw. Sachen über entsprechende Einrichtungen vom Boden aus aufnimmt oder absetzt. Es ist also immer eine (direkte oder zumindest indirekte) Bodenberührung des Helikopters erforderlich. Nicht als Aussenlandungen gelten deshalb etwa reine Tiefflüge (z.B. zur Inspektion von Erdgasleitungen). Für diese gelten eigene besondere Regulierungen, jedoch handelt es sich dabei um keine zu meldende Aussenlandung gemäss Art. 31 AuLaV.
    • Als Arbeitsflug bzw. Flug zu Arbeitszwecken gilt jeder Flug eines gewerbsmässigen Luftfahrtunternehmens, d.h. wenn der Helikopter als Kran oder Lastfahrzeug eingesetzt wird oder wenn er zahlende Passagiere transportiert. Von Art. 31 AuLaV nicht erfasst sind jedoch Aussenlandungen zu rein touristischen oder sportlichen Zwecken sowie nichtgewerbsmässige Flüge.
    • Gemäss AuLaV zählt als Wohngebiet eine Gruppe von mindestens zehn bewohnten Gebäuden, einschliesslich des Gebiets im Umkreis von 100 m zu den Häusern oder ein Siedlungsgebiet. Eine eindeutige kartografische und parzellenscharfe Darstellung zur Differenzierung zwischen Wohngebiet und Nicht-Wohngebiet gemäss AuLaV gibt es nicht. Die entsprechende Beurteilung zur pflichtgemässen und rechtskonformen Differenzierung zwischen Wohngebiet und Nicht-Wohngebiet gemäss AuLaV liegt in der Verantwortung der Pilotin bzw. des Piloten.
    • Die Nutzung des Landeplatzes «Zürich Albisgüetli» ist immer über das vorliegende Formular zu melden.
  4. Formular senden

    Wenn Sie am Ende des Formulars auf «SENDEN» drücken, wird die Meldung an die betroffene Gemeinde sowie zur Kenntnisnahme in Kopie an das Amt für Mobilität und, falls ausgewählt, an die meldende Person gesendet.

  5. Formular ausfüllen

    Flugbetriebsunternehmen
    Erfassung

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Neuerfassung Flugbetriebsunternehmen

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Bitte wählen Sie die passende Ortschaft aus:

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    +41 __ ___ __ __

    Bitte geben Sie die Telefonnummer im Format +41 XX XXX XX XX ein.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    +41 xx xxx xx xx

    Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse an.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Meldende Person

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    +41 __ ___ __ __

    Bitte geben Sie die Telefonnummer im Format +41 XX XXX XX XX ein.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    +41 xx xxx xx xx

    Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse an.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Fluggerät

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Betroffene Gemeinde

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Lande-/Umschlagort
    Aufnahmeort
    Zielort
    Landeplatz «Zürich Albisgüetli, Gänziloweg, 8045 Zürich»
    Betrifft einer der obigen drei Orte den Landeplatz «Zürich Albisgüetli»?

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Wichtiger Hinweis Helilandeplatz der Stadt Zürich «Albisgüetli»

    Transportgut

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Rotationen und Dauer
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    Bitte geben Sie ein korrektes Datum an.

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    Wie geht es weiter?

    Falls die betroffene Gemeinde Einwände/Auflagen hat, teilt sie dies direkt dem Flugbetriebsunternehmen mit.

    Neben dem Einreichen der Meldung muss das Flugbetriebsunternehmen den Flug mit den betroffenen Grundeigentümern absprechen.

    Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse an.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

Kontakt

Amt für Mobilität - Abteilung Flughafen/Luftverkehr

Adresse

Neumühlequai 10
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 30 73

Ansprechperson Beat Uebelhart

E-Mail

beat.uebelhart@vd.zh.ch