Freizeitfussverkehr

Eine Frau mit Kinderwagen und ein Spaziergänger kreuzen sich auf dem Glattuferweg. Die Umgebung ist durch die viele Vegetation sehr grün.

Der Freizeitfussverkehr bietet einen hohen Naherholungswert und nutzt dafür das gut ausgebaute Netz an Wander- und Uferwegen im Kanton Zürich. Gemeinsam mit dem Verein Zürcher Wanderwege setzt sich der Kanton Zürich für den Unterhalt und die Signalisation dieses Wegenetzes ein und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur aktiven Erholung.

Der Weg als Ziel

Dem Freizeitfussverkehr kommt als Mittel zur aktiven Erholung eine besondere Bedeutung zu. Die kantonalen und kommunalen Wanderwege werden dafür als zusammenhängendes attraktives Netz geplant und betrieben. Das Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege legt die Grundsätze fest, welche die Kantone und Gemeinden bei Planung, Bau und Erhaltung von Wanderwegen zu beachten haben.

Die Erstellung und der Unterhalt der Signalisation für die Wanderwege hat der Kanton Zürich dem Verein Zürcher Wanderwege übertragen. Zudem wurde dem Verein die Erfassung und Verwaltung der wanderwegrelevanten Daten (Wegnetz mit Unterscheidung von Natur- und Hartbelag, Routenbezeichnungen, Wegweiser-Standort, Kunstbauten und Themenwege) übertragen. Die vom Kanton Zürich betriebenen Wanderwege sind in den regionalen Richtplänen eingetragen - insgesamt warten über 3000 km Wanderwege darauf, entdeckt zu werden.

Uferwege

Die Uferwege verlaufen entlang der Zürcher Seen und Flüsse und sind im kantonalen Richtplan sowie in den regionalen Richtplänen festgehalten. Für die Erstellung der Uferwege stellt der Kantonsrat jährlich mindestens 6 Mio. Franken im Budget ein. Mindestens zwei Drittel dieses Betrags sind für den Bau des Uferweges am Zürichsee einzusetzen (§ 28 b Strassengesetz). Mit knapp 26 km ist beinahe die Hälfte des Uferwegs rund um den Zürichsee im Kanton Zürich gebaut. Auf weiteren 12,4 km verläuft er auf dem Trottoir entlang der Seestrasse. Auf gesamthaft 12,6 km Länge bestehen gemäss heutiger Uferwegplanung noch Lücken.

Das Thema Uferwege betrifft jedoch nicht nur den Zürichsee, sondern sämtliche Gewässer im Kanton Zürich. Die Seeuferwege um den Greifensee, Pfäffikersee und Türlersee sind vollständig erstellt. Für den Bau von Uferwegen entlang der Glatt hat der Kantonsrat 30 Mio. Franken gesprochen. Diese sollen zwischen 2024 und 2031 gebaut werden.

Die Realisierung von Uferwegen ist zeitaufwendig und insbesondere in bebauten Gebieten mit beachtlichen Kosten verbunden. Diese wurden für den Uferweg um den Zürichsee durch ein vom Kanton in Auftrag gegebenes Gutachten «Uferwege – Abschätzung Kostenbeteiligung Gemeinden» aufgezeigt.

Für das kantonale Gewässer Glatt hat der Kanton Zürich gemeinsam mit den Anreinergemeinden ein sogenanntes Freiraumkonzept «Fil Bleu Glatt» erarbeitet. Dieses sieht neben der ökologischen Aufwertung des Gewässers einen durchgehenden, vier Meter breiten Uferweg vor für Fussgängerinnen und Fussgänger sowie für Velofahrende - im gesamten besiedelten Gebiet von Dübendorf, Wallisellen, Zürich und Opfikon.

Ihre Ansprechpartner

Urs Günter

Leiter Fachstelle Fussverkehr

urs.guenter@vd.zh.ch
+41 43 259 30 85

Urs Günter.

Kim Katarina Klocke

Projektleiterin Fuss- und Veloverkehr

kim.klocke@vd.zh.ch
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Porträt Kim Katarina Klocke, Projektleiterin Fuss- und Veloverkehr

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