Kontrolluntersuchung bei medizinischen Auflagen

Sie müssen wegen medizinischen Auflagen eine verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchung machen. Sie erhalten dazu ein Erinnerungsschreiben.

Auflagen-Kontrolluntersuchung

Sie haben medizinische Auflagen und müssen sich einer Kontrolluntersuchung unterziehen, allenfalls mit einer Haaranalyse. 

So gehen Sie vor

  • Im Schreiben oder in der Verfügung, die Sie von uns erhalten haben steht, was Sie genau tun müssen. 
  • Im Schreiben steht, bis wann die Untersuchungsergebnisse bei uns eintreffen müssen. Kümmern Sie sich daher frühzeitig um einen Untersuchungstermin.
  • Im Schreiben steht zudem, welche Anerkennungsstufe die Ärztin oder der Arzt haben muss, die/der die Kontrolluntersuchung durchführt.
    Auf www.medtraffic.ch können Sie eine passende Ärztin oder einen passenden Arzt mit der richtigen Anerkennungsstufe finden.
Erklärvideo zur «Suche Anerkannte Ärztin oder anerkannten Arzt»
  • Melden Sie sich direkt bei der gewählten Ärztin / dem gewählten Arzt für die Kontrolluntersuchung an.  
  • In der Regel erhalten Sie nach der Anmeldung eine Kostenvorschussrechnung von der Untersuchungsstelle. Erst wenn Sie diese bezahlt haben, erhalten Sie einen Termin. 
  • Bitten Sie die Untersuchungsstelle, uns das Ergebnis der Kontrolluntersuchung auf dem dafür vorgesehenen Formular einzusenden:

Strassenverkehrsamt Kanton Zürich
Admin. Ärztliche Untersuchungen
Lessingstrasse 33
8090 Zürich

Bitte beachten Sie:

Mussten Sie zuvor eine verkehrsmedizinische Begutachtung bei einer Ärztin / einem Arzt mit einer bestimmten Stufe machen und haben dann die Auflage erhalten, nach Ablauf von einigen Monaten eine Kontrolluntersuchung (allenfalls inklusive Haaranalyse) bei einer Ärztin / einem Arzt mit der gleichen Stufe zu machen? Dann empfehlen wir Ihnen, die Kontrolluntersuchung wieder bei der gleichen Untersuchungsstelle zu machen, bei der Sie die verkehrsmedizinische Begutachtung gemacht haben.

Falls auf dem Schreiben, das Sie von uns erhalten haben steht, dass Sie einen Verlaufsbericht einreichen müssen (hausärztlich, kardiologisch, psychiatrisch, neurologisch etc.), können Sie sich direkt bei Ihrer entsprechenden behandelnden Ärztin/Fachärztin oder Ihrem behandelnden Arzt/Facharzt melden und sie oder ihn bitten, den Bericht zu erstellen. Es ist keine Anerkennungsstufe nötig. 

Fristen oder Verzicht

Sind Fristverlängerungen möglich?

Nein, Fristverlängerungen sind im Interesse der Verkehrssicherheit grundsätzlich nicht möglich. Das gilt auch bei Auslandsaufenthalten.

Was passiert, wenn wir den ärztlichen Bericht nicht fristgerecht erhalten?

In diesem Fall leiten wir ein kostenpflichtiges Verfahren zum Entzug Ihres Führerausweises ein. Sie erhalten Ihren Führerausweis erst zurück, wenn Sie die  Kontrolluntersuchung gemacht haben und Ihre Fahreignung verkehrsmedizinisch befürwortet wird.

Was können Sie tun, wenn Sie die Untersuchung nicht machen können oder wollen?

Sie können definitiv auf den Führerausweis verzichten. Dann müssen Sie keine Kontrolluntersuchungen mehr machen. Ein Verzicht ist für Sie kostenlos.

Sie können den Führerausweis auch befristet beim Strassenverkehrsamt hinterlegen. Ihren Führerausweis erhalten Sie zurück, wenn Sie die Kontrolluntersuchung gemacht haben und Ihre Fahreignung verkehrsmedizinisch befürwortet wird.

Der  vorübergehende Verzicht ist für Sie kostenlos. Die Kosten des Arztes oder der Ärztin für die Untersuchung und einen nach der Untersuchung allenfalls anzupassenden Führerausweis müssen Sie bezahlen.

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Strassenverkehrsamt - Admin. Ärztliche Untersuchungen

Adresse

Lessingstrasse 33
8090 Zürich
Route (Google)

Haltestelle «Sihlcity Nord»

Öffnungszeiten


Montag und Dienstag
7.15 bis 12.00 Uhr und
13.00 bis 17.00 Uhr

Mittwoch bis Freitag
7.15 bis 12.00 Uhr und
13.00 bis 16.00 Uhr

Telefon

+41 58 811 72 67

E-Mail

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