Kontrolluntersuchung bei medizinischen Auflagen

Sie müssen wegen medizinischer Auflagen eine verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchung machen. Wir schicken Ihnen dafür rechtzeitig ein Erinnerungsschreiben.

Auflagen-Kontrolluntersuchung

Sie haben medizinische Auflagen und müssen sich einer Kontrolluntersuchung unterziehen, allenfalls mit einer Haaranalyse. 

So gehen Sie vor

  • Im Schreiben oder in der Verfügung von uns steht, was Sie tun müssen. 
  • Im Schreiben steht, bis wann wir die Untersuchungsergebnisse erhalten müssen. Vereinbaren Sie deshalb frühzeitig einen Untersuchungstermin.
  • Im Schreiben steht auch, welche Anerkennungsstufe Ihre Ärztin oder Ihr Arzt haben muss. Auf www.medtraffic.ch finden Sie eine Ärztin oder einen Arzt mit der richtigen Anerkennungsstufe.
Erklärvideo zur «Suche anerkannte Ärztin oder anerkannter Arzt»
  • Melden Sie sich für die Kontrolluntersuchung direkt bei der gewählten Ärztin oder dem gewählten Arzt.  
  • Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Untersuchungsstelle meist eine Rechnung für einen Kostenvorschuss. Sobald Sie diese bezahlt haben, erhalten Sie einen Termin. 
  • Bitten Sie die Untersuchungsstelle, uns das Ergebnis der Kontrolluntersuchung mit dem dafür vorgesehenen Formular einzusenden:

Strassenverkehrsamt Kanton Zürich
Admin. Ärztliche Untersuchungen
Lessingstrasse 33
8090 Zürich

Bitte beachten Sie:

Haben Sie bereits eine verkehrsmedizinische Begutachtung bei einer Ärztin oder einem Arzt einer bestimmten Anerkunnungsstufe gemacht? Und haben Sie danach die Auflage erhalten, eine Kontrolluntersuchung – allenfalls mit Haaranalyse – bei einer Ärztin oder einem Arzt derselben Anerkennungsstufe zu machen? Dann empfehlen wir Ihnen, dieselbe Untersuchungsstelle zu wählen.

Steht in unserem Schreiben, dass Sie einen Verlaufsbericht einreichen müssen (zum Beispiel hausärztlich, kardiologisch, psychiatrisch oder neurologisch)? Dann wenden Sie sich direkt an Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren behandelnden Arzt. Eine Anerkennungsstufe ist dafür nicht erforderlich.

Fachärztliche Verlaufskontrollen

Um Ihre Fahreignung zu beurteilen, benötigen wir je nach Krankheitsbild spezifische Angaben von Ihrer Fachärztin oder Ihrem Facharzt. Bitte verwenden Sie dafür das passende Formular aus der Liste unten.

So gehen Sie vor:

  • Laden Sie das für Sie passende Formular herunter und drucken Sie es aus.
  • Nehmen Sie das Formular mit zu Ihrem nächsten Arzttermin.
  • Bitten Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt, das Formular vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen.
  • Nehmen Sie das unterzeichnete Original direkt wieder mit.
  • Schicken Sie uns das Original-Formular per Post zu.

Fristen oder Verzicht

Sind Fristverlängerungen möglich?

Nein, Fristverlängerungen sind im Interesse der Verkehrssicherheit grundsätzlich nicht möglich. Das gilt auch bei Auslandsaufenthalten.

Was passiert, wenn wir den ärztlichen Bericht nicht fristgerecht erhalten?

In diesem Fall leiten wir ein kostenpflichtiges Verfahren zum Entzug Ihres Führerausweises ein. Sie erhalten Ihren Führerausweis erst zurück, wenn Sie die Kontrolluntersuchung gemacht haben und Ihre Fahreignung verkehrsmedizinisch bestätigt wurde.

Was können Sie tun, wenn Sie die Untersuchung nicht machen können oder wollen?

Sie können definitiv auf den Führerausweis verzichten. Dann müssen Sie keine Kontrolluntersuchungen mehr machen. Ein Verzicht ist für Sie kostenlos.

Sie können Ihren Führerausweis auch vorübergehend bei uns hinterlegen. Sie erhalten ihn zurück, sobald Sie die Kontrolluntersuchung gemacht haben und Ihre Fahreignung verkehrsmedizinisch bestätigt wurde.

Der vorübergehende Verzicht ist kostenlos. Sie bezahlen nur die Kosten für die Kontrolluntersuchung und – falls nötig – für die Anpassung Ihres Führerausweises.

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Strassenverkehrsamt – Admin. Ärztliche Untersuchungen

Adresse

Lessingstrasse 33
8090 Zürich
Route (Google)
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Haltestelle «Sihlcity Nord»

Öffnungszeiten


Montag und Dienstag:
7.15 bis 12 Uhr und
13 bis 17 Uhr

Mittwoch bis Freitag:
7.15 bis 12 Uhr und
13 bis 16 Uhr

Telefon

+41 43 257 00 52

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9.00 bis 11.30 Uhr 

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9.00 bis 11.30 Uhr und
13.30 bis 15.00 Uhr

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