Kommen Sie gut vorbereitet zur Kontrollfahrt. Sie können die Kontrollfahrt nur einmal machen. Bestehen Sie nicht, dürfen Sie in der Schweiz nicht mehr fahren. Die Kontrollfahrt findet auf Deutsch statt. Wir empfehlen Ihnen, sich mit einer Fahrschule auf die Kontrollfahrt vorzubereiten.
Auf dieser Seite
- Welche Fahrzeuge möchten Sie in der Schweiz fahren?
- Mögliche Konstellationen von Fahrzeugkategorien: eine Kontrollfahrt für mehrere Kategorien
- Möchten Sie in der Schweiz beruflich fahren?
- Diese Unterlagen müssen Sie zur Kontrollfahrt mitnehmen
- Diese Voraussetzungen muss Ihr Fahrzeug erfüllent
- Kontakt
Welche Fahrzeuge möchten Sie in der Schweiz fahren?
Gilt Ihr ausländischer Führerausweis für mehrere Fahrzeugkategorien?
Dann wählen Sie selbst, ob Sie zuerst nur eine Kategorie übernehmen möchten oder ob sie alle Kategorien übernehmen möchten
Wollen Sie alle Kategorien übernehmen?
Dann machen Sie die Kontrollfahrt mit dem Fahrzeug der höchsten Kategorie.
Wollen Sie zuerst nur eine tiefere Kategorie übernehmen?
Dann übernehmen wir vorerst nur diese eine Kategorie. Die höheren Kategorien übernehmen wir noch nicht. Nach der bestandenen Kontrollfahrt haben Sie 5 Jahre Zeit. In dieser Zeit holen Sie die höheren Kategorien nach.
Dafür brauchen Sie:
- eine weitere Kontrollfahrt
- eine zusätzliche Theorieprüfung
Nach Ablauf dieser 5 Jahre geht das nicht mehr so einfach. Für die höheren Kategorien brauchen Sie dann eine vollständige Fahrprüfung.
Sonderfall Motorrad
Durften Sie im Ausland zusätzlich Motorrad fahren? Bestehen Sie die Kontrollfahrt? Dann dürfen Sie danach auch in der Schweiz Motorrad fahren. Eine zusätzliche Kontrollfahrt brauchen Sie dafür nicht.
Mögliche Konstellationen von Fahrzeugkategorien: eine Kontrollfahrt für mehrere Kategorien
Besitzen Sie mehrere ausländische Kategorien, müssen Sie nicht für jede einzeln eine Kontrollfahrt machen Je nach Kombination reicht eine Kontrollfahrt mit der höchsten oder passendsten Kategorie, um mehrere Schweizer Kategorien auf einmal zu bekommen. Die folgende Tabelle zeigt, welche Kontrollfahrt und welche Zusatztheorie Sie für Ihre Kategorien-Kombination brauchen und welche Schweizer Kategorien Sie danach bekommen.
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Ihre ausländische(n) Kategorie(n)
|
Kontrollfahrt mit Kategorie
|
Zusatztheorie der Kategorie
|
Sie erhalten die CH-Kategorie(n)
|
|---|---|---|---|
| C | C | C | C (1) |
| D | D | D | D |
| C + D | D | D | C + D |
| C + CE | CE (2) | C | C + CE (1) |
| C + D + CE + DE | CE (2) | D | C + D + CE + DE |
| C + D + CE + DE | C | C | C |
| C + D + CE + DE | D | D | C + D + DE (3) |
(1) Berufsmässiger Personentransport auf Gesuch hin; mindestens ein Jahr lang keine Widerhandlungen.
(2) Verzichten Sie auf die kombinierte Prüfung, dürfen Sie nur Anhänger bis 750 kg mitführen.
(3) Vorausgesetzt, die Kategorie BE ist vorhanden.
Möchten Sie in der Schweiz beruflich fahren?
Beantragen Sie erstmals eine Bewilligung, gilt:
Treffen beide folgenden Punkte auf Sie zu, müssen Sie zuerst den Schweizer Führerausweis machen. Diesen bekommen Sie über eine Kontrollfahrt und eine Theorieprüfung.
Punkt 1:
Sie wollen beruflich ein in der Schweiz immatrikuliertes Fahrzeug lenken, und zwar in einer dieser Kategorien:
C, C1, D oder D1 (Lastwagen und Busse), oder
B, B1 oder F für den berufsmässigen Personentransport, abgekürzt BPT (zum Beispiel Taxi- oder Fahrdienst).
Punkt 2:
Sie besitzen einen gültigen Führerausweis aus einem Staat ausserhalb der EU oder EFTA. (EFTA-Staaten sind Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.).
Trifft nur einer der beiden Punkte zu oder keiner, müssen Sie keine Kontrollfahrt machen.
Dann können Sie Ihren ausländischen Führerausweis administrativ umtauschen. Als Berufsfahrerin oder Berufsfahrer mit einem Führerausweis aus einem EU- oder EFTA-Staat haben Sie dafür 12 Monate Zeit ab Einreise. Der Umtausch muss nicht vor der ersten Berufsfahrt erfolgen.
Haben Sie bereits eine Bewilligung für berufliches Fahren in der Schweiz und wollen diese nur erneuern oder auf eine weitere Fahrzeugkategorie erweitern?
Der bestehende Nachweis Ihrer Berufszulassung genügt. Sie müssen keine erneute Kontrollfahrt oder Zusatztheorieprüfung machen.
Theoretisches Wissen: die Zusatztheorieprüfung
Treffen bei Ihnen beide Punkte oben zu, müssen Sie nach der Kontrollfahrt noch die Zusatztheorieprüfung machen
Mit dieser Prüfung weisen Sie nach, dass Sie die Schweizer Bestimmungen kennen. Zum Beispiel Arbeits- und Ruhezeiten sowie erlaubte Masse und Gewichte.
Ablauf:
- Sie bestehen zuerst die Kontrollfahrt.
- Danach absolvieren Sie die Zusatztheorieprüfung am Computer. Sie wählen die Sprache: Deutsch, Französisch oder Italienisch.
Ab dem Datum der Kontrollfahrt haben Sie 24 Monate Zeit, die Zusatztheorieprüfung zu bestehen. Bestehen Sie die Prüfung, erteilen wir Ihnen die Bewilligung.
Verpassen Sie diese Frist von 24 Monaten, reicht die Zusatztheorieprüfung nicht mehr aus. Sie müssen dann die vollständige Theorie- und Fahrprüfung ablegen, um die Bewilligung zu erhalten. Ihr Führerausweis der Kategorie B bleibt in jedem Fall gültig, auch wenn Sie diese Frist verpassen.
Diese Unterlagen müssen Sie zur Kontrollfahrt mitnehmen
- Ihren ausländischen Führerausweis im Original
- Ein betriebssicheres Fahrzeug (siehe «Fahrzeug für die Kontrollfahrt»)
- Den Fahrzeugausweis des Fahrzeugs, mit dem Sie die Kontrollfahrt absolvieren
- Ein gültiges Ausweisdokument im Original: Pass, Ausländerausweis oder ID
- Die Einladung zur Kontrollfahrt
Diese Voraussetzungen muss Ihr Fahrzeug erfüllent
Für alle Fahrzeuge gilt:
Hat Ihr Fahrzeug ein Garagen- oder Zollkontrollschild, bringen Sie eine schriftliche Bestätigung mit. Diese Bestätigung zeigt, dass Sie das Fahrzeug benutzen dürfen.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Ein Fahrzeug der Kategorie B, das mindestens 120 km/h schnell fahren kann.
Ein Motorwagen der Kategorie C1 mit einem Aufbau aus einem geschlossenen Körper, der mindestens so breit und hoch ist wie die Führerkabine.
Zusätzlich gilt:
- Gesamtgewicht: mindestens 4 Tonnen
- Länge: mindestens 5 Meter
- Geschwindigkeit: mindestens 80 Kilometer pro Stunde
Ein Motorwagen der Kategorie C mit einem Aufbau aus einem geschlossenen Körper, der mindestens so breit und hoch ist wie die Führerkabine.
Zusätzlich gilt:
- Betriebsgewicht: mindestens 12 Tonnen
- Länge: mindestens 8 Meter
- Breite: mindestens 2,30 Meter
- Geschwindigkeit: mindestens 80 Kilometer pro Stunde
Ein Sattelmotorfahrzeug oder eine Kombination aus einem Zugfahrzeug der Kategorie C und einem Anhänger mit einer Länge von mindestens 7,5 Metern. Das Zugfahrzeug erfüllt die Kriterien der Kategorie C. Der Aufbau des Anhängers besteht aus einem geschlossenen Körper, der mindestens so breit und hoch ist wie die Führerkabine.
Für die Kombination gilt zusätzlich:
- Gesamtzugsgewicht: mindestens 21 Tonnen
- Betriebsgewicht: mindestens 15 Tonnen
- Länge: mindestens 14 Meter
- Breite: mindestens 2,30 Meter
- Geschwindigkeit: mindestens 80 Kilometer pro Stunde
Ein Gesellschaftswagen mit mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz.
Zusätzlich gilt:
- Länge: mindestens 10 Meter
- Breite: mindestens 2,30 Meter
- Geschwindigkeit: mindestens 80 Kilometer pro Stunde
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