Wenn Ihr Fahrzeug die Fahrzeugprüfung nicht besteht, bekommen Sie von uns einen Prüfungsbescheid. Darauf sehen Sie, welche Mängel Sie beheben lassen müssen und wie es weitergeht. Je nach Art der Fahrzeugprüfung können Sie die behobenen Mängel von einem autorisierten RBV-Fachbetrieb bestätigen lassen oder Sie müssen Ihr Fahrzeug nochmals bei uns vorführen.
Prüfungsbescheid
Auf Seite 1 steht, wie Sie die Mängel beheben lassen
Unter «Prüfungsergebnis» steht, wie Sie die Mängel beheben lassen können. Standardmässig ist das Reparaturbestätigungsverfahren (RBV) vorgesehen.
Möchten Sie keine Reparaturbestätigung durch einen RBV-Fachbetrieb? Teilen Sie uns das direkt nach der Fahrzeugprüfung in der Prüfhalle mit. Später können Sie das Verfahren nicht mehr ändern.
Auf Seite 2 stehen die Mängel an Ihrem Fahrzeug
Lassen Sie die aufgeführten Mängel so schnell wie möglich beheben.
Prüfungsergebnis: Reparaturbestätigungs-Verfahren (RBV)
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Beim RBV bestätigt uns ein autorisierter Fachbetrieb direkt, dass die Mängel fachgerecht behoben wurden. So sparen Sie sich einen zusätzlichen Termin beim Strassenverkehrsamt.
So gehen Sie vor:
- Bringen Sie Ihr Fahrzeug zu einem autorisierten RBV-Fachbetrieb. Sie können die Mängel dort reparieren oder eine bereits ausgeführte Reparatur bestätigen lassen.
- Nehmen Sie den Prüfungsbescheid und den Fahrzeugausweis zum Termin mit.
- Der RBV-Fachbetrieb bestätigt uns direkt, dass die Mängel behoben wurden.
- Sie müssen Ihr Fahrzeug nicht nochmals bei uns vorführen.
Frist:
- Sie haben 30 Tage Zeit, die Mängel zu beheben.
Kosten:
- Der RBV-Fachbetrieb verrechnet Ihnen seinen Aufwand direkt.
- Für die Bearbeitung und den neuen Fahrzeugausweises verrechnen wir Ihnen pauschal 20 Franken.
- bei Nachkontrollen von nicht periodischen Fahrzeugprüfungen, zum Beispiel nach technischen Änderungen, Polizeikontrollen oder bei Zulassungsprüfungen von Importfahrzeugen
- bei nicht eingelöste Fahrzeugen, zum Beispiel Occasionen mit U-Schildern
- bei Fahrzeugen ohne ZH-Kontrollschilder
- bei ADR-Fahrzeugen mit Zulassungsbescheinigung (Ziffer 319 im Fahrzeugausweis)
- bei landwirtschaftlichen Fahrzeugen, die wir nicht im Strassenverkehrsamt geprüft haben
- wenn wir eine Abweichung des Tachometers festgestellt haben
- wenn wir ein Fahrzeug wegen einer Geräuschmessung beanstandet haben
- nach dem Abbruch einer Fahrzeugprüfung
Prüfungsergebnis: Nicht bestanden
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Nachdem Sie die Mängel behoben haben, müssen Sie Ihr Fahrzeug nochmals bei uns vorführen. Je nach Situation bekommen Sie den neuen Termin automatisch von uns oder müssen ihn selbst vereinbaren.
Ihr Fahrzeug ist im Kanton Zürich eingelöst (ZH-Kontrollschild)
- Sie müssen die Mängel an Ihrem Fahrzeug sofort beheben lassen. Den neuen Termin bekommen Sie automatisch von uns.
Ihr Fahrzeug ist nicht im Kanton Zürich eingelöst
- Sie müssen die Mängel an Ihrem Fahrzeug sofort beheben lassen und einen neuen Termin mit uns vereinbaren.
Sie haben eine laufende Entzugsverfügung für Ihr Fahrzeug
- Sie müssen die Mängel an Ihrem Fahrzeug sofort beheben lassen und einen neuen Termin mit uns vereinbaren.
Frist:
- Sie haben 30 Tage Zeit, die Mängel zu beheben und den neuen Termin bei uns wahrzunehmen.
Kosten:
- Wir verrechnen die Zeit für die Fahrzeugprüfung nach Aufwand.
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Strassenverkehrsamt – Disposition