Selbstabnahmen beantragen oder anpassen
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Voraussetzungen
Sie müssen Ihr Geschäft einwandfrei führen und in der Lage sein, die Fahrzeugprüfungen nach den gleichen Grundsätzen wie beim Strassenverkehrsamt durchzuführen.
Vorteile:
- Guter Leumund
- Bestätigung des Typengenehmigung-Inhabers für die Berechtigung zur Verwendung der Typengenehmigungen je Marke
- Händlerschildern für die Fahrzeugart, für die Sie eine Selbstabnahme beantragen
- Nachweis, dass im Jahr mindestens 20 leichte Motorwagen, 20 leichte Anhänger, 20 Motorräder, Kleinmotorräder, Leicht-, Klein- oder dreirädrige Motorfahrzeuge durch Selbstabnahme geprüft werden
- Geeignete Betriebseinrichtung, auch hinsichtlich Gewässer- und Umweltschutz
- Mindestens eine Person im Betrieb hat den Selbstabnahmekurs absolviert
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Nötige Unterlagen
Neues Gesuch Selbstabnahmen oder Anpassung der Markenvertretung
Vorteile:
- Bestätigung des Typengenehmigung-Inhabers
Für jede Fahrzeugmarke benötigen wir vom Inhaber der Typengenehmigung eine Bestätigung nach folgendem Muster:
Wir bestätigen hiermit, dass die
Firma XY
Strasse
PLZ Ortberechtigt ist, die Typengenehmigungen der Marke XY, TG-Inhabercode XXXXX für die Selbstabnahmen zu verwenden. Der Firma werden automatisch alle neuen bzw. aktualisierten Typengenehmigungen zur Verfügung gestellt.
Neue Mitarbeiterin oder neuer Mitarbeiter
Falls der/die Mitarbeiter/in eine Selbstabnahmebewilligung besitzt, können wir diese übertragen. Für den Übertrag benötigen wir
Vorteile:
- Bezeichnung des letzten Betriebs, wo die die Person Selbstabnahmen ausgeführt hat.
- Alte Selbstabnahmebewilligung oder Bestätigung des Strassenverkehrsamts, wenn Person in einem anderen Kanton tätig war.
Mitarbeiter/innen die im Betrieb Abnahmen durchführen möchten müssen den Selbstabnahmekurs absolvieren.
Andere Änderung
Namen- oder Adressänderungen, anderer oder zusätzlicher Stempel, Wegfall von Vertretungen etc., können Sie uns ebenfalls mittels nachfolgendem Formular melden.
- Bestätigung des Typengenehmigung-Inhabers
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Kosten
Die Prüfung des Gesuchs, die Besichtigung der Betriebs- und Prüfeinrichtungen sowie die erstmalige Instruktion der Prüfungsbeauftragten kosten zusammen 300 Franken.
Bei Selbstabnahmegesuchen für Anhänger verrechnen wir nach Aufwand.
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Formular ausfüllen
Senden Sie uns die notwendigen Angaben.