Anhängerkupplung eintragen lassen
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Voraussetzungen
Vorteile:
- Im Kanton Zürich gilt die Ermächtigung für alle selbstabnahmeberechtigten Personen, die in einem Betrieb arbeiten, welcher eine Bewilligung zur Selbstabnahme von leichten Motorwagen oder Anhänger besitzt.
- Die Ermächtigung für das Prüfen der Anhängerkupplung ist auf Personen- und Lieferwagen mit einer CH-Typengenehmigung oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) beschränkt.
- Ausgeschlossen sind Fahrzeuge mit durchgehender Anhängerbremse, Wechselsystemen (z.B. Variobloc) und Verbindungseinrichtungen mit APS-Gutachten (DTC oder FAKT).
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Nötige Unterlagen
Vorteile:
- Formular «Abnahme Anhängerkupplung»
Vorteile:
- Fahrzeugausweis oder Prüfungsbericht 13.20 A
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC)
Nur bei Fahrzeug mit X in Pos. 24 im Fahrzeugausweis / Prüfungsbericht 13.20 A und Eintrag 103
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Kosten
- Die Prüfung der Abnahme kostet 28 Franken.
- Zusätzlich können die Kosten für den angepassten Fahrzeugausweis anfallen.
Bei annullierten Fahrzeugausweisen ist zusätzlich eine Liefer- bzw. Rechnungsadresse anzugeben. Fehlt diese, wird der Ausweis an den Betrieb geschickt, welcher das Formular ausgefüllt hat
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Unterlagen einreichen
Sie können uns die Unterlagen wie folgt einreichen:
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Unterlagen per Post schicken
Senden Sie uns die notwendigen Unterlagen.
Sie erhalten den neuen Fahrzeugausweis innerhalb von fünf Arbeitstagen per Post.
Strassenverkehrsamt
Technische Auskünfte
Uetlibergstrasse 301
8036 Zürich
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Montag und Dienstag
Öffnungszeiten
7.15 bis 17.00 UhrMittwoch bis Freitag
7.15 bis 16.00 Uhr-
Kommen Sie bei uns vorbei
Bringen Sie uns die notwendigen Unterlagen.
Sie erhalten den neuen Fahrzeugausweis innerhalb von fünf Arbeitstagen per Post.
Das ausgefüllte Formular inkl. der nötigen Beilagen kann auch dem Leiter Fahrzeugprüfung (Winterthur, Hinwil, Regensdorf, Bülach und Bassersdorf) abgegeben werden.
Strassenverkehrsamt
Technische Auskünfte
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Bei Unklarheiten oder Fragen wenden Sie sich bitte an unsere technische Auskunft bzw. den Leiter Fahrzeugprüfung einer unserer sechs Prüfstellen. Natürlich haben sie jederzeit die Möglichkeit, Anhängerkupplungen innerhalb der Nachkontrollzeit (Montag bis Freitag von 11.20 Uhr bis 11.40 Uhr) ohne Voranmeldung vorzuführen.
Ausnahme: Bei Zugfahrzeuge mit einem Varioblocsystem oder einem durchgehenden Anhängerbremssystem (pneumatisch / elektrisch / hydraulisch), muss eine Freiwillige Fahrzeugprüfung vereinbart werden.
Kontakt
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