Anhängerkupplung eintragen lassen

Anleitung

  1. Wer dieses Formular benötigt und wozu

    Personen, die über eine Bewilligung (Ermächtigung) verfügen, können Anhängerkupplungen selbständig abnehmen. Sie müssen uns die Abnahme-Dokumente zuschicken.

  2. Voraussetzungen

    Die Ermächtigung für das Prüfen der Anhängerkupplung ist auf Personen- und Lieferwagen mit einer CH-Typengenehmigung oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) beschränkt. 

    Ausgeschlossen sind Fahrzeuge mit durchgehender Anhängerbremse, Wechselsystemen (z.B. Variobloc) und Verbindungseinrichtungen mit APS-Gutachten (DTC oder FAKT).

  3. Benötigte Dokumente

    Vorteile:

    • Formular «Abnahme Anhängerkupplung»

    Vorteile:

    • Fahrzeugausweis oder Prüfungsbericht 13.20 A
    • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) 
      Nur bei Fahrzeug mit X in Pos. 24 im Fahrzeugausweis / Prüfungsbericht 13.20 A und Eintrag 103
  4. Kosten

    • Die Prüfung der Abnahme kostet 28 Franken.
    • Zusätzlich können die Kosten für den angepassten Fahrzeugausweis anfallen.

    Bei annullierten Fahrzeugausweisen ist zusätzlich eine Liefer- bzw. Rechnungsadresse anzugeben. Fehlt diese, wird der Ausweis an den Betrieb geschickt, welcher das Formular ausgefüllt hat

  5. Unterlagen einreichen

    Sie können uns die Unterlagen wie folgt einreichen:

    Anleitung

    1. Unterlagen per Post schicken

      Senden Sie uns die notwendigen Unterlagen.

      Sie erhalten den neuen Fahrzeugausweis innerhalb von fünf Arbeitstagen per Post. 

    Strassenverkehrsamt

    Adresse

    Uetlibergstrasse 301
    8036 Zürich
    Route (Google)


    Öffnungszeiten

    Montag und Dienstag
    7.15 bis 17.00 Uhr

    Mittwoch bis Freitag
    7.15 bis 16.00 Uhr

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    1. Kommen Sie bei uns vorbei

      Bringen Sie uns die notwendigen Unterlagen.

      Sie erhalten den neuen Fahrzeugausweis innerhalb von zehn Arbeitstagen per Post.

      Das ausgefüllte Formular inkl. der nötigen Beilagen kann auch dem Leiter Fahrzeugprüfung (Winterthur, Hinwil, Regensdorf, Bülach und Bassersdorf) abgegeben werden. 

    Strassenverkehrsamt

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    7.15 bis 17.00 Uhr

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Bei Unklarheiten oder Fragen wenden Sie sich bitte an unsere technische Auskunft bzw. den Leiter Fahrzeugprüfung einer unserer sechs Prüfstellen. 

Kontakt

Strassenverkehrsamt - Technische Auskünfte

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+41 58 811 32 28

Telefonummer für technische Auskünfte

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