Händlerschild

Bestimmte Fahrzeugbetriebe können einen Kollektiv-Fahrzeugausweis in Verbindung mit einem Händlerschild (Garagenummer) beantragen. Es bestehen unterschiedliche Möglichkeiten, die Händlerschilder zu beantragen.

Kollektiv-Fahrzeugausweis / Händlerschilder

Wir stellen folgende Arten von Kollektiv-Fahrzeugausweisen in Verbindung mit Händlerschildern aus:

  • Motorwagen;
  • Anhänger;
  • Motorräder, Kleinmotorräder; 
  • Landwirtschaftliche Motorfahrzeuge;
  • Arbeitsmotorfahrzeuge.

Händlerschilder für Betriebe  

Händlerschilder werden nur Betrieben erteilt, die in eine Rubrik gemäss Verkehrsversicherungsverordnung (VVV) Anhang 4 fallen und die geforderte Betriebsgrösse erfüllen. Im Betrieb muss mindestens eine Fachperson zu hundert Prozent tagsüber beschäftigt sein.

Händlerschilder beantragen

Auf unserer Händlerschilder-Plattform haben Sie folgende Möglichkeiten:

- Antrag auf ein erstes Händlerschild stellen,
- Antrag auf zusätzliche Händlerschilder stellen,
- Meldung von betrieblichen Änderungen machen.

Wenn Ihr Betrieb beim Auto Gewerbe Verband Schweiz (AGVS) Mitglied oder ein Anwender eines Werkstattkonzeptes ist, haben Sie die Möglichkeit, die Händlerschilder in einem vereinfachten Prozess zu beantragen. 

Zugang zur Händlerschilder-Plattform

 

Standortbewilligung

Alle Betriebe müssen eine Standortbewilligung haben. Eine Vorlage finden Sie unterhalb dieses Textes. Die unterzeichnete Standortbewilligung muss bei einer Kontrolle vorgelegt werden.

Kontakt

Strassenverkehrsamt

Telefon

+41 58 811 35 35

E-Mail


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