Werkinternen Verkehr bewilligen lassen

Anleitung

  • Voraussetzungen

    Das Strassenverkehrsamt kann die Verwendung von Motorfahrzeugen ohne Kontrollschilder und Fahrzeugausweis auf kurzer Strassenstrecke gestatten. Dies für den Fahrverkehr auf öffentlichen Strassen zwischen benachbarten, zusammenhängenden Fabrik- oder Werkbetriebe.

  • Haftpflichtversicherung

    Fahrten ohne Kontrollschilder und Fahrzeugausweis auf öffentlichen Verkehrsflächen sind versicherungspflichtig.

  • Anforderungen an das Gelände

    Eine Bewilligung für werkinternen Verkehr kann nur abgegeben werden für Betriebe mit angrenzenden eigenen Liegenschaften, öffentlich zugänglichen Werkarealen und nur für verkehrsarme Strassen. Das Gelände muss zusammenhängend sein. Es können nur kurze Fahrten (ca. 50m) auf wenig befahrenen Nebenstrassen bewilligt werden. Muss eine Strasse überquert werden sollte sie wenig Verkehr aufweisen.

    Werkinterner Verkehr je nach Situation möglich auf (Aufzählung nicht abschliessend):

    Vorteile:

    • Fabrikanlagen
    • Golfplätzen
    • Gärtnereiareale

    Situationsplan

    Es ist ein Situationsplan vorzulegen. Katasterplanauszug mit farbig eingezeichneter gewünschter Fahrstrecke unter Angabe der Streckenlänge und Strassennamen. Ebenfalls zu markieren sind die betroffenen Firmengebäude und/oder Werkareale.

    Areal Werkinterner Verkehr
    Beispiel Areal Werkinterner Verkehr (Rot = zu befahrende Strecke)

    Katasterpläne können auf einfache Weise auf dem GIS-Browser (Karten der amtlichen Vermessung) erstellt und bearbeitet werden.

  • Anforderungen an das Fahrzeug / die Fahrzeuge

    Folgende Ausrüstungen sind erforderlich:

    Vorteile:

    • Identifikation
      Identifikation des Fahrzeuges durch eingeschlagene Fahrgestellnummer und durch eine Herstellerplakette mit Fahrgestell-Nr. / Fahrzugmarke / Fahrzeugtyp und Gesamtgewicht
    • Rückstrahler
      2 Rückstrahler hinten (rot) und bei fehlender Beleuchtung 2 Rückstrahler vorne (weiss)
    • Scheiben
      Genügende Lichtdurchlässigkeit der Scheiben/Scheibenwischer
    • Technische Betriebssicherheit
      Bremsen/Lenkung/Aufhängung/Bereifung usw. müssen der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) entsprechen.
    • Umweltschutz
      Dichtheit (ganzes Fahrzeug) / kein auffälliger Rauch und Lärm
    • Plombierung
      Volllastanschlag / Schwenkwinkelanschlagschraube

    Weitere Punkte können erst bei der Besichtigung vor Ort abschliessend beurteilt werden:

    Vorteile:

    • Beleuchtung
    • Richtungsblinker
    • Bremslichter
    • Gelbes Gefahrenlicht
    • Defroster, nur erforderlich bei geschlossener Kabine
    • Markierungen
    • Unterlegkeil, je nach Geländetopographie erforderlich
    • Gabelschutz, je nach Situation bei Gabelstaplern erforderlich
    • Schutzvorkehrung (Zähne-/Schürfkante der Laufschaufel, je nach Einsatzzweck des Fahrzeuges, kann es verlangt werden)
  • Anforderungen an die Fahrerin / den Fahrer

    Es ist ein der Fahrzeugkategorie entsprechender Führerausweis erforderlich.

  • Geltungsbereich

    Der Werkinterne Verkehr kommt im öffentlichen Bereich zur Anwendung. Der Begriff «öffentliche Strasse» hat nichts mit den Besitzverhältnissen zu tun, denn als öffentlich gelten alle Strassen und Plätze, die nicht ausschliesslich privatem Gebrauch dienen. Die Verkehrsflächen können von jedermann ungehindert befahren oder begangen werden, ohne dass dazu ein Hindernis überquert oder beseitigt werden muss. Dies gilt auch für private Vorplätze, die nicht speziell abgetrennt sind.

    Keine Kontrollschilder und kein werkinterner Verkehr sind erforderlich im nicht öffentlichen Bereich, wenn darauf nur ein genau begrenzter Kreis von Berechtigten verkehren darf. Die Eigentumsverhältnisse sind nicht massgebend. Eine der Kernaussagen der Rechtsprechung ist, dass dem Geltungsbereich des Strassenverkehrsgesetz (SVG) grundsätzlich Verkehrsflächen entzogen sind, wenn der Wille zum ausschliesslich privaten Gebrauch des Verfügungsberechtigten durch ein entsprechendes Benutzungsverbot oder durch Abschrankung kenntlich gemacht wird.

  • Nötige Unterlagen

    Vorteile:

    • Situationsplan (Betriebsareal und die gewünschten Fahrstrecken mit unterschiedlichen Farben gekennzeichnet)

    Für jedes Fahrzeug

    Vorteile:

    • Bisheriger Fahrzeugausweis (falls vorhanden)
    • Gewichtsgarantie
    • Kopie der technischen Daten aus dem Betriebshandbuch
  • Formular ausfüllen

    Senden Sie uns die nötigen Angaben.

    Personen-/Halterdaten

    Dies ist ein Pflichtfeld.

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    Bitte wählen Sie die passende Ortschaft aus:

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    Kontaktperson

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    +41 __ ___ __ __

    Bitte geben Sie die Telefonnummer im Format +41 XX XXX XX XX ein.

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    Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse an.

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    Situationsplan

    Plan Betriebsareal und gewünschte Fahrstrecken müssen ersichtlich sein

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    Bevorzugte Tageszeit

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    Fahrzeugdaten

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    Beilagen
    Fahrzeugausweis (falls vorhanden)

    Scan/Foto Fahrzeugausweis (Innenseite des Fahrzeugdaten)

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    Gewichtsgarantie Fahrzeug

    Scan/Foto Gewichtsgarantie, z.B. des Fahrzeugherstellers

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    Technische Daten Fahrzeug

    Scan/Foto der Daten (Masse/Gewicht/Motor) aus dem Betriebshandbuch

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    Vielen Dank.

    Nach der administrativen Prüfung der Unterlagen melden wir uns bei Ihnen.

    Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse an.

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  • Weiteres Vorgehen

    Nach der administrativen Prüfung des Gesuchs werden wir mit Ihnen einen Termin vereinbaren und es erfolgt eine Besichtigung vor Ort.

    Vorteile:

    • Überprüfung der Geländesituation (Betriebsareal / Fahrstrecken)
    • Prüfung des Fahrzeugs / der Fahrzeuge (sofern die Geländesituation eine Bewilligung erlaubt)

    Falls die Bewilligung für einen werkinternen Verkehr erteilt werden kann, muss ein besonderer Haftpflichtversicherungsnachweis, mindesten eine Kopie der grauen Versicherungskarte nach Art. 33 der Verkehrsversicherungsverordnung (VVV), erbracht werden.

    Fahrzeuge ohne Fahrzeugausweis und Kontrollschilder dürfen öffentliche Strassen erst befahren, wenn die Bewilligung vorliegt.

    Zudem dürfen Fahrzeuge nur in betriebssicherem und vorschriftsgemässem Zustand verkehren. Sie müssen wie folgt beschaffen und unterhalten sein:

    • Die Verkehrsregeln müssen befolgt werden;
    • Führerin oder Führer, Mitfahrende und andere Strassenbenutzerinnen und Strassenbenutzer dürfen nicht gefährdet werden;
    • Strassen dürfen nicht beschädigt werden.

Kontakt

Strassenverkehrsamt - Arbeitsfahrzeuge

E-Mail


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