Gewerbliche Verwendung beantragen
-
Voraussetzungen prüfen
Ausnahmebewilligungen können wir nur erteilen, wenn zwingende Gründe vorliegen.
Vorteile:
- Es stehen keine gewerblichen Fahrzeuge zur Verfügung für eine zweckmässige Ausführung der Fahrten.
- Auf eine öffentliche Ausschreibung hin hat sich niemand mit einem zweckmässig ausgerüsteten gewerblichen Fahrzeug gemeldet.
- Die bewilligten Fahrten sind unbedeutend und die landwirtschaftliche Verwendung des Fahrzeugs überwiegen.
-
Nötige Unterlagen
Vorteile:
- Formular «Ausnahme gewerblicher Verwendung»
- Bestätigung der zuständigen Behörde/Gemeinde (direkt auf dem Formular)
- Kopie der öffentlichen Ausschreibung
-
Kosten
Die Gebühr für diese Verfügung kostet 50 Franken.
-
Unterlagen einreichen
Sie können uns die Unterlagen wie folgt einreichen:
-
Unterlagen per E-Mail senden
Senden Sie uns die notwendigen Unterlagen.
Sie erhalten die Bewilligung innerhalb von fünf Arbeitstagen per Post.
-
Unterlagen per Post schicken
Senden Sie uns die notwendigen Unterlagen.
Sie erhalten die Bewilligung innerhalb von fünf Arbeitstagen per Post.
Strassenverkehrsamt
Arbeitsfahrzeuge
Uetlibergstrasse 301
8036 Zürich
Route anzeigen
Montag und Dienstag
Öffnungszeiten
7.15 bis 12.00 Uhr und
13.00 bis 17.00 UhrMittwoch bis Freitag
7.15 bis 12.00 Uhr und
13.00 bis 16.00 Uhr -
Kontakt
Strassenverkehrsamt – Arbeitsfahrzeuge
Uetlibergstrasse 301
8036 Zürich
Route anzeigen
Montag und Dienstag
7.15 bis 12.00 Uhr und
13.00 bis 17.00 Uhr
8036 Zürich
Route anzeigen
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag7.15 bis 12.00 Uhr und
13.00 bis 17.00 Uhr
Mittwoch bis Freitag
7.15 bis 12.00 Uhr und
13.00 bis 16.00 Uhr
+41 58 811 34 29
Büro Arbeitsfahrzeuge