Arbeitsfahrzeug zur Zulassungsprüfung anmelden
Anleitung
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Wer dieses Formular benötigt und wozu
Sie importieren ein Arbeitsfahrzeug und möchten es nun im Kanton Zürich zulassen.
Lassen Sie die ausländischen Unterlagen vor dem Import kontrollieren, ob sie für die Schweizer Zulassung geeignet sind. Beanspruchen Sie die Hilfe von Importeuren, Markenvertretern oder anderen Fachleuten.
EG-Übereinstimmungsbescheinigung für eine erleichterte Fahrzeugprüfung
Wir empfehlen Ihnen, für den Import Ihres Fahrzeugs zu klären, ob eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bzw. Certificate of Conformity (COC) und/oder eine Schweizer Typengenehmigung (CH-TG) vorhanden oder verfügbar ist. Eine mögliche EG-Übereinstimmungsbescheinigung bzw. ein sogenanntes Certificate of Conformity (COC) erhalten Sie beim Händler, beim Hersteller oder die Schweizer Typengenehmigung (CH-TG) vom offiziellen Schweizer Importeur Ihres Fahrzeugs. Der Import bzw. die Zulassung eines Fahrzeugs ohne COC oder CH-TG ist aufwändiger. Das COC oder CH-TG vereinfacht den Ablauf des Imports, ist jedoch keine Garantie dafür, dass das Fahrzeug zum Verkehr in der Schweiz zugelassen werden kann. Die momentan gültigen Schweizer Vorschriften müssen in jedem Fall eingehalten werden. Bestimmte Fahrzeuge können nur zugelassen werden, wenn ein COC und/oder eine CH-TG vorliegt, andere sind von der Typengenehmigungspflicht befreit. Erkundigen Sie sich beim Importeure, Händler oder bei uns im Voraus, was für Ihr Fahrzeug gilt.
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Nötige Unterlagen/Angaben
Je nach Zulassung müssen Sie uns verschiedene Unterlagen im nachfolgenden Formular als Scan hochladen oder uns eine Kopie der Unterlagen per Post schicken.
Zulassungsprüfung mit EG-Übereinstimmungsbescheinigung bzw. Certificate of Conformity (COC) oder mit Schweizer Typengnehmigung
Wir benötigen von Ihnen:
- Versicherungsnachweis einer schweizerischen Versicherungsgesellschaft (Anhänger benötigen keinen Versicherungsnachweis).
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Schweizer Typengenehmigung (CH-TG).
- Prüfungsbericht Form. 13.20 A mit Zollstempel (Feld 94) vom Zollamt.
- Falls kein Zollstempel auf dem Prüfungsbericht Form. 13.20 A vorhanden ist, wird ein Verzollungsnachweis oder ein Nachweis mit Produktionsdatum in der Schweiz benötigt.
- Falls das Arbeitsfahrzeug bereits zugelassen war: Ausländische Fahrzeugpapiere (z.B. Deutschland: Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2).
- Falls notwendig eine Kopie des Abgaswartungsdokuments (AWD).
Zulassungsprüfung ohne Gesamtgenehmigung (d.h. ohne oben erwähnte Dokumente)
Wir benötigen von Ihnen zusätzlich:
- Foto vom Fahrzeug
- Foto vom Herstellerschild
- Waagschein
Wird ein Arbeitsfahrzeug ohne die erwähnten Dokumente importiert oder die Angaben sind nicht aus dem ausländischen Fahrzeugbrief ersichtlich, werden je nach Fahrzeugart weitere Nachweise benötigt.
- Herstellergarantie (Gewichte, Anhängelasten, Höchstgeschwindigkeit, mögliche Felgen / Reifen Kombinationen)
- Beschreibung der Betriebs-, Hilfs- und Feststellbremse mit Schema
- Verzögerungsnachweis
- Motordatenblatt mit Leistungskurve
- Foto Motorschild mit EU-Genehmigungsnummer
- Rauchnachweis bis Stufe IIIA
- NEV bei elektrisch angetriebenen Fahrzeugen
- Abgaswartungsdokument falls Fahrzeug ohne OBD
- EMV Nachweis 2014/30 EU
- geprüfte Schutzeinrichtung mit Foto Schild (nur bei landw. Traktoren und Motorkarren)
- Geräuschnachweis (MaLV) 2000/14/EG
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Fahrzeuge mit technischen Änderungen
Für abgeänderte Fahrzeuge werden zusätzlich die entsprechenden Garantien- / Unbedenklichkeitserklärungen nach Schweizer Recht benötigt.
In diesem Fall müssen Sie diese Unterlagen mitsenden.
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Fahrzeugversicherung
Um direkt nach bestandener technischer Fahrzeugprüfung das Fahrzeug mit Zürcher Kontrollschildern einlösen zu können, brauchen wir einen Versicherungsnachweis, welchen Sie bei einer Schweizer Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung beantragen müssen. Dieser wird uns von der Versicherung elektronisch übermittelt (Anhänger benötigen keinen Versicherungsnachweis).
Der Versicherungsnachweis ist jeweils 30 Tage gültig. Bitte schicken Sie uns Ihre Unterlagen rechtzeitig.
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Unterlagen einreichen
Wir brauchen Ihre Unterlagen für Abklärungen vor der Fahrzeugprüfung.
Wenn Sie im Besitz aller Unterlagen sind, können Sie ihr Fahrzeug zur Fahrzeugprüfung anmelden. Sie haben die Möglichkeit, die Dokumente einzuscannen und die Anmeldung online vorzunehmen oder uns die Kopien per Post zu schicken.
Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Unterlagen, erhalten Sie von uns einen Prüftermin.
Datenübermittlung per Online-Formular
Ihre Unterlagen dürfen insgesamt nicht grösser sein als 20 MB.
Wenn die Beilagen insgesamt grösser sind als 20 MB, dann nutzen Sie bitte WebTransfer ZH:
E-Mail-Adresse(n) der empfangenden Person(en) (An:)*:
arbeitsfahrzeuge@stva.zh.ch