Begleitung von Geflüchteten

Die Begleitung von Geflüchteten ist im Kanton Zürich Aufgabe der fallführenden Stellen. Die Integrationsförderung ist Teil dieser Aufgabe.

Integrationsorientierte Fallführung

Die Fallführung bzw. Begleitung von vorläufig aufgenommenen Personen und Flüchtlingen ist im Kanton Zürich Aufgabe der fallführenden Stellen der kantonalen Asyl- und Flüchtlingsstrukturen sowie der Gemeinden. Die Integrationsförderung ist Teil dieser Aufgabe. Eine vertiefte Abklärung der Kompetenzen und Erfahrungen der vorläufig aufgenommenen Personen und Flüchtlinge und eine darauf basierende Integrationsplanung sind Voraussetzungen für die Zuweisung in geeignete Fördermassnahmen. Aus diesem Grund ist die integrationsorientierte Fallführung zentral und als verbindlicher Teil der Umsetzung der Integrationsagenda Schweiz formell verankert.

Die Integrationsagenda Schweiz sieht eine Intensivierung der Integrationsförderung für alle vorläufig aufgenommenen Personen und Flüchtlinge entlang sogenannter Soll-Integrationsprozesse vor:

Schematische Darstellung der durchgehenden Fallführung bei Geflüchteten. Quelle: FI

Zu Beginn des Prozesses steht neben Erstinformation, Beratung und Begleitung die Sprachförderung im Zentrum. Vor der Zuweisung der vorläufig aufgenommenen Personen und Flüchtlingen in geeignete Massnahmen wird eine Potenzialabklärung durchgeführt, die vor allem die individuellen Erfahrungen und Kompetenzen für eine Ausbildung bzw. für die Integration in den Arbeitsmarkt eruiert. Für Personen, bei denen zum aktuellen Zeitpunkt weder der eine noch der andere Weg angezeigt ist, steht die soziale Integration im Vordergrund.

Fallführende Stellen

In den kantonalen Asyl- und Flüchtlingsstrukturen

Das Kantonale Sozialamt (KSA) ist zuständig für die kantonalen Asyl- und Flüchtlingsstrukturen in der sogenannten ersten Phase der Unterbringung. Dies umfasst gemäss Beschluss des Regierungsrats insbesondere:

  • Die Sicherstellung der muttersprachlichen Erstinformation während des Aufenthalts in den kantonalen Asyl- und Flüchtlingsstrukturen
  • Im Rahmen des Integrationscoachings die Gewährleistung einer ersten individuellen Standortbestimmung in Form eines Kurzassessments – gestützt darauf erfolgt im Rahmen einer ersten Integrationsplanung eine Zuweisung zu geeigneten Integrationsmassnahmen
  • Im Sinne einer durchgehenden Fallführung die Sicherstellung der systematischen Übergabe der in den kantonalen Asyl- und Flüchtlingsstrukturen erfassten integrationsrelevanten Informationen an die fallführenden Stellen der Gemeinden

In den Gemeinden

Nach der systematischen Übergabe der integrationsrelevanten Informationen an die fallführenden Stellen der Gemeinden sind diese während der sogenannten zweiten Phase der Unterbringung für die integrationsorientierte Fallführung und den zielgerichteten Integrationsverlauf der vorläufig aufgenommenen Personen und Flüchtlinge zuständig. Dies umfasst gemäss Beschluss des Regierungsrats insbesondere:

  • Die Sicherstellung der Integrationsplanung nach Massgabe der Integrationsagenda des Kantons Zürich sowie der kantonalen Vorgaben
  • Die Zuweisung in geeignete Sprachförder- und Integrationsangebote
  • Nach Bedarf die Durchführung von vertieften Abklärungsmassnahmen
  • Die chancengleiche Förderung der Integration von vorläufig aufgenommenen Personen und Flüchtlingen
  • Die chancengleiche Förderung der Integration von Frauen und Männern

Im Rahmen der Integrationsagenda Kanton Zürich (IAZH) erhalten die fallführenden Stellen der Gemeinden mehr Gestaltungsspielraum bei der Integration von vorläufig aufgenommenen Personen und Flüchtlingen. Dies geht mit mehr Verantwortung für den zielgerichteten Integrationsverlauf einher, insbesondere für eine bedarfsgerechte Abklärung und Zuweisung in passende Angebote. Der Integrationsverlauf ist durch die fallführenden Stellen durchgehend, individuell und regelmässig zu überprüfen.

Potenzialabklärung

Potenzialabklärung und Integrationsplanung sind zentrale Elemente der Fallführung im Rahmen der IAZH. Für alle vorläufig aufgenommenen Personen und Flüchtlinge hat eine Potenzialabklärung nach Empfehlungen des Staatssekretariats für Migration (SEM) zu erfolgen. Die Ergebnisse der Potenzialabklärung bilden die Grundlage für die Erstellung eines individuellen Integrationsplans für alle vorläufig aufgenommenen Personen und Flüchtlinge, der im Verlauf des Integrationsprozesses von den fallführenden Stellen weiterentwickelt und konkretisiert wird.

Die Potenzialabklärung besteht aus den folgenden drei Elementen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten im Integrationsverlauf durchgeführt werden:

  • Kurzassessment
  • Kompetenzerfassung
  • Praxisassessment

Vertiefte Informationen zur Potenzialabklärung finden Sie im Online-Handbuch IAZH:

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