Bewilligungen für eine ärztliche Privatapotheke beantragen, erneuern oder ändern
Anleitung
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Bevor Sie das Formular ausfüllen
- Planen Sie für das Ausfüllen des Formulars ca. 15 bis 30 Minuten ein.
- Die Daten können nicht für eine spätere Weiterbearbeitung zwischengespeichert werden.
- Bitte füllen Sie das Formular so vollständig wie möglich aus.
- Halten Sie alle nötigen Unterlagen (als PDF oder JPEG) bereit. Sofern ihre Anhänge 20 MB übersteigen, senden wir Ihnen einen Link zu, über den Sie uns alle notwendigen Unterlagen und Anhänge zusenden können.
- Sie dürfen die Tätigkeitsausübung nicht aufnehmen, bevor Sie die gültige Bewilligung der Kantonalen Heilmittelkontrolle Zürich erhalten haben.
Gültigkeitsdauer
Die Bewilligung zur Führung einer ärztlichen Privatapotheke wird in der Regel befristet auf zehn Jahre erteilt und auf Antrag jeweils um weitere zehn Jahre verlängert, sofern die Bewilligungsvoraussetzungen weiterhin erfüllt sind.
Gebühren
Die Gebühr für eine ärztliche Privatapotheke beträgt in der Regel 600 Franken (Neuerteilung, Erneuerung). Für eine Änderung der Bewilligung wird eine Gebühr von 220 Franken erhoben.
Bearbeitungsdauer/Fristen
Sobald das vollständige Gesuch inkl. aller Beilagen vorliegt, dauert die Bearbeitung in der Regel bis zu sechs Wochen bzw. bis zum Abschluss des Inspektionsprozesses.
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Bewilligung beantragen
Sie können Ihr Gesuch auf zwei Wegen einreichen:
Vorteile:
- online über Ihr Zürikonto,
- per Post.
Neu: Über Ihr Zürikonto einreichen
Nutzen Sie schon jetzt den digitalen Weg der Zukunft.
- Loggen Sie sich mit AGOV ein. Dafür brauchen Sie ein AGOV-Konto mit Identifikationsprüfung. Wenn Ihnen das Konto oder die Prüfung noch fehlt, werden Sie automatisch weitergeleitet. Ihr Zürikonto wird automatisch erstellt, falls Sie noch keines haben.
- Sie gelangen ins Angebot «Elektronische Bewilligungsverfahren Gesundheitswesen». Wählen Sie das gewünschte Formular aus.
- Füllen Sie das Formular aus.
- Sie erhalten alle Antworten in Ihrem Zürikonto.
Per Post einreichen
Sie können das Formular weiter per Post einreichen.
Bitte beachten Sie, dass für eine natürliche und juristische Person je ein separates Formular vorhanden ist:
- Füllen Sie bitte das Gesuch vollständig aus.
- Drucken Sie es aus und unterschreiben Sie, wo nötig.
- Senden Sie uns alle Unterlagen in einem Couvert an folgende Adresse:
Kantonale Heilmittelkontrolle
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Wie es nun weiter geht
Sobald das vollständige Gesuch inkl. aller Beilagen vorliegt, dauert die Bearbeitung in der Regel bis zu sechs Wochen bzw. bis zum Abschluss der Prüfung des Qualitätssicherungssystems.
Haben Sie weitere Fragen? Wenden Sie sich telefonisch an +41 43 258 61 00 oder via E-Mail an heilmittelkontrolle@khz.zh.ch.
Kontakt
Kantonale Heilmittelkontrolle
Auskünfte
Montag bis Freitag:
8:00 bis 11.30 Uhr