Off-Label-Use eines Betäubungsmittels melden
Anleitung
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Wer dieses Formular benötigt und weitere Informationen
Die Abgabe oder Verschreibung eines als Arzneimittel zugelassenen Betäubungsmittels für eine andere als die zugelassenen Indikationen (Off-Label-Use) muss der Kantonalen Heilmittelkontrolle innerhalb von 30 Tagen gemeldet werden (Art. 11 Abs. 1 bis Betäubungsmittelgesetz (BetmG)).
Bitte beachten Sie, dass nur die Verordnung eines Produktes «für eine andere als die zugelassene Indikation» meldepflichtig ist. Das heisst beispielsweise, dass die Heilmittelkontrolle über eine ausserordentliche Dosierung oder die Anwendung eines Humanarzneimittels gegen Schmerzen für ein Tier (sogenannte Umwidmung) nicht informiert werden muss.
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Meldung einreichen
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Wie es weiter geht
Die Kantonale Heilmittelkontrolle nimmt die Meldung auf. Bei Unklarheiten melden wir uns bei Ihnen.
Haben Sei weitere Fragen? Wenden Sie sich telefonisch an +41 43 258 61 00 oder via E-Mail an heilmittelkontrolle@khz.zh.ch.
Kontakt
Kantonale Heilmittelkontrolle