Off-Label-Use eines Betäubungsmittels melden

Anleitung

  1. Wer dieses Formular benötigt und weitere Informationen

    Die Abgabe oder Verschreibung eines als Arzneimittel zugelassenen Betäubungsmittels für eine andere als die zugelassenen Indikationen (Off-Label-Use) muss der Kantonalen Heilmittelkontrolle innerhalb von 30 Tagen gemeldet werden (Art. 11 Abs. 1 bis Betäubungsmittelgesetz (BetmG)).

    Bitte beachten Sie, dass nur die Verordnung eines Produktes «für eine andere als die zugelassene Indikation» meldepflichtig ist. Das heisst beispielsweise, dass die Heilmittelkontrolle über eine ausserordentliche Dosierung oder die Anwendung eines Humanarzneimittels gegen Schmerzen für ein Tier (sogenannte Umwidmung) nicht informiert werden muss.

  2. Meldung einreichen

    Angaben zur Medizinalperson

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Bitte wählen Sie die passende Ortschaft aus:

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    +41 __ ___ __ __

    Bitte geben Sie die Telefonnummer im Format +41 XX XXX XX XX ein.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse an.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    7600000000000 Eingabe entspricht den Vorgaben. Eingabe entspricht nicht den Vorgaben.

    Bitte geben Sie eine gültige GLN-Nummer ein.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Wo finde ich meine persönliche GLN-Nr.?

    Angaben zum Betäubungsmittel

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    eingetragene Handelsmarke

    Bitte geben Sie eine gültige Zahl an.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Handelt es sich um ein Tierarzneimittel?

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Bitte geben Sie eine gültige Zahl an.

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    Indikation

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Bestätigung
    Bestätigung

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Vielen Dank.

    Die Meldung ist bei uns eingegangen.

    Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse an.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

  3. Wie es weiter geht

    Die Kantonale Heilmittelkontrolle nimmt die Meldung auf. Bei Unklarheiten melden wir uns bei Ihnen.

    Haben Sei weitere Fragen? Wenden Sie sich telefonisch an +41 43 258 61 00 oder via E-Mail an heilmittelkontrolle@khz.zh.ch.

Kontakt

Kantonale Heilmittelkontrolle

Adresse

Haldenbachstrasse 12
8006 Zürich
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