Rückerstattung der Bewilligungsgebühr für nicht-universitäre Gesundheitsberufe beantragen

Anleitung

  1. An wen sich das Angebot richtet

    Dieses Angebot richtet sich an Personen, die nicht fachlich eigenverantwortlich tätig sind und auf ihre Berufsausübungsbewilligung verzichten möchten.

    Über diesen Service können Sie einen Antrag zur Rückerstattung der Bewilligungsgebühr für nicht-universitäre Gesundheitsberufe stellen.

    Berücksichtigte Arbeitsbereiche sind:

    • Physiotherapie
    • Krankenpflege und Hilfe zuhause (Spitex)
    • Ergotherapie
    • Hebammen
    • Osteopathie
    • Ernährungsberatung
  2. Benötigte Unterlagen

    • Ausweiskopie
  3. Antrag

    Persönliche Angaben
    Geschlecht

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    Bitte wählen Sie die passende Ortschaft aus:

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    TT.MM.JJJJ

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    Ausweiskopie
    Ausweiskopie

    Bitte legen Sie dem Formular eine Kopie Ihres gültigen Ausweises bei (Pass oder ID).

    Bitte geben Sie eine Datei an

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    Arbeitsstelle

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    Bitte wählen Sie die passende Ortschaft aus:

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    Berufsausübungsbewilligung
    Ich verzichte auf meine Berufsausübungsbewilligung

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    Info

    Kontoangaben
    XX__ ____ ____ ____ ____ _ Eingabe entspricht den Vorgaben. Eingabe entspricht nicht den Vorgaben.

    Bitte geben Sie eine gültige IBAN ein.

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    Vielen Dank.

    Wir haben Ihren Antrag erhalten.

    Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse an.

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  4. Wie es nun weiter geht

    Ihr Antrag wird geprüft. Die Rückzahlung der Bewilligungsgebühr erfolgt ab September 2025.

Kontakt

Gesundheitsdirektion – Bewilligungen & Aufsicht

Adresse

Stampfenbachstrasse 30
Postfach
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 24 09

Telefon

08:00 bis 12:00 Uhr;

13:30 bis 16:00 Uhr

E-Mail

gesundheitsberufe@gd.zh.ch