Rückerstattung der Bewilligungsgebühr für nicht-universitäre Gesundheitsberufe beantragen
Anleitung
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An wen sich das Angebot richtet
Dieses Angebot richtet sich an Personen, die nicht fachlich eigenverantwortlich tätig sind und auf ihre Berufsausübungsbewilligung verzichten möchten.
Über diesen Service können Sie einen Antrag zur Rückerstattung der Bewilligungsgebühr für nicht-universitäre Gesundheitsberufe stellen.
Berücksichtigte Arbeitsbereiche sind:
- Physiotherapie
- Krankenpflege und Hilfe zuhause (Spitex)
- Ergotherapie
- Hebammen
- Osteopathie
- Ernährungsberatung
Antragsberechtigt sind Personen, deren Berufsausübungsbewilligung per 1. Januar 2022 oder später ausgestellt wurde.
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Benötigte Unterlagen
- Ausweiskopie
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Antrag
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Wie es nun weiter geht
Ihr Antrag wird geprüft. Die Rückzahlung der Bewilligungsgebühr erfolgt ab September 2025.
Kontakt
Gesundheitsdirektion – Bewilligungen & Aufsicht
Telefon
09:00 bis 12:00 Uhr