Betriebsbewilligung für ambulante zahn-/ärztliche Institution beantragen
Anleitung
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Bevor Sie das Formular ausfüllen
- Planen Sie für das Ausfüllen des Formulars ca. 30 Minuten ein.
- Die Daten können nicht für eine spätere Weiterbearbeitung zwischengespeichert werden.
- Bitte füllen Sie das Formular so vollständig wie möglich aus.
- Halten Sie alle nötigen Unterlagen (als PDF oder JPEG) bereit. Sofern ihre Anhänge 20 MB übersteigen, senden wir Ihnen einen Link zu, über den Sie uns alle notwendigen Unterlagen und Anhänge zusenden können.
- Sie dürfen die Tätigkeitsausübung nicht aufnehmen, bevor Sie die gültige Bewilligung des Amts für Gesundheit erhalten haben.
Gültigkeitsdauer
Die Betriebsbewilligung für eine ambulante zahn-/ärztliche Institution wird befristet auf zehn Jahre erteilt und auf Antrag jeweils um weitere zehn Jahre verlängert, sofern die Bewilligungsvoraussetzungen weiterhin erfüllt sind. Eine rückwirkende Erteilung der Betriebsbewilligung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Gebühren
Die Gebühr für eine ambulante zahn-/ärztliche Institution ist in der Regel 1000 Franken. Bei eindeutigem Mehraufwand erhöht sich die Gebühr dem Aufwand entsprechend.
Bearbeitungsdauer/Fristen
Sobald das vollständige Gesuch inkl. aller Beilagen vorliegt, dauert die Bearbeitung in der Regel sechs bis acht Wochen.
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