Tarifvertrag zur Covid-19-Impfung beitreten

Anleitung

  1. Beitrittserklärung für Arztpraxen

    Beitrittserklärung für Arztpraxen zum Tarifvertrag gemäss KVG Nr. 00.500.1991G vom 1. Januar 2022 (inklusive Nachträge) betreffend die Impfung im Covid-19-Pandemiefall zwischen der GDK, der tarifsuisse AG, der Einkaufsgemeinschaft HSK, der CSS Kranken-Versicherung und der Gemeinsamen Einrichtung KVG.

    Im November 2021 wurde der Tarifvertrag betreffend die Impfung im Covid-19-Pandemiefall durch den Bundesrat genehmigt. Der Kanton Zürich ist sowohl dem Tarifvertrag als auch den Nachträgen beigetreten. Damit Arztpraxen im Kanton Zürich als Leistungserbringer ihre Leistungen abrechnen können, müssen sie ebenfalls dem Tarifvertrag (inklusive Nachträge) beitreten.

    Wir bitten Sie die nachfolgenden Angaben zu Ihrer Arztpraxis zu erfassen und das Beitrittsformular unterzeichnet beizulegen. Das leere Formular können Sie hier runterladen.

  2. Bevor Sie starten

    Bitte laden Sie als Erstes die folgende Beitrittserklärung herunter, unterzeichnen Sie diese und laden Sie sie im nächsten Schritt im Formular hoch.

  3. Formular ausfüllen

    Arztpraxen

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    +41 __ ___ __ __

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    Identifikation

    falls vorhanden

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  4. Wie es weiter geht

    Die zuständige Stelle im Kanton prüft Ihre Anmeldung. Sie erhalten keine Rückmeldung, ausser bei Fragen zu Ihrer Anmeldung. Die Abrechnung der Impfungen erfolgt basierend auf den von Ihnen erfassten Impfungen im kantonalen Impftool VacMe. Bitte fahren Sie fort mit der Anmeldung zum kantonalen Impftool VacMe unter folgendem Link:

Kontakt

Gesundheitsdirektion

Adresse

Stampfenbachstrasse 30
Postfach
8090 Zürich
Route (Google)

E-Mail

sammelabrechnung.covidimpfung@gd.zh.ch

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