Organisation, Mitglieder, Zuständigkeitsbereiche und Abteilungen
Unsere Organisation

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Alle voll- und teilamtlichen Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen
Vorsitz: Dr. iur. André Moser, Gerichtspräsident
Dr. iur. André Moser (Präsident, Vorsitz)
Dr. iur. Silvia Hunziker (1. Vizepräsidentin)
lic. iur. Daniel Schweikert (2. Vizepräsident)
Dr. iur. Tamara Nüssle (3. Vizepräsidentin)
Dr. iur. José Krause
lic. iur. Nathalie Marti
Dr. iur. José Krause (Präsident)
Dr. iur. Maja Schüpbach Schmid
lic. iur. Matthias Hauser
Dr. iur. Martin Bertschi
Generalsekretärin: lic. iur. Nathalie Marti
Stv. Generalsekretär: lic. iur. Gianfranco Greco (ab 1. August 2025)
Assistent Generalsekretariat: Marcus Müller
Adjunktin: Marlen Knechtli
VerwaltungssekretärInnen:
- Michaela Weisskopf
- Sandra Känzig
- Karin Willi
- Romina Ithayakumar
- David Weber
- Raffael Ott
- Katharina Schlatter
Abteilungspräsident: lic. iur. Daniel Schweikert
Weitere Richter und Richterin:
- lic. iur. Peter Sprenger
- Dr. iur. Sandra Wintsch
- Dr. iur. José Krause
- Dr. iur. Josua Raster
Ersatzmitglieder:
- Dr. iur. Mischa Morgenbesser
- Prof. Dr. iur. Patricia Egli
- Dr. iur. Daniela Kühne
Leitende Gerichtsschreiberinnen:
- Dr. iur. Regina Meier
- Dr. iur. Laura Diener
Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber:
- MLaw Nicole Rubin
- Dr. iur. Jonas Alig
- MLaw Sabrina Gubler
- MLaw Yann Aders
Verwaltungssekretärinnen:
- Renuka John Rajeswaran
- Sofia Bertocchi-Pantsos
Abteilungspräsidentin: Dr. iur. Silvia Hunziker
Weitere Richter und Richterinnen:
- Dr. iur. Maja Schüpbach Schmid
- Dr. iur. Viviane Sobotich
- lic. iur. Moritz Seiler
Ersatzmitglieder:
- Dr. iur. Bruno Fässler
- Dr. iur. Pascal Taddei
- vakant
Leitende Gerichtsschreiberin und leitender Gerichtsschreiber:
- MLaw Jsabelle Mayer
- lic. iur. Felix Blocher
Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber:
- MLaw Linda Rindlisbacher
- MLaw Ivana Drempetic
- MLaw Lara Von Arx
- Dr. iur. Luka Markić
Verwaltungssekretärinnen:
- Corinne Weber
- Nena Bissegger
Abteilungspräsident: Dr. iur. André Moser
Weitere Richter und Richterin:
- lic. iur. Matthias Hauser
- Dr. iur. Franz Kessler Coendet
- lic. iur. Moritz Seiler
- Dr. iur. Jasmin Malla
Ersatzmitglieder:
- Dr. iur. Kaspar Plüss
- Dr. iur. Adrian Mattle
- vakant
Leitender Gerichtsschreiber:
- lic. iur. Cyrill Bienz
Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber:
- lic. iur. Cyrielle Söllner Tropeano
- MLaw Eva Heierle
- lic. iur. Samuel Boller
- Dr. iur. Silvio Forster
Verwaltungssekretärinnen:
- Susanne Marschik
- Nena Bissegger
Abteilungspräsidentin: Dr. iur. Tamara Nüssle
Weitere Richter:
- Dr. iur. Marco Donatsch
- Dr. iur. Reto Häggi Furrer
- Dr. iur. Martin Bertschi
Ersatzmitglieder:
- lic. iur. Beryl Niedermann
- lic. iur. Nicole Tschirky
- vakant
Leitende Gerichtsschreiberin:
- Dr. iur. Sonja Güntert
Gerichtsschreiberin und Gerichtsschreiber:
- MLaw Selina Sigerist
- M.A. HSG Dumenig Stiffler
- Dr. iur. Michael Spring
- MLaw Matthias Neumann
Verwaltungssekretärin:
- Irene Bleuler
Leitungsorgane
Gesamtgericht (Plenum)
Das Gesamtgericht besteht aus den insgesamt siebzehn Richtern und Richterinnen des Verwaltungsgerichts. Es beschliesst über die Konstituierung des Gerichts sowie über weitere wichtige Geschäfte wie die Wahl des Gerichtspräsidiums oder den Erlass von Verordnungen.
Präsidium
Der Gerichtspräsident oder die Gerichtspräsidentin wird jeweils für drei Jahre vom Gesamtgericht (Plenum) gewählt, das aus allen vollamtlichen und teilamtlichen Richtern und Richterinnen des Verwaltungsgerichts besteht.
Der Gerichtspräsident/die Gerichtspräsidentin vertritt das Gericht gegen aussen und gewährleistet die Zusammenarbeit mit den anderen obersten kantonalen Gerichten. Er/sie entscheidet bei Zuständigkeitskonflikten zwischen den Abteilungen.
Der Gerichtspräsident/die Gerichtspräsidentin führt den Vorsitz, wenn das Gesamtgericht zusammentritt, und in den Sitzungen der Verwaltungskommission (Geschäftsleitung) des Gerichts.
Verwaltungskommission
Die aus den vier Abteilungspräsidenten und -präsidentinnen sowie einem weiteren Gerichtsmitglied bestehende Verwaltungskommission behandelt alle Justizverwaltungsgeschäfte des Verwaltungsgerichts. Die Generalsekretärin wirkt mit beratender Stimme mit.
Konsultativkommission
Die Konsultativkommission besteht aus vier Richtern und Richterinnen, welche keine Abteilung präsidieren. Sie wird von der Verwaltungskommission in die Vorbereitung wichtiger Geschäfte einbezogen.
Abteilungen
Die Zuständigkeiten der Abteilungen
Das Verwaltungsgericht ist organisatorisch in vier Abteilungen gegliedert, denen bestimmte Rechtsgebiete zugewiesen sind. Die Abteilungen werden von den Abteilungspräsidenten oder -präsidentinnen geleitet.
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Rechtsmittel in folgenden Bereichen:
- Administrativmassnahmen im Strassenverkehr
- Beschaffungswesen
- Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht (ohne planungsrechtliche Festlegungen und baurechtliche Bewilligungen ausserhalb der Bauzone)
- Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht
Rechtsmittel in folgenden Bereichen:
- Niederlassung/Aufenthalt (ohne Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht)
- Steuern
- Wehrpflichtersatz (Abgaben)
Rechtsmittel in folgenden Bereichen:
- Abgaben (ohne Steuern)
- Anwaltsrecht (ohne Prüfungen)
- Baurechtliche Bewilligungen ausserhalb der Bauzone
- Bevölkerungsschutz
- Energie
- Enteignung
- Fürsorge
- Gesundheit
- Gewaltschutz
- Planungsrechtliche Festlegungen einschliesslich Sondernutzungspläne
- Polizei (ohne Administrativmassnahmen im Strassenverkehr)
- Straf- und Massnahmenvollzug
- Strassen
- Tierschutz
- Verkehr
- Wasserwirtschaft
Rechtsmittel in folgenden Bereichen:
- Bildung, einschliesslich Anwaltsprüfungen
- Bürgerrecht
- Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland
- Finanzausgleich und Staatsbeiträge
- Finanzhaushalt
- Forstwesen, Jagd, Fischerei
- Gebäudeversicherung
- Handel, Kredit
- Handelsregister
- Industrie- und Gewerbe
- Kultur
- Landwirtschaft
- Niederlassung/Aufenthalt (ohne Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht)
- Personalrecht
- Politische Rechte
- Stiftungsaufsicht
- Zivilstandswesen
Weitere Zuständigkeiten
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Zur Behandlung von Beschwerden gegen Erlasse ist jene Abteilung zuständig, die für das entsprechende Rechtsgebiet verantwortlich ist.
Zur Behandlung von Klagen ist jene Abteilung zuständig, die sich mit der Behandlung von Beschwerden im betreffenden Rechtsgebiet befasst.
Bleibt die Zuteilung eines Falles nach den vorstehenden Kriterien zweifelhaft, sprechen sich die Vorsitzenden der in Betracht fallenden Abteilungen ab; bleibt dies ergebnislos, entscheidet der Gerichtspräsident/die Gerichtspräsidentin über die Zuteilung. Bei Beschwerden ist in Zweifelsfällen in erster Linie mitzuberücksichtigen, welche Behörde als Vorinstanz entschieden hat (Zuständigkeitsbereich der betreffenden kommunalen oder kantonalen Amtsstelle bzw. der betreffenden Direktion); ferner ist zu berücksichtigen, ob es sich beim Anfechtungsobjekt um Bewilligungen, planungsrechtliche Festlegungen, Beschaffungen oder finanzielle Leistungen handelt.
Wenn eine Abteilung überlastet ist, helfen die andern Abteilungen personell aus. Befristet können im Interesse des Beschleunigungsgebots einzelne Rechtsgebiete auch in die Kompetenz einer anderen Abteilung fallen, wofür es der vorherigen Zustimmung je der Mehrheit der Mitglieder der betroffenen Abteilung bedarf. Vorbehalten bleibt ein abweichender Beschluss des Plenums.
Die Besetzung des Spruchkörpers
Das Verwaltungsgericht erledigt Streitigkeiten grundsätzlich in Dreierbesetzung (Kammer). Die Kammer besteht aus dem Vorsitzenden/der Vorsitzenden sowie zwei Richtern oder Richterinnen der zuständigen Abteilung.
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Manche Entscheide werden nur durch einen Richter oder einer Richterin gefällt (Einzelrichter oder Einzelrichterin). Dies ist der Fall:
- wenn ein Rechtsmittel offensichtlich unzulässig ist,
- ein Rechtsmittel zurückgezogen oder sonst wie gegenstandslos geworden ist,
- wenn der Streitwert nicht höher als 20'000.- Franken ist,
- bei Streitigkeiten, die bestimmte Rechtsgebiete betreffen (beispielsweise bei administrativen Massnahmen im Strassenverkehr).
In Fällen von grundsätzlicher Bedeutung kann der Entscheid auch in diesen Fällen einer Kammer (Dreierbesetzung) übertragen werden.
Das Verwaltungsgericht entscheidet in Fünferbesetzung über Rechtsmittel gegen Erlasse.
Bei der Anfechtung von verwaltungsrechtlichen Erlassen hat der Präsident oder die Präsidentin der Abteilung, welche für das Rechtsgebiet zuständig ist, den Vorsitz und bestimmt den Referenten oder die Referentin und den Gerichtsschreiber oder die Gerichtsschreiberin aus seiner/ihrer Abteilung. Der Abteilungspräsident oder die Abteilungspräsidentin ergänzt die Besetzung − soweit erforderlich − mit den übrigen Mitgliedern der Verwaltungskommission im Turnus ihrer Stellung in der Verwaltungskommission. Richten sich mehrere Beschwerden gegen denselben Erlass, werden diese in der gleichen Besetzung erledigt.
Bei Entscheiden über Erlasse aus den Bereichen des Privat-, Straf- oder Sozialversicherungsrechts besteht der Spruchkörper aus drei Mitgliedern des Verwaltungsgerichts sowie zwei Mitgliedern des Obergerichts bzw. des Sozialversicherungsgerichts. In der Regel führt der Gerichtspräsident oder die Gerichtspräsidentin den Vorsitz und bestimmt den Referenten oder die Referentin. Den Gerichtsschreiber oder die Gerichtsschreiberin bestimmt er oder sie nach Rücksprache mit dem Referenten oder der Referentin, falls es sich dabei um ein Mitglied des Obergerichts oder des Sozialversicherungsgerichts handelt. Ferner bestimmt der Gerichtspräsident oder die Gerichtspräsidentin die beiden andern Mitglieder des Verwaltungsgerichts aus dem Kreis der Vizepräsidenten oder Vizepräsidentinnen.
Mitglieder & Ersatzmitglieder
Nähere Angaben
Dem Verwaltungsgericht gehören zurzeit fünf vollamtliche und zehn teilamtliche Richter und Richterinnen sowie zwölf Ersatzrichter und -richterinnen an.
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Name
|
Vorname
|
Titel
|
Jahrgang
|
---|---|---|---|
Bertschi | Martin | Dr. iur | 1969 |
Donatsch | Marco | Dr. iur. | 1976 |
Häggi Furrer | Reto | Dr. iur. | 1982 |
Hauser | Matthias | lic.iur. | 1966 |
Hunziker | Silvia |
Dr. iur. | 1978 |
Kessler Coendet | Franz | Dr. iur. | 1965 |
Krause | José | Dr. iur. | 1985 |
Malla | Jasmin | Dr. iur. | 1980 |
Moser | André W. | Dr. iur. | 1971 |
Nüssle | Tamara | Dr. iur. | 1974 |
Raster | Josua | Dr. iur. | 1973 |
Schweikert | Daniel | lic. iur. | 1979 |
Seiler | Moritz | lic. iur. | 1987 |
Sobotich | Viviane | Dr. iur. | 1969 |
Sprenger | Peter | lic. iur. | 1960 |
Schüpbach Schmid | Maja | Dr. iur. | 1965 |
Wintsch | Sandra | Dr. iur. | 1973 |
Name
|
Vorname
|
Titel
|
Jahrgang
|
|
---|---|---|---|---|
Egli | Patricia | Dr. iur. | 1972 | * |
Fässler | Bruno | Dr. iur. | 1962 | |
Kühne | Daniela | Dr. iur. | 1978 | * |
Mattle | Adrian | Dr. iur. | 1976 | |
Morgenbesser | Mischa | Dr. iur. |
1973 | |
Niedermann | Beryl | lic. iur. | 1975 | * |
Plüss | Kaspar | Dr. iur. | 1972 | |
Taddei | Pascal | Dr. iur. | 1975 | |
Tschirky | Nicole | lic. iur. | 1982 | * |
* Vom Verwaltungsgericht gewählte bzw. zur Wahl vorgeschlagene Ersatzmitglieder
Generalsekretariat
Das Generalsekretariat, auch Zentralkanzlei genannt, stellt die Infrastruktur für den Gerichtsbetrieb bereit und unterstützt die Abteilungen mit einer Vielzahl von administrativen Dienstleistungen, insbesondere für das Rechnungswesen, die Personaladministration, die Informatik und die Ausfertigung und Anonymisierung von Entscheiden sowie die Dokumentation und Archivierung.
Das breit gefächerte Aufgabenportfolio wird von rund elf Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen betreut. Der Generalsekretär/die Generalsekretärin führt mit seiner/ihrer Stellvertretung die Zentralkanzlei. Sie koordinieren die Arbeit der Gerichtsschreiber und Gerichtsschreiberinnen und des administrativen Abteilungspersonals und regeln die abteilungsübergreifenden personellen Belange. Sie unterstützen das Gerichtspräsidium bei der Vorbereitung der Geschäfte des Plenums und der Verwaltungskommission und nehmen an deren Sitzungen mit Antragsrecht und beratender Stimme teil.
Zusammen mit dem Gerichtspräsidium vertritt der Generalsekretär/die Generalsekretärin die Geschäfte der Leitungsorgane vor dem Aufsichtsorgan des Kantonsrats und in der Verwaltungskommission der obersten Gerichte.
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8090 Zürich
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Verwaltungsgericht des Kantons Zürich
Postfach
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Das Verwaltungsgericht erteilt keine Rechtsauskünfte.