Die Aufsichtstätigkeit des Verwaltungsgerichts
Das Verwaltungsgerichts übt die Aufsicht über die Geschäftsführung des Baurekursgerichts, des Steuerrekursgerichts und der Kantonalen Schätzungskommissionen in Abtretungsstreitigkeiten aus.
Inhaltsverzeichnis
Das Baurekursgericht
Das Baurekursgericht überprüft als erste kantonale Rechtsmittelinstanz Anordnungen von kommunalen und kantonalen Verwaltungsbehörden überwiegend im Planungs- und Baurecht, im Natur-, Heimat- und Umweltschutzrecht sowie in spezialverwaltungsrechtlichen Rechtsgebieten («Lex Koller», Gebäudeversicherungs- und Feuerwehrwesen sowie landwirtschaftliche Streitigkeiten gemäss Landwirtschaftsgesetz).
Die Abteilungspräsidenten und Abteilungspräsidentinnen, die weiteren Mitglieder und zwölf Ersatzmitglieder werden vom Kantonsrat gewählt. Für einen Drittel der Ersatzmitglieder steht dem Baurekursgericht ein Vorschlagsrecht zu.
Das Steuerrekursgericht
Das Steuerrekursgericht ist die erste gerichtliche Instanz, an die Rechtsuchende gelangen können, wenn sie einen Einspracheentscheid einer kantonalen oder kommunalen Steuerbehörde anfechten wollen.
Die Wahl des Gerichtspräsidenten oder der Gerichtspräsidentin, der voll- und teilamtlichen Mitglieder sowie der zwölf Ersatzmitglieder erfolgt durch den Kantonsrat, wobei dem Steuerrekursgericht für einen Drittel der Ersatzrichter ein Vorschlagsrecht zusteht.
Die Kantonalen Schätzungskommissionen in
Abtretungsstreitigkeiten
Aufgaben und Organisation
In den Geschäftsbereich der Schätzungskommissionen in Abtretungsstreitigkeiten fallen Entscheidungen über die Art und Höhe der Entschädigung bei formeller und materieller Enteignung.
Der Kanton ist in vier Schätzungskreise eingeteilt:
Kreis I: die Bezirke Zürich, Bülach, Dielsdorf und Dietikon
Kreis II: die Bezirke Affoltern, Horgen und Meilen
Kreis III: die Bezirke Hinwil, Uster und Pfäffikon
Kreis IV: die Bezirke Winterthur und Andelfingen
Das Verwaltungsgericht wählt die Mitglieder und Ersatzmitglieder der vier Schätzungskommissionen auf die Dauer von drei Jahren (mit der Möglichkeit der Wiederwahl). Die Schätzungskommissionen bestehen je aus einem Präsidenten oder einer Präsidentin, zwei Mitgliedern und zwei Ersatzmitgliedern.
Mitglieder und Ersatzmitglieder
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Präsidium
Regina Meier, Dr. iur., Rechtsanwältin, Zürich
Mitglieder
Jürg Fredi Lehner, dipl. Bauführer SBA, Kilchberg
Silvio Deplazes, dipl. Architekt HTL, Zürich
Ersatzmitglieder
Daniel Michel, dipl. Ingenieur, Zürich
Markus Wechsler, dipl. Betriebsökonom und Immobilienbewerter, Wallisellen
Protokollführende
Katja Schoch Ospina Montes, Rechtsanwältin, Winterthur
Stv. Protokollführender
Stefan Frey, Rechtsanwalt, Winterthur
Präsidium
Yvette Kovacs, Dr. iur., Rechtsanwältin, Zürich
Mitglieder
Stefan Osterwalder, pat. Ingenieur-Geometer eMBA, Rüschlikon
Katharina Seiler Germanier, lic. iur., Zürich
Ersatzmitglieder
Matthias Arioli, dipl. Bauingenieur ETH, Zürich
Reto Wild, dipl. Landschaftsarchitekt HTL, Zürich
Protokollführende
Irene Widmer, Rechtsanwältin, Affoltern am Albis
Stv. Protokollführende
Tanja Čanžek, MLaw, Zürich
Präsidium
Maja Saputelli, Rechtsanwältin, Zürich
Mitglieder
Mark Frauchiger, dipl. Bauingenieur HTL, Effretikon
Frank Kessler, Ingenieur ETH, Zürich
Ersatzmitglieder
Manuel Meier, Immobilienbewerter FA, Immobilienökonom, Wallisellen
vakant
Protokollführender
Stefan Frey, MLaw, Rechtsanwalt, Winterthur
Präsidium
Silvia Eggenschwiler Suppan, lic. iur., Rechtsanwältin, Dietlikon
Mitglieder
Andreas Bertet, Baumanagement, Immobilienbewerter, Winterthur
Rolf Wiedmer, dipl. Architekt FH, Winterthur
Ersatzmitglieder
Kaspar Zwicky, dipl. Architekt HTL, Winterthur
Tanja Schellenberg Feldmann, lic. iur., Wangen
Protokollführende
Andreas Tinner, MLaw, Winterthur
Rechtsgrundlagen
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