Die Aufsichtstätigkeit des Verwaltungsgerichts
Das Verwaltungsgerichts übt die Aufsicht über die Geschäftsführung des Baurekursgerichts, des Steuerrekursgerichts und der Kantonalen Schätzungskommissionen in Abtretungsstreitigkeiten aus.
Inhaltsverzeichnis
Das Baurekursgericht
Das Baurekursgericht überprüft als erste kantonale Rechtsmittelinstanz Anordnungen von kommunalen und kantonalen Verwaltungsbehörden überwiegend im Planungs- und Baurecht, im Natur-, Heimat- und Umweltschutzrecht sowie in spezialverwaltungsrechtlichen Rechtsgebieten («Lex Koller», Gebäudeversicherungs- und Feuerwehrwesen sowie landwirtschaftliche Streitigkeiten gemäss Landwirtschaftsgesetz).
Die Abteilungspräsidenten und Abteilungspräsidentinnen, die weiteren Mitglieder und zwölf Ersatzmitglieder werden vom Kantonsrat gewählt. Für einen Drittel der Ersatzmitglieder steht dem Baurekursgericht ein Vorschlagsrecht zu.
Das Steuerrekursgericht
Das Steuerrekursgericht ist die erste gerichtliche Instanz, an die Rechtsuchende gelangen können, wenn sie einen Einspracheentscheid einer kantonalen oder kommunalen Steuerbehörde anfechten wollen.
Die Wahl des Gerichtspräsidenten oder der Gerichtspräsidentin, der voll- und teilamtlichen Mitglieder sowie der zwölf Ersatzmitglieder erfolgt durch den Kantonsrat, wobei dem Steuerrekursgericht für einen Drittel der Ersatzrichter ein Vorschlagsrecht zusteht.
Die Kantonalen Schätzungskommissionen in
Abtretungsstreitigkeiten
Aufgaben und Organisation
In den Geschäftsbereich der Schätzungskommissionen in Abtretungsstreitigkeiten fallen Entscheidungen über die Art und Höhe der Entschädigung bei formeller und materieller Enteignung.
Der Kanton ist in vier Schätzungskreise eingeteilt:
Kreis I: die Bezirke Zürich, Bülach, Dielsdorf und Dietikon
Kreis II: die Bezirke Affoltern, Horgen und Meilen
Kreis III: die Bezirke Hinwil, Uster und Pfäffikon
Kreis IV: die Bezirke Winterthur und Andelfingen
Das Verwaltungsgericht wählt die Mitglieder und Ersatzmitglieder der vier Schätzungskommissionen auf die Dauer von drei Jahren (mit der Möglichkeit der Wiederwahl). Die Schätzungskommissionen bestehen je aus einem Präsidenten oder einer Präsidentin, zwei Mitgliedern und zwei Ersatzmitgliedern.
Mitglieder und Ersatzmitglieder
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Präsidium
Susanne Altorfer, lic. iur, Rechtsanwältin, Küsnacht
Mitglieder
Jürg Fredi Lehner, dipl. Bauführer SBA, Kilchberg
Edgar Rudolf Keller, Bauingenieur HTL, Adliswil
Ersatzmitglieder
Silvio Deplazes, Architekt HTL, Zürich
Daniel Michel, dipl. Ingenieur ETH und Immobilienbewerter mit eidg. Fachausweis, Zürich
Protokollführende
Manuela Vock, lic. iur., Rechtsanwältin, Zürich
Präsidium
Yvette Kovacs, Dr. iur., Rechtsanwältin, Zürich
Mitglieder
Dominik Bachmann, Dr. iur. et lic. phil., Rechtsanwalt, Kilchberg
Stefan Osterwalder, dipl. Kulturingenieur ETH und pat. Ingenieur/Geometer, Männedorf
Ersatzmitglieder
Matthias Arioli, dipl. Ingenieur ETH/SIA MRICS, Zürich
Reto Wild, Landschaftsarchitekt, Zürich
Protokollführende
Katharina Seiler Germanier, lic. iur., Zürich
Präsidium
Reto Lardi, Architekt HTL, Ottikon bei Kemptthal
Mitglieder
Kurt Schmid, Landwirt mit Meisterdiplom, Brüttisellen
Mark Frauchiger, dipl. Bauingenieur HTL, Effretikon
Ersatzmitglieder
Roland Fraefel, dipl. Architekt FH/SIA, Uster
Silvia Eggenschwiler Suppan, lic. iur, Rechtsanwältin, Dietlikon
Protokollführender
Stefan Frey, MLaw, Rechtsanwalt, Winterthur
Präsidium
Andreas Tinner, Dr. iur., Rechtsanwalt, Winterthur
Mitglieder
Felix Bachmann, dipl. Kulturingenieur ETH, Flurlingen
Andreas Bertet, Architekt FH, Winterthur
Ersatzmitglieder
Rolf Wiedmer, Architekt FH, Winterthur
Kaspar Zwicky, dipl. Architekt HTL, Winterthur
Protokollführende
Isabella Achtnich, lic. iur, Rechtsanwältin, Winterthur
Rechtsgrundlagen
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Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr und
14.00 bis 16.00 Uhr
Das Verwaltungsgericht erteilt keine Rechtsauskünfte.