A
Angestellte
Als Angestellte gelten das Verwaltungs- und Betriebspersonal, welches gemäss Personalverordnung angestellt ist. Ebenfalls zur Kategorie Angestellte zählen die Lehrpersonen, das Polizeipersonal, die Richter sowie die im Stundenlohn Angestellten, wie Stundenlöhner des Verwaltungs- und Betriebspersonals, Kurzkursleitende Lehrpersonen.
Anstellungen
Die Anzahl Anstellungsverhältnisse einer Verwaltungseinheit wird per Stichtag 31. Dezember des Berichtjahres erhoben, wobei jede Anstellung unabhängig ihres Beschäftigungsgrades voll gezählt wird. Die Anzahl Anstellungsverhältnisse ist höher als die Gesamtzahl der angestellten Personen, da eine Person mehrere Stellen innehaben kann (Mehrfachanstellung). Es werden nur die Anstellungsverhältnisse der Kategorie Angestellte ausgewiesen, die Kategorie übriges Personal wird in der Statistik nicht berücksichtigt.
B
Beschäftigungsumfang
Der Beschäftigungsumfang einer Verwaltungseinheit umfasst die Gesamtzahl aller während des Jahres Beschäftigten in Vollzeiteinheiten. Eine Vollzeiteinheit entspricht einer Anstellung vom 1. Januar bis 31. Dezember bei einem Beschäftigungsgrad von 100 Prozent. Aus einer Anstellung im Teilzeit-Pensum bzw. durch unterjährigen Aus-/Eintritt ergibt sich der entsprechende Anteil einer Vollzeiteinheit. Der Beschäftigungsumfang wird in den Kategorien Angestellte und übriges Personal ausgewiesen.
Bruttofluktuation
Die Bruttofluktuation umfasst grundsätzlich alle Austritte während eines definierten Betrachtungszeitraums. Dazu gehören Kündigungen durch Mitarbeitende und Arbeitgeber, Pensionierungen, Todesfälle, Invalidisierungen sowie das Auslaufen befristeter Anstellungen.
D
Dienstjahre
Anzahl der Jahre, die eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter seit dem fiktiven Eintritt ununterbrochen in einer Direktion, der Staatskanzlei oder in einer unselbständigen Anstalt des Kantons Zürich beschäftigt ist.
E
Einmalzulage (EZ)
Eine Einmalzulage (EZ) ist eine einmalige finanzielle Leistung für besondere Leistungen, die im Rahmen des vom Regierungsrat festgelegten Budgets gewährt werden kann.
F
Fiktives Eintrittsdatum
Das fiktive Eintrittsdatum ist das für die Berechnung der Dienstjahre massgebende Eintrittsdatum. Es entspricht grundsätzlich dem Beginn der ersten anrechenbaren Tätigkeit und kann aufgrund gesetzlicher oder betrieblicher Regelungen (z. B. bei Wiedereintritt oder bestimmten Unterbrüchen) angepasst werden. Es kann vom effektiven Eintrittsdatum abweichen.
Fluktuation
Die Fluktuation beschreibt die Anzahl bzw. den Anteil der Austritte innerhalb eines definierten Betrachtungszeitraums. Unterschieden wird zwischen Brutto-, Netto- und Frühfluktuation.
Fluktuationsquote
Die Fluktuationsquote gibt den prozentualen Anteil der Mitarbeitenden an, die das Unternehmen innerhalb eines definierten Betrachtungszeitraums verlassen haben, bezogen auf den durchschnittlichen Personalbestand im gleichen Zeitraum.
Fluktuationsquote (%) = Anzahl Austritte / ø Personalbestand * 100
Frühfluktuation
Die Frühfluktuation umfasst sämtliche Austritte innerhalb der ersten 12 Monate (ohne befristete Anstellungen, Tod und Invalidität). Das heisst, unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis gekündigt hat.
I
Individuelle Lohnerhöhung (ILE)
Leistungsabhängige Lohnerhöhung, die auf einer Mitarbeiterbeurteilung mit entsprechender Qualifikation basiert. Die Vergabe erfolgt im Rahmen der vom Regierungsrat festgelegten Quote.
K
Kaderkategorien (Kaderstufen)
Kaderkategorien dienen der Einteilung von Kaderfunktionen nach ihrer Funktion, Führungsverantwortung, Entscheidungskompetenz und organisatorischen Einordnung. Sie unterscheiden vier Kategorien (1 bis 4), wobei die Kaderkategorie 4 die höchste Führungsebene und die Kaderkategorie 1 die erste Führungsebene umfasst.
Konsolidierungskreis 1
Direktionen des Regierungsrates und Staatskanzlei mit ihren nachgeordneten Verwaltungseinheiten.
Konsolidierungskreis 2
Kantonsrat und Parlamentsdienste, Finanzkontrolle, Ombudsstelle, Datenschutzbeauftragte, Obergericht, Bezirksgerichte, Notariate, Grundbuch- und Konkursämter, Verwaltungsgericht, Sozialversicherungsgericht, Baurekursgericht und Steuerrekursgericht.
Konsolidierungskreis 3
Zürcher Verkehrsverbund (Verbundorganisation), Forensisches Institut Zürich, Universität Zürich, Zentralbibliothek, Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Zürcher Hochschule der Künste, Pädagogische Hochschule Zürich, Universitätsspital Zürich, Kantonsspital Winterthur, Psychiatrische Universitätsklinik Zürich, Integrierte Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland und Legate im dritten Konsolidierungskreis.
L
Lehrpersonen
Als Lehrpersonen gelten Angestellte in den Lohnreglementen 9-12 (Volksschule) oder 24-26 (Berufs- und Mittelschulen).
Lohnaufwand
Summe sämtlicher Aufwendungen für Löhne und Gehälter einschliesslich Rückstellungen sowie Vergütungen für Behörden, Verwaltungs- und Betriebspersonal und Lehrpersonen.
Hinweis: Bei den Lehrpersonen der Volksschule werden aufgrund der Kostenbeteiligung der Gemeinden nur 20% des tatsächlich anfallenden Lohnaufwands ausgewiesen.
M
Mitarbeiterbeurteilung (MAB)
Die Mitarbeiterbeurteilung (MAB) ist das Instrument zur jährlichen Beurteilung von Leistung und Verhalten der Mitarbeitenden durch die vorgesetzte Person. Sie dient der Beurteilung der Zielerreichung und bildet die Grundlage für die Personalentwicklung sowie leistungsabhängige Lohnmassnahmen. Die Bewertung erfolgt anhand einer Skala von A bis E, wobei A für vorzüglich und E für ungenügend steht.
N
Nettofluktuation
Die Nettofluktuation umfasst freiwillige Austritte, d.h. Kündigungen durch die Mitarbeitenden, innerhalb eines definierten Betrachtungszeitraums.
P
Personalbestand, durchschnittlich
Der durchschnittliche Personalbestand entspricht der durchschnittlichen Anzahl Mitarbeitender während eines definierten Betrachtungszeitraums. Er dient als Bezugsgrösse für HR-Kennzahlen, beispielsweise die Fluktuationsquote.
ø Personalbestand = (Anzahl aktive Anstellungen per 1. des Monats + Anzahl aktive Anstellungen per letzten des Monats) / 2
T
Teilzeit
Anstellungen mit einem Beschäftigungsgrad von weniger als 90%.
Ü
Übriges Personal
Als übriges Personal gelten Lernende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Magistratspersonen und Kommissionsmitglieder.
V
Vollzeit
Anstellungen mit einem Beschäftigungsgrad von 90% oder mehr.
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Personalamt – HR-Controlling