IT-Standards und -Richtlinien

Für die Zusammenarbeit mit dem Kanton Zürich in den Bereichen Informations- und Kommunikationstechnik sowie Datenbearbeitung gelten verbindliche Allgemeine Geschäftsbestimmungen.

Allgemeine Geschäftsbestimmungen

Für die Zusammenarbeit zwischen dem Kanton Zürich und seinen Geschäftspartnern in den Bereichen Informations- und Kommunikationstechnik sowie Datenbearbeitung gelten verbindliche Standards.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Sie sollen zusammen mit den AGB der Digitalen Verwaltung Schweiz faire Vertragsverhältnisse zwischen den öffentlichen Organen als Leistungsbezüger und Erbringer von IKT-Leistungen sicherstellen. Die AGB sind bei neuen Abschlüssen und Verträgen im Regelfall zu verwenden.

Kontakt

Amt für Informatik

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Waltersbachstrasse 5
8090 Zürich
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