Für die Zusammenarbeit mit dem Kanton Zürich in den Bereichen Informations- und Kommunikationstechnik sowie Datenbearbeitung gelten verbindliche Allgemeine Geschäftsbestimmungen.
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Allgemeine Geschäftsbestimmungen
Für die Zusammenarbeit zwischen dem Kanton Zürich und seinen Geschäftspartnern in den Bereichen Informations- und Kommunikationstechnik sowie Datenbearbeitung gelten verbindliche Standards.
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Sie sollen zusammen mit den AGB der Digitalen Verwaltung Schweiz faire Vertragsverhältnisse zwischen den öffentlichen Organen als Leistungsbezüger und Erbringer von IKT-Leistungen sicherstellen. Die AGB sind bei neuen Abschlüssen und Verträgen im Regelfall zu verwenden.