Namensänderung beantragen in Bezug auf die Geschlechtsidentität
Anleitung
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Wer kann ein Gesuch stellen?
Der Vorname einer Person kann mittels eines Namensänderungsverfahrens an die Geschlechtsidentität angepasst werden.
Weist der Familienname oder ein Zwischenname eine geschlechtsspezifische Endung auf, können auch diese Namensteile geändert werden (z.B. Namen aus Ländern, bei denen die Endung männliche oder weibliche Formen aufweisen wie «Boskowitsch» – «Boskowna».
Personen, welche sich mit keinem Geschlecht oder beiden Geschlechtern identifizieren, können einen geschlechtsneutralen Namen oder mehrere unterschiedliche geschlechtsspezifische Vornamen wählen.
Das Gesuch um Namensänderung kann von unserer Behörde geprüft werden, wenn eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt werden:
Vorteile:
- Gesetzlicher Wohnsitz im Kanton Zürich
- Wohnsitz im Ausland und Kantonsbürgerrecht in Zürich
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Unterlagen zusammenstellen
Nachfolgend finden Sie das Gesuchsformular für die Namensanpassung an die Geschlechtsidentität. Bitte füllen Sie dieses mit Ihren Personalien sowie mit den Angaben über die gewünschte Namensführung aus.
Die Zusatzdokumente sowie Allgemeine Informationen zum Antrag um Namensänderung finden Sie im nachfolgenden Merkblatt «Namensangleichung an die Geschlechtsidentität». Bitte reichen Sie sämtliche Unterlagen ohne Hüllen und wenn möglich ohne Heftklammern ein.
Für die Bestellung des notwendigen Zivilstandsdokumentes können Sie mit Hilfe des untenstehenden Links die Kontaktdaten von Ihrem zuständigen Zivilstandsamt finden.
Fehlen Ihnen die finanziellen Mittel für das Namensänderungsverfahren, haben Sie die Möglichkeit zusätzlich ein Gesuch um Gebührenerlass zu beantragen.
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Unterlagen prüfen
Vorteile:
- Gesuchsformular komplett ausgefüllt, inklusive der Original-Unterschrift(en)
- Zivilstandsdokument gemäss Merkblatt liegt vor
- Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister
- Aktueller Auszug aus dem Strafregister
- Kopie Pass und Ausländerausweis liegt bei (sofern nötig)
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Gesuch senden
Das Gesuch senden Sie an diese Adresse:
Gemeindeamt
Namensänderung
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So geht es weiter
Nach Eingang des Gesuchs beginnt die Bearbeitung. Die Bearbeitungszeit kann von wenigen Wochen bis zu circa drei Monaten in Anspruch nehmen. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Sachverhalt und der damit verbundenen Abklärungen.
Für die Gesuchsbearbeitung können während des Verfahrens weitere Unterlagen eingefordert werden.
Kontakt
Gemeindeamt - Namensänderung
Allgemeine Fragen
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag
08.00 Uhr bis 11.45 Uhr und
13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag
08.00 Uhr bis 11.45 Uhr und
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr