Nachweise Weiterbildung einreichen

Anleitung

  1. Kontrolle Weiterbildung

    Behörden- und Ersatzmitglieder der KESB müssen sich jährlich mindestens einen Tag weiterbilden. Die Erfüllung dieser minimalen Weiterbildungspflicht wird von der Aufsichtsbehörde kontrolliert.

    Schulung Aufsichtsbehörde

    Für Behörden- und Ersatzmitglieder der KESB ist der Besuch der Schulung kostenlos. Mit der Teilnahme haben sie ihre Weiterbildungspflicht erfüllt und müssen nichts unternehmen.

    Schulungen Dritter

    Behörden- und Ersatzmitglieder der KESB können auch Kurse anderer Weiterbildungsanbieter besuchen. Die Kosten werden im Umfang eines Kurstages vom Kanton übernommen (max. 600 Franken).

  2. Unterlagen bereithalten

    Die KESB haben der Aufsichtsbehörde beim Besuch von Schulungen Dritter bis jeweils Ende November die folgenden Unterlagen einzureichen:

    Vorteile:

    • ausgefülltes Formular Weiterbildungskontrolle
    • Kursbestätigungen
    • Rechnungen
  3. Formular ausfüllen und Unterlagen hochladen

    Kontaktperson
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    Bitte wählen Sie die passende Ortschaft aus:

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      +41 __ ___ __ __ Eingabe entspricht den Vorgaben. Eingabe entspricht nicht den Vorgaben.

      Bitte geben Sie die Telefonnummer im Format +41 XX XXX XX XX ein.

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      Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse an.

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      Unterlagen
      Ausgefülltes Formular Weiterbildungskontrolle

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      Kursbestätigungen und Rechnungen

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      Bemerkungen
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      Vielen Dank.

      Ihre Unterlagen wurden an die Aufsichtsbehörde übermittelt. Wir werden diese schnellstmöglich prüfen.

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      Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse an.

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    Kontakt

    Fachaufsicht KESB

    Adresse

    Wilhelmstrasse 10
    Gemeindeamt
    8005 Zürich
    Route (Google)
    Adresse wurde kopiert Adresse konnte nicht kopiert werden


    Postanschrift

    Postfach
    8090 Zürich

    E-Mail

    kesb.aufsicht@ji.zh.ch