Nachweise Weiterbildung einreichen

Anleitung

  1. Kontrolle Weiterbildung

    Behörden- und Ersatzmitglieder der KESB müssen sich jährlich mindestens einen Tag weiterbilden. Die Erfüllung dieser minimalen Weiterbildungspflicht wird von der Aufsichtsbehörde kontrolliert.

    Schulung Aufsichtsbehörde

    Für Behörden- und Ersatzmitglieder der KESB ist der Besuch der Schulung kostenlos. Mit der Teilnahme haben sie ihre Weiterbildungspflicht erfüllt und müssen nichts unternehmen.

    Schulungen Dritter

    Behörden- und Ersatzmitglieder der KESB können auch Kurse anderer Weiterbildungsanbieter besuchen. Die Kosten werden im Umfang eines Kurstages vom Kanton übernommen (max. 600 Franken).

  2. Unterlagen bereithalten

    Die KESB haben der Aufsichtsbehörde beim Besuch von Schulungen Dritter bis jeweils Ende November die folgenden Unterlagen einzureichen:

    Vorteile:

    • ausgefülltes Formular Weiterbildungskontrolle
    • Kursbestätigungen
    • Rechnungen
  3. Formular ausfüllen und Unterlagen hochladen

    Kontaktperson

    Dies ist ein Pflichtfeld.

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    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Bitte wählen Sie die passende Ortschaft aus:

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    +41 __ ___ __ __

    Bitte geben Sie die Telefonnummer im Format +41 XX XXX XX XX ein.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse an.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Unterlagen
    Ausgefülltes Formular Weiterbildungskontrolle

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    Kursbestätigungen und Rechnungen

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    Bemerkungen

    Vielen Dank.

    Ihre Unterlagen wurden an die Aufsichtsbehörde übermittelt. Wir werden diese schnellstmöglich prüfen.

    Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse an.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

Kontakt

Fachaufsicht KESB

Adresse

Wilhelmstrasse 10
Gemeindeamt
8005 Zürich
Route (Google)


Postanschrift

Postfach
8090 Zürich

E-Mail

kesb.aufsicht@ji.zh.ch