Ernennung KESB-Mitglieder prüfen

Anleitung

  1. Ernennung von Behörden- und Ersatzmitgliedern prüfen lassen

    Die Ernennung von Behörden- und Ersatzmitgliedern wird von der Aufsichtsbehörde auf ihre Gesetzmässigkeit überprüft. Die KESB hat Veränderungen innerhalb ihrer Behörde innert 30 Tagen der Aufsichtsbehörde zu melden. 

    Voraussetzungen:

    • Schweizer Bürgerrecht und Wohnsitz in der Schweiz
    • Universitätsabschluss oder eidgenössisch anerkannter Ausbildungsabschluss auf Tertiärstufe im Fachbereich Recht, Soziale Arbeit, Pädagogik, Psychologie, Gesundheit oder Treuhandwesen
    • Mindestens zweijährige berufliche Tätigkeit im Fachbereich
    • Mindestpensum für Behördenmitglieder 50 Prozent und für Präsidium 80 Prozent
  2. Unterlagen bereithalten

    Für die Überprüfung der Ernennung sind folgende Unterlagen einzureichen: 

    Vorteile:

    • Protokollauszug Ernennung (Pensum, Fachbereich und Eintrittsdatum)
    • Lebenslauf 
    • Ausbildungsnachweise
    • ID- bzw. Passkopie

    Austritte von Behörden- und Ersatzmitgliedern können ohne Unterlagen mitgeteilt werden. 

  3. Formular ausfüllen und Unterlagen hochladen

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      Aufsichtsrechtliche Prüfung
      Protokollauszug Ernennung (Pensum, Fachbereich, Eintrittsdatum)

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      Lebenslauf und Ausbildungsnachweis

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      ID- oder Passkopie

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      Bemerkungen
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      Vielen Dank.

      Ihre Unterlagen wurden an die Aufsichtsbehörde übermittelt. Wir werden diese schnellstmöglich prüfen.

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    Kontakt

    Fachaufsicht KESB

    Adresse

    Wilhelmstrasse 10
    Gemeindeamt
    8005 Zürich
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    kesb.aufsicht@ji.zh.ch