Newsletter 06/2021

Liebe Leserin, lieber Leser

Seit wenigen Tagen steht definitiv fest, dass das neue Kinder- und Jugendheimgesetz und die dazugehörige Verordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Dank der intensiven Vorbereitungsarbeiten von Leistungserbringenden, zuweisenden Stellen, Gemeinden, Verbänden, dem VSA, dem AJB und weiteren involvierten Stellen sind wir bereit! Wir möchten uns herzlich für die gute Zusammenarbeit bedanken und freuen uns auf die anstehende Umsetzung.

Wir wünschen Ihnen einen geruhsamen Jahreswechsel und weiterhin viel Energie, um Ihre anspruchsvollen Aufgaben unter nach wie vor schwierigen Bedingungen bewältigen zu können.

Freundliche Grüsse
Franziska Brägger
Leiterin Zentralbereich Ergänzende Hilfen zur Erziehung, AJB

Informationen allgemein

Empfängerkreis des Newsletters

Wir haben festgestellt, dass dieser Newsletter nicht bis zu allen von den Informationen betroffenen Mitarbeitenden gelangt, wenn er an eine unpersönliche info@... –Adresse gesandt wird. Bitte stellen Sie sicher, dass der interne Informationsfluss gewährleistet ist. Leiten Sie dafür den Newsletter weiter oder melden Sie uns zusätzliche Empfängeradressen auf zbe@ajb.zh.ch.

Website in Überarbeitung

Wir überarbeiten derzeit unsere Website, damit wir Ihnen rechtzeitig zur Inkraftsetzung alle relevanten Informationen zur Verfügung stellen können.

Die Inhalte zur Fallfinanzierung (umfasst KJG-Leistungen, Kostenübernahmegarantien und Anbieterverzeichnisse) sind bereits fertiggestellt.

Fragen & Antworten

Im Zusammenhang mit der Umsetzung des KJG gibt es viele offene Fragen. Alle Leistungserbringenden können ihre Fragen rund um die Themen Heimpflege, SPF, DAF, KÜG, IVSE etc. auf diesem Padlet-Board eintragen.

Die Antworten werden wöchentlich aktualisiert und sind für alle einsehbar. Sollten Sie institutionsspezifische Einzelfallfragen haben, wenden Sie sich bitte weiterhin an die zuständigen Fachmitarbeitenden.

Controlling im Dienst von Kindern und Jugendlichen

Ein Porträt über Daniela Ott, Controllerin Trägerschaften im Zentralbereich Ergänzende Hilfen zur Erziehung.

Portrait Daniela Ott
Daniela Ott, Controllerin Trägerschaften

«Ich schätze es, dass hinter den Zahlen nicht ein Produkt steht, sondern dass es sich um Zahlen von Einrichtungen handelt, die für das Wohl von Kindern und Jugendlichen besorgt sind.»

Daniela Ott gehört in ihrem Team zu jenen Mitarbeitenden, die am längsten beim Amt für Jugend und Berufsberatung arbeiten. Im vergangenen Juni waren es genau 10 Jahre. Nach eineinhalb Jahren im Bereich Sonderpädagogische Massnahmen, wechselte sie in die damalige Abteilung Kinder- und Jugendheime, wo sie ab 2013 bei der Fallfinanzierung tätig war. Dort arbeitete sie vor allem im Bereich Kostenübernahmegarantien und allen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der IVSE, betreute Lernende als Berufsbildnerin und verantwortete ab Dezember 2018 den Bereich Bauten und Anschaffungen für Kinder- und Jugendheime. Seit Ende 2019 arbeitet die diplomierte Betriebsökonomin nun im Controlling-Team der Abteilung Trägerschaften.

Im Spannungsfeld zwischen Finanzen und Kindswohl

«Als Controllerin Trägerschaften prüfe ich vor allem die eingereichten Budgets und Schlussrechnungen der beitragsberechtigten Zürcher Heime», erklärt Daniela Ott. Dabei müssen für die Festlegung des Staatsbeitrages immer auch die gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt werden. Dies kann durchaus zu Diskussionen zwischen dem AJB und den Trägerschaften führen, weil nicht immer alles, was wünschenswert wäre, auch finanziert werden kann.

Ausserdem beraten Daniela Ott und ihr Team die Einrichtungen zu Fragen bei der Berichterstattung und unterstützen die Pädagoginnen und Pädagogen des Teams Trägerschaften bei finanziellen Fragestellungen. Sie ist zudem weiterhin die erste Ansprechperson für Bauten und Anschaffungen und arbeitet in dieser Funktion eng mit dem Hochbauamt und dem Bundesamt für Justiz zusammen.

Gesetzliche Neuerungen ab dem nächsten Jahr

Das neue Kinder- und Jugendheimgesetz (KJG) bringt wesentliche Änderungen in das Controlling der Abteilung Trägerschaften. Es wird am 1. Januar des kommenden Jahres in Kraft treten. «Ab diesem Zeitpunkt wird es noch mehr beitragsberechtigte Heime geben», sagt Daniela Ott und ergänzt: «Neu werden wir zum Beispiel auch den Wohnteil von Schulheimen prüfen, wobei das Volksschulamt weiterhin für den Schulteil zuständig sein wird.» Zudem werden neue Leistungsbereiche wie Dienstleistungsanbietende in der Familienpflege und die Sozialpädagogische Familienhilfe zum Zuständigkeitsbereich der Abteilung Trägerschaften gehören. Auch das wird für das Controlling zu neuen Aufgaben führen.

Das neue KJG habe sich aber bereits in diesem Jahr auf die Arbeit in ihrem Team ausgewirkt, betont Daniela Ott. «Die Schwierigkeit besteht vor allem darin, dass wir parallel zwei verschiedene Rechtsgrundlagen berücksichtigen müssen. So prüfen wir die Budgets der Einrichtungen für das Jahr 2022 bereits nach den Richtwerten des neuen KJG und im nächsten Jahr schliessen wir das 2021 noch nach den bisherigen gesetzlichen Grundlagen ab.»

Berufliche Herausforderungen mit Offenheit anpacken

Die Umsetzung des neuen KJG zeigt exemplarisch, dass im Berufsalltag von Daniela Ott Flexibilität gefordert ist. Sie, die nach ihrer Familienzeit als Wiedereinstieg einen Abstecher zur Post machte, sieht es positiv: «Ich möchte meine Neugier für Neues immer wieder bestärken und bei der Arbeit offen sein für Neues.» Sie kann sich dabei auf ein Team verlassen, das dieselben Grundwerte teilt und mit ihr bei Herausforderungen am selben Strick zieht.

Informationen für Heime mit Beitragsberechtigung

Belegungsnachweis / LEI 2021

Wie jedes Jahr bitten wir Sie, uns das ausgefüllte Formular zur Erfassung der Aufenthaltstage (LEI), bei vom Bundesamt für Justiz anerkannten Heimen inklusive der Ausbildungsquote, bis zum 10. Januar 2022 als Excel-Datei (ohne Unterschrift) an traegerschaften@ajb.zh.ch zuzustellen. Das Formular werden wir den zuständigen Personen in den kommenden Tagen separat per Mail zustellen.

Dies betrifft nur Einrichtungen mit einem im 2021 beitragsberechtigten Angebot.

Teuerungsausgleich 2022

Mit Beschluss vom 27. Oktober 2021 (RRB 1215/2021) hat der Regierungsrat den Teuerungsausgleich für 2022 auf 0,9% festgelegt. Die Institutionen sind aufgefordert, diese Anpassung bei der Lohnplanung zu berücksichtigen. Die Budgets 2022 müssen deswegen jedoch nicht neu eingereicht werden.

Informationen für Heime mit Bewilligung

Schutzkonzepte Covid-19

Am 3. Dezember 2021 verschärfte der Bundesrat die Massnahmen gegen das Coronavirus, welche seit dem 6. Dezember 2021 Gültigkeit haben. Wir bitten alle Heime, ihre Schutzkonzepte entsprechend zu aktualisieren.

Informationen für DAF & SPF

Portal-Login SPF / DAF

Leistungserbringende im Bereich SPF und DAF warten noch auf die Zugänge für das KJG-Portal. Die Auslieferung verzögert sich, da zusätzliche Arbeiten an der Portalumgebung notwendig sind, um eine reibungslose Abgeltung zu gewährleisten. Die Logins werden voraussichtlich bis Ende Dezember verschickt. Wir bedanken uns für Ihre Geduld.

Kontakt

Amt für Jugend und Berufsberatung - Zentralbereich Ergänzende Hilfen zur Erziehung, Trägerschaften

Adresse

Dörflistrasse 120
8090 Zürich
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