Newsletter 04/2021

Erfahren Sie Aktualitäten aus dem Zentralbereich Ergänzende Hilfen zur Erziehung.

Liebe Leserin, lieber Leser

Die Themen unseres letzten Newsletters vor den Sommerferien: Michael Just ist der neue Leiter der Abteilung Trägerschaften. Im Portrait erfahren Sie mehr zu seiner Person. Wir weisen zudem auf den neuen Leitfaden zur Erstellung eines Konzepts hin und informieren über den Betreuungsurlaub für Eltern gesundheitlich schwer beeinträchtigter Kinder.

Freundliche Grüsse

Franziska Brägger
Leiterin Zentralbereich Ergänzende Hilfen zur Erziehung, AJB

Informationen allgemein

Mit Fachlichkeit und Humor in eine stabile Zukunft

Ein Porträt über Michael Just, neuer Leiter Abteilung Trägerschaften im Zentralbereich Ergänzende Hilfen zur Erziehung

Michael Just, Leiter Abteilung Trägerschaften
Michael Just, Leiter Abteilung Trägerschaften

«Ich freue mich darauf, mit einem tollen Team Zukunft zu gestalten und Komplexes in eine machbare Form zu giessen.» 

Michael Just hat am 1. Juni die Nachfolge von Nadja Gut angetreten und leitet seither die Abteilung Trägerschaften. Seit Herbst 2018 war er in der Abteilung als Mitarbeiter Pädagogik und Qualität tätig und seit Januar dieses Jahres als stellvertretender Abteilungsleiter. Ein nahtloser Übergang ist also gewährleistet.

Zur Leitungsverantwortung gehören weiterhin die Bewilligung, Aufsicht und Finanzierung von Kinder- und Jugendheimen im Kanton Zürich und von Dienstleistungsangeboten in der Familienpflege (DAF) – unter dem neuen Kinder- und Jugendheimgesetz (KJG) ab 2022 wird der Leistungskatalog mit der Sozialpädagogischen Familienhilfe (SPF) ergänzt. Hinzu kommen Aufgaben als Kantonale Verbindungsstelle des Bundesamtes für Justiz im Kanton sowie die Umsetzung des KJG. Nicht zu vergessen sind die Leitung der Fachmitarbeitenden und das Controlling. «Es ist eine grosse Herausforderung» sagt Michael Just. «Ich möchte das Team in diesem Changeprozess möglichst gut begleiten und dem Feld ein verlässlicher Zusammenarbeitspartner sein.»

Nach dem Konsens suchen

Während seines Studiums in Pädagogik mit Schwerpunkt Sozialpädagogik lernte Michael Just die Forschungswelt kennen, holte sich aber auch Erfahrungen in der Jugend- und Entwicklungszusammenarbeit. Nach dem Lizentiat wechselte er als Sozialpädagoge auf eine Wohngruppe für Jugendliche. Obwohl ihm die praktische Tätigkeit mit den jungen Menschen sehr gefiel, fehlte ihm die konzeptionelle und analytische Denkarbeit, weshalb er nebenbei einen Lehrauftrag annahm. Vor knapp drei Jahren wechselte er dann ins AJB.

Michael Just charakterisiert sich als engagiert, ruhig und reflektiert: «Ich suche nach Konsens und Kompromissen, kann mich gut in verschiedene Positionen eindenken und setze mich für andere Menschen ein.» Bei der Suche nach kreativen Lösungen setzt auf seinen Humor und seine Musikalität. Er freut sich auf die Zusammenarbeit in einem tollen Team, zählt auf Fachlichkeit, Klarheit, Offenheit und Vertrauen: «In dieser turbulenten Zeit müssen wir uns aufeinander verlassen können. Wir brauchen einen regen Austausch, um in den unendlich vielen Fragen nicht unterzugehen.»

An Herausforderungen wachsen

Als grösstes Arbeitsziel der nächsten Monate nennt Michael Just die Umsetzung des neuen KJG. Daneben will er Stabilität und Weitsicht in die Abteilung bringen, flexibel planen, Komplexes in eine machbare Form bringen und vor allem Qualität sichern und das Kindeswohl gewährleisten. Seine fehlende Führungserfahrung macht er durch das breite Wissen wett, das er sich als Fachmitarbeiter angeeignet hat. Und durch seine ruhige Beharrlichkeit: «Es ist manchmal schwierig, den Überblick nicht zu verlieren. Aber ich nehme Herausforderungen Schritt für Schritt, eine nach der anderen. Daran kann ich wachsen.»

Leitfaden zur Erstellung eines Konzeptes

Im Hinblick auf das neue Kinder- und Jugendheimgesetz (KJG) wurde die bisherige «Arbeitsgrundlage zur Erstellung eines Organisationsbeschriebs» überarbeitet und mit den Anforderungen für die Konzepte der SPF- und DAF-Anbietenden ergänzt. Neu heisst das Dokument «Leitfaden zur Erstellung eines Konzeptes für Heime, DAF und SPF».

Wir haben beim Erstellen des neuen Leitfadens weitestgehend auf Bestehendem aufgebaut und die neuen Rechtsgrundlagen nach Inkrafttreten des KJG einfliessen lassen. Der Leitfaden beinhaltet auf den ersten Seiten eine allgemeine Einführung und in einem weiteren Teil die Inhalte, die im Konzept beschrieben werden müssen. Sie finden den Leitfaden auf unserer Website unter Merkblätter & Downloads. Für die Schulheime wurde gemeinsam mit dem Volksschulamt ein spezieller Leitfaden erstellt, welcher nebst dem Wohn- auch den Schulbereich abdeckt. Ziel ist es, dass alle Konzepte der Heimpflege-, SPF- und DAF-Anbietenden zwischen 2022 und 2025 anhand des neuen Leitfadens überarbeitet werden.

Rechtliche Grundlagen für den Leistungsvereinbarungsprozess gemäss KJG

Der Regierungsrat wird die Inkraftsetzung des KJG sowie die definitive Verordnung voraussichtlich im Herbst 2021 beschliessen. Am 2. Juli 2021 wurden Sie von Amtschef André Woodtli im Rahmen eines Webinars über die möglichen Änderungen informiert, welche die KJV aufgrund der Ergebnisse der Vernehmlassung noch erfahren kann. Das Webinar wurde aufgezeichnet und steht als Video zur Verfügung:

Titelbild der Präsentation: Rechtliche Grundlagen für den Leistungsvereinbarungsprozess gemäss KJG
Wenn Sie das Video direkt auf YouTube anschauen, werden Kapitel für eine schnelle Übersicht angezeigt.

Betreuungsurlaub für Eltern gesundheitlich schwer beeinträchtigter Kinder

Am 20. Dezember 2019 wurde auf Bundesebene das Gesetz zur Verbesserung der Situation von betreuenden Angehörigen verabschiedet. Teil dieses Pakets ist ein bezahlter 14-wöchiger Urlaub für die Betreuung von schwer kranken oder verunfallten Kindern, der per 1. Juli 2021 mit einer Änderung im Obligationen- und Erwerbsersatzrecht in Kraft gesetzt wurde. Der Regierungsrat hat im Sinne einer Übergangsregelung beschlossen, die bundesrechtlichen Vorgaben betreffend Betreuungsurlaub im kantonalen Personalrecht für anwendbar zu erklären. Der Betreuungsurlaub ist daher auch von allen Leistungserbringenden umzusetzen, mit denen das AJB eine Leistungsvereinbarung abschliessen wird.

Erwerbstätige Eltern haben Anspruch auf einen bezahlten Betreuungsurlaub im Umfang von höchstens 14 Wochen, wenn sie ihre Erwerbstätigkeit zur Betreuung ihres wegen Krankheit oder Unfall gesundheitlich schwer beeinträchtigten, minderjährigen Kindes unterbrechen müssen. Der Bezug des 14-wöchigen Urlaubs kann nur von je einem Elternteil bezogen, er kann aber zwischen den Eltern aufgeteilt werden. Sind beide Elternteile erwerbstätig, hat jeder einen Anspruch auf je höchstens sieben Wochen Betreuungsurlaub, sofern sie sich nicht auf eine davon abweichende Aufteilung einigen. Der über die Erwerbsersatzordnung (EO) entschädigte Urlaub kann innerhalb von 18 Monaten am Stück oder tageweise bezogen werden. Die Eltern erhalten eine Betreuungsentschädigung in der Höhe von 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens.

Detaillierte Informationen befinden sich auf der Website des Bundesamts für Sozialversicherungen unter folgendem Link: 

Kostenübernahmegarantien (KÜG) kurz erklärt

Information zur künftigen KÜG finden Sie in einem Informationsvideo:

Titelbild der Präsentation KÜG kurz erklärt
Wenn Sie das Video direkt auf YouTube anschauen, werden Kapitel für eine schnelle Übersicht angezeigt.

Kontakt

Amt für Jugend und Berufsberatung - Zentralbereich Ergänzende Hilfen zur Erziehung, Trägerschaften

Adresse

Dörflistrasse 120
8090 Zürich
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