Erfahren Sie Aktualitäten aus dem Zentralbereich Ergänzende Hilfen zur Erziehung.
Liebe Leserin, lieber Leser
Ein aussergewöhnliches Jahr neigt sich dem Ende zu. An dieser Stelle möchten wir uns ganz herzlich bei Ihnen und Ihren Mitarbeitenden für Ihren enormen Einsatz für die Kinder und Jugendlichen sowie deren Familien bedanken. Dank Ihrem grossen Einsatz konnte der Betrieb stets aufrechterhalten werden. Uns ist bewusst, dass die erschwerten Rahmenbedingungen immer wieder zu Mehrbelastungen auf vielen Ebenen geführt haben.
Wir wünschen Ihnen eine schöne Adventszeit und alles Gute für das neue Jahr. Bleiben Sie gesund!.
Freundliche Grüsse
Franziska Brägger
Leiterin Zentralbereich Ergänzende Hilfen zur Erziehung, AJB
Informationen allgemein
Gemeinsam auf der Zielgeraden
Die Inkraftsetzung des 2017 verabschiedeten KJG rückt näher und die Vorbereitungen im AJB laufen auf Hochtouren. Der folgende Beitrag skizziert den Fahrplan 2021 und zeigt auf, was es im kommenden Jahr braucht, damit das neue Gesetz umgesetzt werden kann.
Werfen wir zunächst einen Blick auf den gewünschten Zustand per 31. Dezember 2021:
- Die Leistungsvereinbarungen mit den Trägerschaften (Kinder- und Jugendheime, Sonderschulheime, SPF und DAF) sind abgeschlossen.
- Die Fixtarife für Heimpflegeleistungen für Drittfinanzierer (andere Kantone, JUGA etc.) sind publiziert.
- Alle über den 1. Januar 2022 hinauslaufenden Kostenübernahmegarantien (KÜG) sind im AJB erfasst und in die neuen KJG-Leistungen «übersetzt».
- Alle potenziellen Antragssteller einer KÜG wissen, wie sie einen Antrag auf KÜG einreichen können und welche Anforderungen dieser erfüllen muss.
- Das Meldewesen für SPF-Anbietende ist eingerichtet, so dass sämtliche SPF-Anbietenden ihrer neuen Meldepflicht bis Ende März 2022 nachkommen können.
- Die Leistungserbringer von SPF- und DAF-Leistungen wissen, wie sie dem AJB ihre Leistungen, die mit Standardtarif abgegolten werden, ab dem 1. Januar 2022 in Rechnung stellen können.
- Auch die Heimpflegeanbietenden und Pflegefamilien haben Kenntnis über die Abgeltung ihrer Leistungen ab Inkrafttreten des KJG.
- Die Leistungsvereinbarungen mit den Pflegefamilien, die ab 1. Januar 2022 vom AJB abgegolten werden, sind abgeschlossen.
- Alle im Kanton Zürich bewilligungspflichtigen Pflegeverhältnisse, die über den 1. Januar 2022 hinauslaufen, liegen dem AJB vor und die nötigen Daten sind erfasst.
Das KJG-Umsetzungsprojekt unter der Leitung von Mirjam Bugmann war verantwortlich für die Konzept- und Realisierungsphase. Für die nun anstehende Einführung und Betriebsaufnahme aller KJG-Aufgaben ist der Zentralbereich Ergänzende Hilfen zur Erziehung (ZBE) zuständig. Die Übergabe vom Umsetzungsprojekt an die ZBE-Leiterin Franziska Brägger hat bereits gestartet und wird am 1. März 2021 abgeschlossen sein.
Leistungsvereinbarungen
Der Abschluss der Leistungsvereinbarungen mit Trägerschaften, die Heimleistungen anbieten, umfasst zwei Schritte: Es wird eine Rahmenvereinbarung mit 3- bis 5-jähriger Laufzeit abgeschlossen, die jeweils durch einen Jahreskontrakt konkretisiert wird. Ziel ist es, im März 2021 mit der Erarbeitung der ersten Rahmenvereinbarungen zu starten und diese bis zu den Sommerferien zur Stellungnahme an die Trägerschaften zu versenden. Aufgrund der in der Folge vereinbarten Leistungsmenge reicht die Trägerschaft dem AJB bis Ende August 2021 (Schulheime: bis Ende September) das Budget 2022 ein, das Grundlage für den Jahreskontrakt ist. Rahmenvereinbarung und Jahreskontrakt werden unterzeichnet, sobald der Regierungsrat die Inkraftsetzung von KJG und KJV beschlossen hat, also voraussichtlich ab November 2021.
Mit den Trägerschaften, die DAF- und SPF-Leistungen anbieten, werden nach entsprechenden Vorabklärungen Leistungsvereinbarungen mit 3- bis 5-jähriger Laufzeit (keine separaten Jahreskontrakte) abgeschlossen. Auch hier strebt das AJB an, die entsprechenden Entwürfe bis zu den Sommerferien 2021 erstellt zu haben. Anschliessend erfolgt auch hier eine Verhandlungsphase und bei Einigung die Unterzeichnung bis – so beabsichtigt es das AJB – Ende Dezember 2021.
Wenn eine Trägerschaft neben Heimpflege auch SPF- und/oder DAF-Leistungen anbietet, werden diese in der gleichen mehrjährigen Rahmenvereinbarung wie die Heimpflege vereinbart. Betroffene Trägerschaften werden gebeten, bis Ende Januar ihrer oder ihrem zuständigen Mitarbeitenden Pädagogik und Qualität per E-Mail mitzuteilen, dass sie SPF (schliesst die sozialpädagogische Einzelbegleitung von Care Leavern ein) und/oder DAF-Leistungen anbieten – damit erhalten sie rechtzeitig die entsprechende Anleitung über das weitere Vorgehen.
Damit die Trägerschaften sich adäquat auf die Verhandlungen und die nötigen Schritte für den Abschluss der Leistungsvereinbarung vorbereiten können, finden in der ersten Jahreshälfte 2021 mehrere Informationsveranstaltungen zu den Themen Leistungsvereinbarungen und Abgeltung statt (siehe Artikel «KJG-Informationskampagne: Videos und Webinare»).
KJG-Informationskampagne: Videos und Webinare
Wir möchten es Ihnen so einfach wie möglich machen, den Überblick über die für Sie wichtigen KJG-Themen zu behalten. Aus diesem Grund haben wir eine Informationskampagne bestehend aus Videos und Webinaren lanciert. Ein erstes Video ist bereits online: Mirjam Bugmann, Projektleiterin Umsetzung KJG, erläutert die wichtigsten, übergeordneten Informationen im Video «Das KJG kurz erklärt»:
Wir veröffentlichen fortlaufend weitere Videos und führen Anfang 2021 mehrere Webinare durch. Behandelt werden verschiedenste Themen rund ums KJG wie beispielsweise Leistungsvereinbarungen, Stellenpläne, Abgeltung oder Kostenübernahmegarantien. Sie werden jeweils rechtzeitig per E-Mail informiert. Eine Übersicht aller geplanten Veranstaltungen finden Sie auf unserer Website.
Die Videos werden fortlaufend unter www.zh.ch/kjg aufgeschaltet.
Chips & News
Dieses Jahr wurde das Chips & News unter dem Titel «Gemeinsam auf der Zielgeraden» als Live-Stream durchgeführt. Zu unserer Freude registrierten wir über hundert Zuschauerinnen und Zuschauer, wovon ein grosser Teil sich aktiv beteiligt und Fragen gestellt hat.
Wir möchten uns für Ihre Teilnahme und Beteiligung herzlich bedanken! Das Chips & News vom 4. Dezember 2020 können Sie sich hier (noch einmal) ansehen:
Plattform für die Zusammenarbeit: Microsoft Dynamics
Die Umsetzung des KJG und die Anpassungen des Volksschulgesetzes (VSG) sind in vollem Gange. Im Rahmen dieser Arbeiten sind wir daran, die Prozesse vermehrt zu digitalisieren.
Microsoft Dynamics wird künftig den Datenaustausch mit Ihnen vereinfachen. Diese Lösung unterstützt die fachlichen Betriebsprozesse optimal. All Ihre Angaben werden digital erfasst und können so in unsere Prozessabläufe einfliessen. Dadurch ist eine effiziente und schnelle Bearbeitung möglich.
Künftig haben Sie (Leistungserbringende in den Bereichen Heimpflege, SPF und DAF) Zugang zu einem Onlineportal, wo Sie Ihre Daten, Beilagen, Rechnungen, Meldungen und Formulare online erfassen können. Auf Wunsch ist dies auch über eine automatisierte Applikationsschnittstelle möglich. Selbstverständlich haben Sie jederzeit Einblick in Ihre eigenen Daten und können diese jederzeit bearbeiten, kopieren oder löschen. Die Lösung entspricht den kantonalen Datenschutzbestimmungen.
Es ist uns ein grosses Anliegen, Ihre und unsere administrativen Tätigkeiten so weit wie möglich zu digitalisieren und damit zu vereinfachen. Das AJB und das Volksschulamt (VSA) haben sich für die gleiche, standardisierte Softwarelösung entschieden. Dies erleichtert die Koordination bei den Schulheimen und anderen involvierten Stellen.
Bei weiteren Fragen können Sie sich an Jean-Claude Nüsperli, Leiter Development Operations des AJB, jean-claude.nuesperli@ajb.zh.ch, wenden.
Informationen für Heime mit Beitragsberechtigung
Definition Geschäftsbereich und «Konzeptfreezing»
Trägerschaften von Heimen und Schulheimen, die heute bereits beitragsberechtigt sind, müssen kein Gesuch für den Abschluss einer Leistungsvereinbarung einreichen. Die Abteilung Trägerschaften wird ab März 2021 beginnen, die Rahmenvereinbarungen zu erarbeiten. Als Grundlage bitten wir Sie, die Definition Ihrer Geschäftsbereiche bis am 28. Februar 2021 ihrer oder ihrem zuständigen Mitarbeitenden Pädagogik und Qualität per E-Mail mitzuteilen.
Ein Geschäftsbereich nach KJG ist in den meisten Fällen das, was heute «Institution» oder «Heim» genannt wird. Er umfasst verschiedene Leistungen, die in einem Konzept umschrieben werden. Die Geschäftsbereiche dienen zukünftig als Einheit zur Abwicklung der Bewilligungs-, Melde-, Aufsichts-, Kontraktmanagement- und Abrechnungsprozesse. Zu Ihrem KJG-relevanten Geschäftsbereich können neben Leistungen aus dem Bereich der Heimpflege auch SPF- oder DAF-Leistung gehören.
Möchte eine Trägerschaft für die erste Runde der Leistungsvereinbarungen ein Konzept wesentlich verändern, so bitten wir diese, das überarbeitete Konzept ebenfalls bis am 28. Februar 2021 einzureichen. Nach diesem Datum können keine wesentlichen Konzeptänderungen mehr berücksichtigt werden.
Überarbeiteter Kontenrahmen und aktualisiertes Handbuch zur Kosten- und Leistungsrechnung
Im November teilte CURAVIVA Schweiz mit, dass der Kontenrahmen sowie das Handbuch zur Kosten- und Leistungsrechnung für soziale Einrichtungen nach IVSE komplett überarbeitet wurden und nun eine Version 2021 vorliegt.
Für die Berichterstattung des Jahres 2020 bitten wir Sie, weiterhin die Version 2015 anzuwenden. Die Umstellung auf die Version 2021 muss bis spätestens 2024 erfolgen. Wir werden Sie rechtzeitig über den Zeitpunkt der Umstellung auf die neue Version informieren.
Im Hinblick auf das KJG ist es unumgänglich, den CURAVIVA Kontenrahmen anzuwenden. Sollten Sie noch keine Lizenz haben, können Sie diese online bei CURAVIVA Schweiz beziehen:
Informationen für Heime mit Bewilligung
Gesuch um Leistungsvereinbarung einreichen und «Konzeptfreezing»
Wenn Sie als Trägerschaft von Heimleistungen heute nicht beitragsberechtigt sind und Sie mit dem AJB eine Leistungsvereinbarung abschliessen möchten, bitten wir Sie, bis am 28. Februar 2021 Ihr Gesuch einzureichen. Das Gesuchformular wird rechtzeitig auf unserer Website zur Verfügung stehen und Sie werden per Mail darauf aufmerksam gemacht. Wesentliche Anpassungen im Konzept müssen bis am 28. Februar 2021 eingereicht werden. Nach diesem Datum können keine wesentlichen Konzeptänderungen mehr berücksichtigt werden.
Informationen für DAF
Verzeichnisse und Jahresrapport
Bitte stellen Sie uns die Verzeichnisse über die Pflegefamilien, die Pflegekinder und das Personal zusammen mit dem Jahresrapport bis am 28. Februar 2021 unterschrieben zu. Das AJB prüft die Verzeichnisse im Rahmen seiner Aufsichtstätigkeit.
Gesuch um Leistungsvereinbarung einreichen
Wenn Sie als Zürcher Trägerschaften von DAF-Leistungen Ihre Dienstleistungen in der Familienpflege dem AJB gemeldet haben und für die Vermittlung von Pflegeplätzen eine Bewilligung besitzen, bitten wir Sie, bis 31. März 2021 ein Gesuch einzureichen, falls Sie mit dem AJB eine Leistungsvereinbarung abschliessen möchten. Das AJB wird den Trägerschaften das Gesuchformular Anfang März zustellen.
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Amt für Jugend und Berufsberatung - Zentralbereich Ergänzende Hilfen zur Erziehung, Trägerschaften