Newsletter 03/2021

Liebe Leserin, lieber Leser

Heute informieren wir Sie über einen personellen Wechsel im ZBE, geben einen Einblick in die Arbeiten rund um die KJV und zeigen nochmals den Fahrplan zur Erarbeitung der Leistungsvereinbarungen auf. Zudem freuen wir uns, Ihnen in einem Portrait unsere langjährige Mitarbeiterin Laxci Tharma näher vorzustellen.

Freundliche Grüsse
Franziska Brägger
Leiterin Zentralbereich Ergänzende Hilfen zur Erziehung, AJB

Informationen allgemein

Leitungswechsel Abteilung Trägerschaften

Nadja Gut, welche die Abteilung Trägerschaften seit Juli 2019 leitet, hat entschieden, sich beruflich neu zu orientieren. Sie wird ab Juni 2021 in den Zentralbereich Kinder- und Jugendhilfe (ZBK) wechseln. Wir danken Nadja Gut herzlich für ihr grosses Engagement!

Nachfolger und neuer Leiter der Abteilung Trägerschaften wird Michael Just. Er ist seit Herbst 2018 als Mitarbeiter Pädagogik und Qualität in der Abteilung Trägerschaften tätig und seit Januar dieses Jahres stellvertretender Abteilungsleiter – er ist daher bestens gerüstet für diese anspruchsvolle Aufgabe. Michael Just startet in seiner neuen Funktion am 1. Juni 2021.

Die Rekrutierung der Nachfolge von Michael Just ist im Gang. Die betroffenen Institutionen werden direkt informiert, sobald die Einstellung erfolgt ist.

Vernehmlassung Kinder- und Jugendheimverordnung (KJV)

Die Vernehmlassungsfrist der KJV endete am 28. Februar 2021. Die Beteiligung an der Vernehmlassung war hoch. Es sind zahlreiche wertvolle Hinweise und Verbesserungsvorschläge eingegangen. Die Stellungnahmen zur Vernehmlassung sind inzwischen ausgewertet. Im Mai und Juni erfolgt die Überarbeitung der KJV durch das AJB in Zusammenarbeit mit dem VSA und der Bildungsdirektion. Der Regierungsrat wird voraussichtlich im Herbst 2021 die KJV erlassen und die Inkraftsetzung des KJG und der KJV beschliessen.

Damit die nötigen Vorbereitungen für die Inkraftsetzung per 1. Januar 2022 getroffen werden können, wird das AJB die von der Gesetzesänderung betroffenen Stellen und Institutionen voraussichtlich vor den Sommerferien über die geplanten Anpassungen informieren.

Fahrplan bis zur Inkraftsetzung für Kinder-, Jugend- und Schulheime

Am Chips & News sowie im Newsletter im Dezember 2020 wurden Sie über den Fahrplan bis zur Inkraftsetzung des KJG informiert. Dieser Fahrplan gilt nach wie vor. Auf Ende Februar haben Sie uns Ihre definierten Geschäftsbereiche sowie allfällige Konzeptänderungen eingereicht. Unsere Mitarbeitenden erarbeiten nun die Entwürfe für die Rahmenvereinbarungen. Diese enthalten die bestellten Leistungen sowie Entwicklungsziele und haben eine Laufzeit von drei bis fünf Jahren.

Vor den Sommerferien werden Sie den Entwurf Ihrer Rahmenvereinbarung erhalten und dazu Stellung nehmen können. Auf der Basis der in der Rahmenvereinbarung bestellten Leistungen stellen Sie das Budget 2022 fertig. Kinder- und Jugendheime reichen das Budget bis Ende August ein. Schulheime bis Ende September 2021.

Am 27. Mai 2021 findet ein Webinar zum Budget 2022 statt. Das Budget 2022 ist Bestandteil des Jahreskontrakts, der im letzten Quartal vom AJB erarbeitet wird. Rahmenvereinbarung und Jahreskontrakt sollten möglichst bis Ende Jahr und spätestens bis März 2022 beidseitig unterzeichnet werden.

Für Menschen am Computer

Ein Porträt über Laxci Tharma, Verwaltungsassistentin Fallfinanzierung im Zentralbereich Ergänzende Hilfen zur Erziehung

Laxci Tharma, Verwaltungsassistentin Fallfinanzierung
Laxci Tharma, Verwaltungsassistentin Fallfinanzierung

«Ich wollte schon immer im sozialen Bereich arbeiten.» 

Laxci Tharma liebt ihre administrativen Aufgaben und die Arbeit am Computer. Bei ihrer Arbeit in der Fallfinanzierung geht es vor allem darum, Gesuche und Rechnungen für ausserkantonale sowie innerkantonale Platzierungen zu überprüfen, Abklärungen zu treffen und die beteiligten Stellen zu beraten. Besonders schätzt sie auch die Zusammenarbeit und den Austausch mit den Lernenden.

Im sozialen Bereich wollte sie eigentlich schon immer arbeiten, wenn auch nicht mittendrin, wie beispielsweise in einem Heim oder einem Spital. Bei dem, was sie jetzt macht, kann sie ihre Interessen am Sozialen und den administrativen Tätigkeiten verbinden, was ihr sehr zusagt.

Arbeitserfahrungen sammeln

Nach der KV-Lehre bereitete sich Laxci Tharma ein Jahr lang auf die Berufsmaturität vor. Für sie war jedoch klar, dass sie danach nicht gleich ein Studium beginnt. «Ich wollte vor dem Studium Berufserfahrungen sammeln und war überzeugt, dass mir das später bei der Stellensuche helfen würde», ist sie überzeugt. Die befristete Aushilfsstelle bei der damaligen Provisorischen Zentralstelle für Kostenübernahmegarantien der Bildungsdirektion kam da für sie im richtigen Moment. Da es ihr da sehr gut gefallen hat und es sich so ergeben hat, ist sie in der Bildungsdirektion geblieben.»

Studium und Arbeit zusammenbringen

Vor gut anderthalb Jahren hat Laxci Tharma den Bachelor of Science in Betriebsökonomie in Angriff genommen. Sie hat dafür aber nicht die naheliegende ZHAW in Winterthur gewählt, sondern sich ganz bewusst für die Fachhochschule Nordwestschweiz in Olten entschieden: «Diese Schule ist kleiner und die Atmosphäre dort familiärer. Das ist für mich angenehmer, als einfach eine von vielen zu sein.»

Mit einer 60-Prozent-Anstellung kann sie Studium und Arbeit gut zusammenbringen, auch weil ihre Vorgesetzte sehr offen ist und sie darin unterstützt: «Es funktioniert sehr, sehr gut.» Zudem befruchten sich Studium und berufliche Tätigkeit gegenseitig. So kann sie etwa schauen, ob die an der Hochschule gelernte Theorie mit der beruflichen Praxis übereinstimmt.

Gelassen der Zukunft entgegen

Kurz hat sie sich auch ein Studium in Sozialer Arbeit oder Wirtschaftspsychologie überlegt. Dann hat sie sich aber doch für Betriebsökonomie entschieden, was ihrer bisherigen Karriere am besten entspricht. In diesem Studium spricht sie das Fach «Human Resource Management» besonders an, weil auch hier die Menschen im Mittelpunkt stehen. 

Was sie nach Abschluss ihres Studiums machen will, weiss Laxci Tharma noch nicht. Sie geht das aber gelassen an: «Ich will mir das offen halten und schauen, was auf mich zukommt.» Man darf vermuten, dass auch dann ihr Computer nicht weit entfernt ist und dass es dabei auch wieder um Menschen geht.

Informationen für SPF und DAF

Fahrplan bis zur Inkraftsetzung für SPF und DAF

Am Chips & News sowie im Newsletter im Dezember 2020 wurden Sie über den Fahrplan bis zur Inkraftsetzung des KJG informiert. Dieser Fahrplan gilt nach wie vor. Auf Mitte bzw. Ende März haben Sie im KJG-Portal Ihre Angaben bzw. das Gesuch zum Abschluss einer Leistungsvereinbarung eingereicht. Aktuell werden Ihre Angaben auf Vollständigkeit überprüft und fehlende Unterlagen nachgefordert.

Mitte September 2021 wird Ihnen das AJB den Entwurf Ihrer Leistungsvereinbarung zustellen. Dieser bestimmt die bestellte Leistungsmenge und legt Entwicklungsziele fest. Nach erfolgter Stellungnahme und allfälligen Verhandlungen sollte die Leistungsvereinbarung bis Ende 2021 beidseitig unterzeichnet werden, so dass Sie ab Januar 2022 Ihre Leistungen dem Amt in Rechnung stellen können.

Kontakt

Amt für Jugend und Berufsberatung - Zentralbereich Ergänzende Hilfen zur Erziehung, Trägerschaften

Adresse

Dörflistrasse 120
8090 Zürich
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