Newsletter 03/2020

Erfahren Sie Aktualitäten aus dem Zentralbereich Ergänzende Hilfen zur Erziehung.

Liebe Leserin, lieber Leser

Die verschärfte Lage im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus verlangt von uns allen erneut grosse Aufmerksamkeit und Vorsicht. Wichtige Hinweise für Kinder- und Jugendheime finden Sie in diesem Newsletter. Sollte der Bundesrat in Kürze weitere Massnahmen beschliessen, welche Ihre Institutionen betreffen, werden wir Sie wieder informieren.

Zudem stellen wir Ihnen mit Cristina Vasella eine weitere Mitarbeiterin des Zentralbereichs Ergänzende Hilfen zur Erziehung vor. Auf welchem Weg unsere Abteilungsleiterin Fallfinanzierung von der Hotelfachschule ins AJB fand, lesen Sie im Portrait.

Freundliche Grüsse
Franziska Brägger
Leiterin Zentralbereich Ergänzende Hilfen zur Erziehung, AJB

Informationen allgemein

25 Jahre mit vollem Elan zum Wohl der Kinder

Ein Portrait über Cristina Vasella, Leiterin Abteilung Fallfinanzierung

Portraitbild von Cristina Vasella
Cristina Vasella, Leiterin Abteilung Fallfinanzierung

«Wir müssen genau darauf achten, dass wir die Kinderrechte umsetzen. Das ist mir persönlich ein ganz wichtiges Anliegen.»

Dass Cristina Vasella dereinst auf 25 Jahre im AJB zurückblicken würde, war nach der Matura nicht absehbar. Nach Abschluss der Hotelfachschule folgten Einsätze in Service, Küche und Rezeption sowie die Leitung eines Pubs. Nach einem Einblick in Buchhaltung und Finanzen eines Spitals begann sie mit 28 Jahren ein Geschichtsstudium. Daneben war sie immer auch berufstätig. Als sie nach dem Konkurs eines Arbeitgebers einen neuen Job suchte, «der für mich auch inhaltlich stimmen sollte», landete sie beim damaligen Jugendamt und arbeitete im Bereich Kostenübernahmen im Rahmen der interkantonalen Heimvereinbarung. «Zunächst sah ich das einfach als Studienjob. Nach dem Studium arbeitete ich erst einmal weiter, wurde zweimal Mutter und es hat immer noch gepasst. Inzwischen hat meine erste Tochter ihr Studium begonnen und ich bin immer noch hier», erzählt sie lachend. «Was ich heute wie vor 25 Jahren sagen kann: Es ist immer noch spannend, ich kann immer noch lernen und es ist richtig, meine Arbeitskraft für die betroffenen Kinder und Jugendlichen einzusetzen.»

In diesen vielen Jahren beim AJB hat Cristina Vasella zahlreiche Themenbereiche bearbeitet: «Das geht von der Heimfinanzierung, über die Kindesschutzkommission, bis hin zur Fachgruppe Jugend- und Familienberatung oder der Fachgruppe Pflegekindwesen, die es heute in dieser Form allerdings nicht mehr gibt.» Ein Thema hat sich aber die ganzen 25 Jahre wie ein roter Faden durch die Arbeit von Cristina Vasella gezogen und das ist die heutige Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE). Dieses Dossier gehört auch heute, als Leiterin der Abteilung Fallfinanzierung, zu ihrem Aufgabenbereich.

Aufbau der Abteilung Fallfinanzierung

In all diesen Jahren wurde viel reorganisiert, neu strukturiert und weiter entwickelt. Und mitten in so einer Reorganisation steckt Cristina Vasella auch jetzt wieder. Ihre aktuelle Hauptaufgabe besteht darin, im Rahmen des neuen Kinder- und Jugendheimgesetzes (KJG) die Abteilung Fallfinanzierung aufzubauen. Vereinfacht gesagt geht es darum, dass der Kanton Aufgaben zentral übernimmt, die heute von den Gemeinden, den Schulen, der KESB, den Heimen und den Pflegefamilien für die «Ergänzenden Hilfen zur Erziehung» erfüllt werden. «Heute ist das eher unübersichtlich verteilt und funktioniert nach unterschiedlichen Kriterien in Bezug auf Bewilligung, Aufsicht und vorhandenen Hilfe-Möglichkeiten», fasst Cristina Vasella zusammen. Durch das neue KJG wird das alles an einem Ort, im AJB zusammengefasst. Im Team von Vasella wird dann über die Finanzierung jedes einzelnen Falles entschieden.

Für die Beurteilung der Fälle sind zum Beispiel die KESB zuständig oder es gibt Empfehlungen von Fachstellen in Spitälern, den kjz oder von Schulen. Manchmal sind aber auch Vasellas Leute selbst gefragt, um zu beurteilen, ob die beantragten Massnahmen angemessen sind und vom Kanton finanziert werden. Pro Jahr können so bis zu 6000 Fälle über die Tische der Abteilung Fallfinanzierung laufen.

Entscheidend für die Beurteilung ist für Vasella immer das Kindswohl: «Wir müssen ganz genau darauf achten, dass wir die Kinderrechte umsetzen. Das ist mir persönlich ein ganz wichtiges Anliegen.»

Coronavirus: Maskenpflicht

Der Bundesrat hat an seiner ausserordentlichen Sitzung vom 18. Oktober 2020 Massnahmen beschlossen, um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus zu bremsen. Dabei gilt unter anderem seit dem 19. Oktober 2020 für alle öffentlich zugänglichen Innenräume eine Maskenpflicht.

In einem Kinder- und Jugendheim kann dies beispielsweise die Cafeteria, Essräume, Büros oder Werkstätten betreffen. Eine abschliessende Auflistung ist aufgrund der sehr unterschiedlichen Gegebenheiten in den einzelnen Institutionen nicht möglich.

Wir fordern Sie auf, alle öffentlich bzw. allgemein zugänglichen Innenräume in Ihrer Institution zu identifizieren und die Maskenpflicht umgehend umzusetzen. Das Covid-19-Schutzkonzept ist entsprechend anzupassen.

Coronavirus: Schutzmaterial

Gemäss Information der Kantonsapotheke müssen Schulen, Sonderschulheime und Kinder- und Jugendheime das gesamte Schutzmaterial von privaten Anbietern bestellen. Die Kantonsapotheke bedient nur noch Institutionen des Gesundheitswesens sowie Alters- und Pflegeheime.

Sollte sich eine Änderung abzeichnen, werden wir Sie selbstverständlich informieren.

Chips & News

Das Chips & News vom 4. Dezember 2020 wird durchgeführt – allerdings in Form eines interaktiven Live-Streams! Wir werden Ihnen das Programm und den Zugangslink vorgängig zustellen – eine An- oder Abmeldung ist nicht nötig. Wir freuen uns darauf, trotz der erschwerten Umstände das Jahr mit Ihnen ausklingen zu lassen.

Informationen für Heime mit Bewilligung

Casadata: Datenerfassung 2020

Wir bitten alle Heime, die Daten des Jahres 2020 bis zum 9. Februar 2021 in der Datenbank Casadata des Bundesamtes für Justiz zu erfassen. Wir möchten Sie daran erinnern, dass Sie mit der Eingabe bereits im laufenden Jahr beginnen können. Die frühzeitige Eingabe erleichtert den fristgerechten Abschluss im Januar und Februar 2021.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Michael Just: michael.just@ajb.zh.ch

Kontakt

Amt für Jugend und Berufsberatung - Zentralbereich Ergänzende Hilfen zur Erziehung, Trägerschaften

Adresse

Dörflistrasse 120
8090 Zürich
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